Was die neuen Lockerungen für Fußballvereine bedeuten
Neue Corona-Verordnung Sport tritt in Baden-Württemberg am 1. Juli in Kraft
(sz) - Die neue CoronaVerordnung Sport des baden-württembergischen Kultus- und Sozialministeriums bringt gute Nachrichten für alle Sportler. Die neue Verordnung, die am vergangenen Donnerstag beschlossen wurde, ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, 1. Juli, in Kraft.
So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalten werden, davon ausgenommen sind aber ausdrücklich für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spielund Übungssituationen. „Das bedeutet, dass im Trainingsbetrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfen, Standardsituationen und so weiter gespielt werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung des Württembergischen Fußballverbands (WFV).
Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetrieb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettkämpfe sind mit bis zu 100 Sportlern und bis zu 100 Zuschauern wieder erlaubt.
Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500 – die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt. Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebs gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.
„Wir freuen uns über die Lockerungen, die mit der Corona-Verordnung Sport am 1. Juli in Kraft treten. Für alle Fußballerinnen und Fußballer ist es eine große Erleichterung, ihren Sport unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben wieder in gewohntem Maße ausüben zu können“, wird WFV-Präsident Matthias
Schöck in der Mitteilung zitiert. „Diese Lockerungen bringen gleichzeitig ein großes Maß an Verantwortung für uns als Verband und für unsere Mitgliedsvereine mit sich. Wir sind daher alle dazu aufgerufen, Maß zu halten und uns nach wie vor an die allgemeinen Verhaltensregeln zu halten und so – jeder Einzelne für sich – unseren Teil zur Eindämmung des Coronavirus beizutragen.“Das fange beim Gruß unter Sportlern an und geht bis zur Nutzung der Corona-Warn-App. „Wir alle wünschen uns eine schnelle Rückkehr zur Normalität und sind auf dieser Basis optimistisch für die kommende Amateurfußball-Saison 2020/ 21“, sagt Matthias Schöck.
Die Regelungen in der Corona-Verordnung Sport
führen laut WFVMitteilung für den Fußball in Württemberg zu folgenden konkreten Lockerungen:
Trainingsbetrieb
Der kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.
im Elf gegen Elf zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden, Schiedsrichter werden eingeteilt. Auch kleine Turniere mit maximal vier Mannschaften können stattfinden.
Der wird nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt.
Die Fortsetzung der
Fußballspiele Freundschaftsspiele WFV-Pokal 2019/20 BezirkspokalWettbewerbe 2019/20
ist den Bezirken freigestellt, Meldefrist für den WFV-Pokal 2020/21 ist der 3. August 2020.