Zurück in den Zweikampf
Land lockert Corona-Regeln für den Breitensport
(dpa/sz) - Auf dem Weg zurück zur Normalität gibt es für den Amatuer- und Breitensport gute Nachrichten: Ab 1. Juli darf in Baden-Württemberg Fußball, Handball, Basketball oder Volleyball wieder ohne die bisherigen Abstandsregeln gespielt werden. Dann ist grundsätzlich der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschaftsund Kontaktsportarten wie Ringen oder Judo wieder möglich, wie das Kultus- und Sportministerium am Donnerstag mitteilte. „Dies ist ein weitreichender Schritt, der gerade unseren Mannschafts- und Kampfsportarten in Baden-Württemberg eine tolle Perspektive bietet", sagte Sportministerin Susanne Eisenmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Die neue Corona-Verordnung Sport, die ab dem neuen Monat in Kraft tritt, ersetzt die bisher drei verschiedenen Regelungen für Profiund Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten und bündelt alle Sportbereiche in einem einheitlichen Regelwerk. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagte Eisenmann.
Ab 1. Juli „darf von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern", heißt es in der neuen Verordnung. Die Trainingsgruppen sollen möglichst nicht durchgemischt werden und maximal 20 Personen umfassen. Neben Hygiene- und Dokumentationspflichten gelten weiterhin auch die Zutritts- und Teilnahmeverbote aus der generellen Corona-Verordnung. Außerhalb des Spielbetriebs gelten die Abstandsgebote. Körperkontakt, insbesondere Umarmungen und Händeschütteln, sollen vermieden werden.
Auch Wettkämpfe dürfen in Sportarten mit Körperkontakt wieder ausgetragen werden – mit maximal 100 Sportlerinnen und Sportlern pro Wettbewerb. Im Zuge der nun folgenden Öffnung ist es auch Zuschauern wieder gestattet Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe zu besuchen. Zunächst bis zum 31. Juli mit 100 Sportlern und 100 Zuschauern – bei Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzept sogar bis zu 250 Zuschauern. Ab dem 1. August (und bis einschließlich 31. Oktober) werden dann insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer zu einem Wettbewerb zugelassen.
„Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ich bin deshalb gerade auch für die vielen Breitensportlerinnen und -sportler froh, dass wir diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagte Eisenmann.