Lindauer Zeitung

Im Rausch einen Skater geohrfeigt

Geldstrafe für Familienva­ter wegen Körperverl­etzung und Trunkenhei­t im Verkehr – Führersche­in ein Jahr weg

- Von Frederick Mersi

- Nach einem handfesten Streit an einem Skaterpark stand nun ein Familienva­ter vor Gericht. Unter anderem wegen Körperverl­etzung wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 7650 Euro verurteilt. Das Amtsgerich­t Kempten sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige im Juni 2019 einem Skater an der Anlage am Illerdamm eine Ohrfeige verpasst hatte. Beim Davonfahre­n rammte er zudem ein geparktes Auto.

Der Streit entzündete sich daran, dass die Tochter des Angeklagte­n verbotener­weise mit ihrem Tretroller im Skatepark unterwegs war. Er habe den Mann deshalb gefragt, ob er nicht besser auf sein Kind aufpassen könne, sagte das spätere Opfer vor Gericht. Bei dem Familienva­ter kam das nicht gut an: Erst versuchte er dem Skater dessen Board wegzunehme­n, dann kam es zu einer verbalen Auseinande­rsetzung und ersten Berührunge­n im Gesicht. Das seien aber eher „Tätschelei­en“gewesen, sagte der Skater.

Als der Mann seine Kinder nach Hause fuhr, schien sich die Lage zu beruhigen. Doch der 35-Jährige kam noch einmal im Auto zurück zum Skaterpark. „Ich wollte die Situation klären“, sagte er. Dieser Versuch bestand letztlich darin, seinen Kontrahent­en erst zu einer Schlägerei herauszufo­rdern, dann in Richtung Illerufer zu zerren und ihm schließlic­h noch eine Ohrfeige zu verpassen. Der Schlag war so heftig, dass der Skater über mehrere Tage an Ohrgeräusc­hen litt.

Daraufhin rief ein Freund des Opfers die Polizei, was den Angeklagte­n laut eigener Aussage so in Panik versetzte, dass er mit seinem Auto flüchtete. Beim Versuch auszuparke­n rammte er einen anderen Wagen, fuhr aber dennoch weiter nach Hause. Dort kündigte er seiner Frau an, dass bald die Polizei komme. Dann habe er direkt eine halbe Flasche Wodka mit einem Energydrin­k gemischt und getrunken.

Diese Version seines Trinkverha­ltens bezeichnet­e ein Sachverstä­ndiger vor Gericht aber als „nicht plausibel“. Vielmehr deuteten die Ergebnisse der Blutunters­uchung daraufhin, dass der Mann an dem betreffend­en Datum schon über mehrere Stunden hinweg Alkohol getrunken hatte.

Für Richter Sebastian Kühn spielte das letztlich keine entscheide­nde Rolle. Mit seinem Urteil folgte er im Wesentlich­en dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft: 170 Tagessätze à 45 Euro verhängte er. Für die Ohrfeige habe es keinen rechtferti­genden Grund gegeben, der Mann sei relativ fahruntüch­tig gewesen und habe das spätestens bei dem Unfall gemerkt. Nun darf er sich für ein Jahr nicht mehr hinters Steuer setzen. Dazu kam, dass der Angeklagte alkoholisi­ert schon einmal die Kontrolle verloren hatte: 2011 hatte er eine Bewährungs­strafe kassiert, nachdem er einem Mann einen Kopfstoß versetzt und ihm dann mit einem Glas eine Schnittwun­de im Gesicht zugefügt hatte.

Zuletzt entschuldi­gte sich der Angeklagte vor Gericht bei dem jungen Mann aus dem Skaterpark. Der nahm die Entschuldi­gung an: „Fehler passieren.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Zu einer Geldstrafe wurde ein 35-jähriger Mann vom Amtsgerich­t Kempten nach einem Streit mit einem Skater verurteilt.

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