Lindauer Zeitung

Nach der Elternzeit zurück in den Job

Wie der Wiedereins­tieg gelingt und welche Rechte Arbeitnehm­er haben

- Von Elena Zelle

(dpa) - Eltern werden ist schön, aufregend – und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele frischgeba­ckene Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen. Sie machen im Job eine Auszeit. Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitspla­tz schwerfall­en. Experten geben Tipps für den Wiedereins­tieg nach der Elternzeit.

Zunächst einmal stellt sich für viele wahrschein­lich die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? „Das hängt vom Arbeitsver­trag ab“, erklärt Till Bender von der Rechtsschu­tzabteilun­g des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB). „Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu.“Ist ganz spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man auch genau das nach seiner Rückkehr weiter – sofern dieser Arbeitsber­eich auch noch genauso besteht.

Steht im Arbeitsver­trag lediglich, dass man als Mitarbeite­r in einem Bereich beschäftig­t wird oder sogar, dass der Mitarbeite­r jede andere Tätigkeit im Unternehme­n entspreche­nd seiner Qualifikat­ion übernehmen muss, dann kann der Arbeitgebe­r den Rückkehrer auch einen anderen Job als vorher machen lassen.

Viele Eltern möchten oder können nicht unbedingt wieder Vollzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkei­t, in Teilzeit zu gehen. Das ist aber keine spezielle Regelung für Eltern, sondern diese Möglichkei­t besteht laut Teilzeit- und Befristung­sgesetz für alle Angestellt­en, wie Bender erklärt. Er warnt allerdings vor der sogenannte­n Teilzeitfa­lle: „In diese Falle tappen vor allem Frauen: Sie reduzieren nach der Geburt des Kindes Arbeitszei­t und kommen nicht wieder raus.“

Denn der Arbeitgebe­r ist nicht verpflicht­et, die Stunden auf Wunsch des Arbeitnehm­ers wieder aufzustock­en. Eine Möglichkei­t für Angestellt­e in Unternehme­n ab 45 Mitarbeite­r ist es daher, die sogenannte

Brückentei­lzeit in Anspruch zu nehmen: In diesem Fall geht der Arbeitnehm­er befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegt­en Zeitraum wieder seine Stunden wie vorher.

Bender nennt noch eine andere Möglichkei­t, während seiner Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. So könne man etwa das erste Jahr gar nicht arbeiten und im zweiten und dritten Jahr der Elternzeit bis zu 30 Stunden. Nach den drei Jahren übernimmt man dann wieder die vollen Stunden. „Was einem rechtlich zusteht, ist das eine“, sagt Bender. „Aber es geht auch um Absprachen und Kooperatio­n.“Er rät neuen Eltern: „Im Gespräch mit dem Chef bleiben, Ideen und Pläne besprechen, damit auch der Arbeitgebe­r planen kann und man selber weiß, was sich im Unternehme­n tut.“

So sieht es auch Mediatorin und Coach Maxi Weiss. Sie empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprech­en, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauscht. Wer nur eine kurze

Auszeit nimmt, der könne zum Beispiel ab und an in seine Mails schauen oder das Intranet verfolgen. Bei längeren Auszeiten bieten sich vielleicht gelegentli­che Telefonate oder auch mal ein gemeinsame­s Mittagesse­n mit den Kollegen an. „So signalisie­rt man auch während der Elternzeit Interesse“, erklärt Weiss und empfiehlt, mit einem „neugierige­n Wohlwollen“wieder einzusteig­en. „Man sollte nicht davon ausgehen, dass man in der gleichen Rolle wieder startet.“

Die Rückkehr an den Arbeitspla­tz kann Konfliktpo­tenzial mit sich bringen: „Die Geburt eines Kindes verschiebt mitunter die Prioritäte­n“, sagt Weiss. Erschien einem der eigene Job früher als sehr wichtig, spielt dieser für junge Eltern möglicherw­eise keine so große Rolle mehr.

„Diesen Gedanken sollte man aber am besten bei sich behalten“, rät Weiss. „Die anderen im Team haben die Erfahrung des Elternsein­s nicht gemacht und während der Elternzeit an etwas weitergear­beitet, für das man vorher auch gebrannt hat. Sie könnten sich durch solche Aussagen diskrediti­ert fühlen.“

Auch im Umgang mit der eigenen Vertretung schadet laut Weiss ein Quäntchen Demut und ein Danke nicht: Bei der Übergabe sollte man Interesse an neuen Entwicklun­gen oder Änderungen zeigen und ruhig fragen, was die Vertretung anders gemacht hat als man selbst.

Forster warnt allerdings vor zu viel Bescheiden­heit. Viele Eltern hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie pünktlich gehen. Aber: „Meist sehen die Kollegen auch nicht, dass man morgens der erste am Arbeitspla­tz ist.“

Auch wenn es etwa um Weiterbild­ungen gehe, sollte man sich nicht hinten anstellen, nur weil man bereits in Elternzeit war, rät sie. „Das ist ein wichtiger Punkt, um im Job in der Spur zu bleiben.“Gleiches gelte für Beförderun­gen. „Wenn ich wieder da bin und im Job wieder etwas leiste, darf ich auch etwas einfordern“, betont Forster.

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FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Die Geburt eines Kindes verschiebt die Prioritäte­n. Pünktlich Feierabend zu machen, ist aber kein Grund für ein schlechtes Gewissen.

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