Dieb hat Warenlager in seiner Wohnung
Vielfach vorbestrafter Rentner aus Immenstadt muss für weitere drei Monate in Haft
(bu) - Als Polizisten die Wohnung eines Ladendiebs untersuchten, staunten sie nicht schlecht: „Die Wohnung war wie ein Lager eingerichtet“, sagte einer der Beamten vor dem Amtsgericht Kempten. Bis an die Decke gefüllte Regale standen dort nach Waren sortiert. Die Beamten fanden Klebeband und Schrauben, aber auch neuwertige Wanderstiefel und Ballettschuhe. Im Dezember hatte eine Ladendetektivin den Rentner in Immenstadt erwischt, als er drei Paar Schnürsenkel und zwei Kopfhörer mitgehen ließ. Wegen des Diebstahls musste sich der Mann nun vor Gericht verantworten. Das Urteil: drei Monate Freiheitsstrafe.
Der Angeklagte sitzt bereits wegen einer anderen Straftat im Gefängnis und wurde deshalb in Handschellen vor den Richter geführt. Dort gab er sofort zu, dass er die Schnürsenkel und die Kopfhörer stehlen wollte. Warum, und was es mit den neuwertigen Artikeln in seiner Wohnung auf sich hat, wollte er nicht sagen. Da die Ermittler die Waren keiner Straftat zuordnen konnten, ging es vor Gericht lediglich um den Diebstahl im Dezember.
Schon damals war der Mann sehr ruhig gewesen und hatte die Tat nicht geleugnet, berichtete die Ladendetektivin. Der 74-Jährige war ihr aufgefallen, weil er sich ständig umgeschaut habe. Die hinzugerufene Streife fragte den Mann, ob er noch mehr Diebesgut bei sich daheim habe. „Er hat nicht richtig geantwortet, sondern eher nachdenklich geschaut“, sagte ein Beamter im Gerichtssaal. Einer Durchsuchung seiner Wohnung stimmte der Mann freiwillig zu.
Dort fanden die Polizisten dann die gefüllten Regale. 40 Paar neuwertige Schuhe sowie drei Skihelme und -brillen stellten die Beamten sicher. „Wir haben Verstärkung gerufen, weil es so viel war“, berichtete einer der Beamten. „Warum haben sie die Kosmetikartikel nicht sichergestellt?“, fragte Richter Sebastian Kühn. „Wir konnten nicht die ganze Wohnung leerräumen“, lautete die Antwort. Beide Polizisten hatten den Verdacht, dass der Rentner krankhaft stahl.
Dafür sprachen auch seine Vorstrafen: Bereits 37-mal stand der Mann vor Gericht – größtenteils wegen Diebstahls. Der Staatsanwalt forderte drei Monate Haft. Die Strafe zur Bewährung auszusetzen oder eine Geldstrafe zu verhängen, sei wegen der zahlreichen Vorstrafen undenkbar. Weder der Verteidiger noch der Angeklagte oder der Richter hatten dem etwas hinzuzufügen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.