Strafbefehl nach Traktortragödie
Ein damals 13-Jähriger hatte zwei Kinder überfahren – Vater muss Strafe zahlen
(dpa) - Es sollte eine Gaudi werden, eine Spritztour mit dem Traktor. Doch am Ende waren zwei Kinder tot, zwei weitere tief traumatisiert. Der Unfall auf einer Allgäuer Alpe vor einem knappen Jahr erschütterte. Nun bekam der Vater des strafunmündigen Fahrers einen Strafbefehl.
Der Vater des zum Unfallzeitpunkt 13 Jahre alten Fahrers soll eine viermonatige Bewährungsstrafe erhalten. Das Amtsgericht Sonthofen stellte einen entsprechenden Strafbefehl aus, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte zuvor ihre Anklage auf Anregung des Gerichts zurückgenommen. Zuerst hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Laut Strafbefehl wusste der Vater, dass sein damals 13 Jahre alter Sohn mit dem Traktor unterwegs war. Er hätte sich erkundigen müssen, ob der Junge plane, andere Kinder mitzunehmen. Die Familie hatte an dem Tag Besuch von zwei befreundeten Familien; in der Vergangenheit waren dabei nach Aussagen des Balderschwanger Bürgermeisters Konrad Kienle Traktorfahrten auf dem Privatgelände der Alpe üblich gewesen.
Am Unfalltag ging die TraktorRundfahrt laut Strafbefehl zumindest teilweise über öffentliches Gelände. Auf öffentlichem Grund muss der Fahrer eines Traktors mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein. Ob auch der Unfall auf öffentlichem oder privatem Grund stattfand, müsste in einem Verfahren geprüft werden, falls sich der Vater gegen den Strafbefehl wehrt.
Bei der Traktorspritztour des damals 13-Jährigen waren im Juli 2019 auf einer Alpe unweit von Balderschwang im Oberallgäu ein damals zehn Jahre alter Junge und ein 13 Jahre altes Mädchen ums Leben gekommen. Sie saßen nach Angaben des Gerichts in der Frontschaufel des Fahrzeugs. Als dieses mit einem Baumstumpf kollidierte, wurden sie herausgeschleudert und vom Traktor überrollt. Beide starben noch am Unfallort.
Ein weiteres Mädchen blieb körperlich unverletzt, wurde aber schwerst traumatisiert. Auch der damals 13-jährige Fahrer sei traumatisiert worden. Wegen seines Alters war er zur Tatzeit noch nicht strafmündig – ihm drohen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Sollte der Vater den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und des vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis akzeptieren, käme es nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Neben der Bewährungsstrafe ist im Strafbefehl auch die Zahlung von 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorgesehen.