Im Rausch einen Skater geohrfeigt
Geldstrafe für Familienvater wegen Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr – Führerschein ein Jahr weg
- Nach einem handfesten Streit an einem Skaterpark stand nun ein Familienvater vor Gericht. Unter anderem wegen Körperverletzung wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 7650 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Kempten sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige im Juni 2019 einem Skater an der Anlage am Illerdamm eine Ohrfeige verpasst hatte. Beim Davonfahren rammte er zudem ein geparktes Auto.
Der Streit entzündete sich daran, dass die Tochter des Angeklagten verbotenerweise mit ihrem Tretroller im Skatepark unterwegs war. Er habe den Mann deshalb gefragt, ob er nicht besser auf sein Kind aufpassen könne, sagte das spätere Opfer vor Gericht. Bei dem Familienvater kam das nicht gut an: Erst versuchte er dem Skater dessen Board wegzunehmen, dann kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung und ersten Berührungen im Gesicht. Das seien aber eher „Tätscheleien“gewesen, sagte der Skater.
Als der Mann seine Kinder nach Hause fuhr, schien sich die Lage zu beruhigen. Doch der 35-Jährige kam noch einmal im Auto zurück zum Skaterpark. „Ich wollte die Situation klären“, sagte er. Dieser Versuch bestand letztlich darin, seinen Kontrahenten erst zu einer Schlägerei herauszufordern, dann in Richtung Illerufer zu zerren und ihm schließlich noch eine Ohrfeige zu verpassen. Der Schlag war so heftig, dass der Skater über mehrere Tage an Ohrgeräuschen litt.
Daraufhin rief ein Freund des Opfers die Polizei, was den Angeklagten laut eigener Aussage so in Panik versetzte, dass er mit seinem Auto flüchtete. Beim Versuch auszuparken rammte er einen anderen Wagen, fuhr aber dennoch weiter nach Hause. Dort kündigte er seiner Frau an, dass bald die Polizei komme. Dann habe er direkt eine halbe Flasche Wodka mit einem Energydrink gemischt und getrunken.
Diese Version seines Trinkverhaltens bezeichnete ein Sachverständiger vor Gericht aber als „nicht plausibel“. Vielmehr deuteten die Ergebnisse der Blutuntersuchung daraufhin, dass der Mann an dem betreffenden Datum schon über mehrere Stunden hinweg Alkohol getrunken hatte.
Für Richter Sebastian Kühn spielte das letztlich keine entscheidende Rolle. Mit seinem Urteil folgte er im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft: 170 Tagessätze à 45 Euro verhängte er. Für die Ohrfeige habe es keinen rechtfertigenden Grund gegeben, der Mann sei relativ fahruntüchtig gewesen und habe das spätestens bei dem Unfall gemerkt. Nun darf er sich für ein Jahr nicht mehr hinters Steuer setzen. Dazu kam, dass der Angeklagte alkoholisiert schon einmal die Kontrolle verloren hatte: 2011 hatte er eine Bewährungsstrafe kassiert, nachdem er einem Mann einen Kopfstoß versetzt und ihm dann mit einem Glas eine Schnittwunde im Gesicht zugefügt hatte.
Zuletzt entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht bei dem jungen Mann aus dem Skaterpark. Der nahm die Entschuldigung an: „Fehler passieren.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.