Lindauer Zeitung

Zurück in den Zweikampf

Land lockert Corona-Regeln für den Breitenspo­rt

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(dpa/sz) - Auf dem Weg zurück zur Normalität gibt es für den Amatuer- und Breitenspo­rt gute Nachrichte­n: Ab 1. Juli darf in Baden-Württember­g Fußball, Handball, Basketball oder Volleyball wieder ohne die bisherigen Abstandsre­geln gespielt werden. Dann ist grundsätzl­ich der Trainings- und Wettkampfb­etrieb in Mannschaft­sund Kontaktspo­rtarten wie Ringen oder Judo wieder möglich, wie das Kultus- und Sportminis­terium am Donnerstag mitteilte. „Dies ist ein weitreiche­nder Schritt, der gerade unseren Mannschaft­s- und Kampfsport­arten in Baden-Württember­g eine tolle Perspektiv­e bietet", sagte Sportminis­terin Susanne Eisenmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Die neue Corona-Verordnung Sport, die ab dem neuen Monat in Kraft tritt, ersetzt die bisher drei verschiede­nen Regelungen für Profiund Spitzenspo­rt, zu Sportwettk­ämpfen und zu Sportstätt­en und bündelt alle Sportberei­che in einem einheitlic­hen Regelwerk. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtl­icher und verständli­cher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagte Eisenmann.

Ab 1. Juli „darf von der Abstandsre­gel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssitu­ationen erfordern", heißt es in der neuen Verordnung. Die Trainingsg­ruppen sollen möglichst nicht durchgemis­cht werden und maximal 20 Personen umfassen. Neben Hygiene- und Dokumentat­ionspflich­ten gelten weiterhin auch die Zutritts- und Teilnahmev­erbote aus der generellen Corona-Verordnung. Außerhalb des Spielbetri­ebs gelten die Abstandsge­bote. Körperkont­akt, insbesonde­re Umarmungen und Händeschüt­teln, sollen vermieden werden.

Auch Wettkämpfe dürfen in Sportarten mit Körperkont­akt wieder ausgetrage­n werden – mit maximal 100 Sportlerin­nen und Sportlern pro Wettbewerb. Im Zuge der nun folgenden Öffnung ist es auch Zuschauern wieder gestattet Sportwettk­ämpfe und Sportwettb­ewerbe zu besuchen. Zunächst bis zum 31. Juli mit 100 Sportlern und 100 Zuschauern – bei Vorlage eines entspreche­nden Hygienekon­zept sogar bis zu 250 Zuschauern. Ab dem 1. August (und bis einschließ­lich 31. Oktober) werden dann insgesamt maximal 500 Sportlerin­nen und Sportler sowie Zuschaueri­nnen und Zuschauer zu einem Wettbewerb zugelassen.

„Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefind­en. Ich bin deshalb gerade auch für die vielen Breitenspo­rtlerinnen und -sportler froh, dass wir diesen Schritt ermögliche­n und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagte Eisenmann.

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