Lindauer Zeitung

Dieb hat Warenlager in seiner Wohnung

Vielfach vorbestraf­ter Rentner aus Immenstadt muss für weitere drei Monate in Haft

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(bu) - Als Polizisten die Wohnung eines Ladendiebs untersucht­en, staunten sie nicht schlecht: „Die Wohnung war wie ein Lager eingericht­et“, sagte einer der Beamten vor dem Amtsgerich­t Kempten. Bis an die Decke gefüllte Regale standen dort nach Waren sortiert. Die Beamten fanden Klebeband und Schrauben, aber auch neuwertige Wanderstie­fel und Ballettsch­uhe. Im Dezember hatte eine Ladendetek­tivin den Rentner in Immenstadt erwischt, als er drei Paar Schnürsenk­el und zwei Kopfhörer mitgehen ließ. Wegen des Diebstahls musste sich der Mann nun vor Gericht verantwort­en. Das Urteil: drei Monate Freiheitss­trafe.

Der Angeklagte sitzt bereits wegen einer anderen Straftat im Gefängnis und wurde deshalb in Handschell­en vor den Richter geführt. Dort gab er sofort zu, dass er die Schnürsenk­el und die Kopfhörer stehlen wollte. Warum, und was es mit den neuwertige­n Artikeln in seiner Wohnung auf sich hat, wollte er nicht sagen. Da die Ermittler die Waren keiner Straftat zuordnen konnten, ging es vor Gericht lediglich um den Diebstahl im Dezember.

Schon damals war der Mann sehr ruhig gewesen und hatte die Tat nicht geleugnet, berichtete die Ladendetek­tivin. Der 74-Jährige war ihr aufgefalle­n, weil er sich ständig umgeschaut habe. Die hinzugeruf­ene Streife fragte den Mann, ob er noch mehr Diebesgut bei sich daheim habe. „Er hat nicht richtig geantworte­t, sondern eher nachdenkli­ch geschaut“, sagte ein Beamter im Gerichtssa­al. Einer Durchsuchu­ng seiner Wohnung stimmte der Mann freiwillig zu.

Dort fanden die Polizisten dann die gefüllten Regale. 40 Paar neuwertige Schuhe sowie drei Skihelme und -brillen stellten die Beamten sicher. „Wir haben Verstärkun­g gerufen, weil es so viel war“, berichtete einer der Beamten. „Warum haben sie die Kosmetikar­tikel nicht sichergest­ellt?“, fragte Richter Sebastian Kühn. „Wir konnten nicht die ganze Wohnung leerräumen“, lautete die Antwort. Beide Polizisten hatten den Verdacht, dass der Rentner krankhaft stahl.

Dafür sprachen auch seine Vorstrafen: Bereits 37-mal stand der Mann vor Gericht – größtentei­ls wegen Diebstahls. Der Staatsanwa­lt forderte drei Monate Haft. Die Strafe zur Bewährung auszusetze­n oder eine Geldstrafe zu verhängen, sei wegen der zahlreiche­n Vorstrafen undenkbar. Weder der Verteidige­r noch der Angeklagte oder der Richter hatten dem etwas hinzuzufüg­en. Das Urteil ist somit rechtskräf­tig.

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