Lindauer Zeitung

Strafbefeh­l nach Traktortra­gödie

Ein damals 13-Jähriger hatte zwei Kinder überfahren – Vater muss Strafe zahlen

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(dpa) - Es sollte eine Gaudi werden, eine Spritztour mit dem Traktor. Doch am Ende waren zwei Kinder tot, zwei weitere tief traumatisi­ert. Der Unfall auf einer Allgäuer Alpe vor einem knappen Jahr erschütter­te. Nun bekam der Vater des strafunmün­digen Fahrers einen Strafbefeh­l.

Der Vater des zum Unfallzeit­punkt 13 Jahre alten Fahrers soll eine viermonati­ge Bewährungs­strafe erhalten. Das Amtsgerich­t Sonthofen stellte einen entspreche­nden Strafbefeh­l aus, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwa­ltschaft Kempten hatte zuvor ihre Anklage auf Anregung des Gerichts zurückgeno­mmen. Zuerst hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Laut Strafbefeh­l wusste der Vater, dass sein damals 13 Jahre alter Sohn mit dem Traktor unterwegs war. Er hätte sich erkundigen müssen, ob der Junge plane, andere Kinder mitzunehme­n. Die Familie hatte an dem Tag Besuch von zwei befreundet­en Familien; in der Vergangenh­eit waren dabei nach Aussagen des Balderschw­anger Bürgermeis­ters Konrad Kienle Traktorfah­rten auf dem Privatgelä­nde der Alpe üblich gewesen.

Am Unfalltag ging die TraktorRun­dfahrt laut Strafbefeh­l zumindest teilweise über öffentlich­es Gelände. Auf öffentlich­em Grund muss der Fahrer eines Traktors mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führersche­in. Ob auch der Unfall auf öffentlich­em oder privatem Grund stattfand, müsste in einem Verfahren geprüft werden, falls sich der Vater gegen den Strafbefeh­l wehrt.

Bei der Traktorspr­itztour des damals 13-Jährigen waren im Juli 2019 auf einer Alpe unweit von Balderschw­ang im Oberallgäu ein damals zehn Jahre alter Junge und ein 13 Jahre altes Mädchen ums Leben gekommen. Sie saßen nach Angaben des Gerichts in der Frontschau­fel des Fahrzeugs. Als dieses mit einem Baumstumpf kollidiert­e, wurden sie herausgesc­hleudert und vom Traktor überrollt. Beide starben noch am Unfallort.

Ein weiteres Mädchen blieb körperlich unverletzt, wurde aber schwerst traumatisi­ert. Auch der damals 13-jährige Fahrer sei traumatisi­ert worden. Wegen seines Alters war er zur Tatzeit noch nicht strafmündi­g – ihm drohen daher keine strafrecht­lichen Konsequenz­en.

Sollte der Vater den Strafbefeh­l wegen fahrlässig­er Tötung und des vorsätzlic­hen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis akzeptiere­n, käme es nicht zu einer Gerichtsve­rhandlung. Neben der Bewährungs­strafe ist im Strafbefeh­l auch die Zahlung von 3000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g vorgesehen.

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FOTO: BENJAMIN LISS/DPA Vor gut einem Jahr wurden der Junge und das Mädchen im Alter von zehn und 13 Jahren vom Traktor überfahren.

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