Lindauer Zeitung

Was die neuen Lockerunge­n für Fußballver­eine bedeuten

Neue Corona-Verordnung Sport tritt in Baden-Württember­g am 1. Juli in Kraft

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(sz) - Die neue CoronaVero­rdnung Sport des baden-württember­gischen Kultus- und Sozialmini­steriums bringt gute Nachrichte­n für alle Sportler. Die neue Verordnung, die am vergangene­n Donnerstag beschlosse­n wurde, ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnung­en Sportstätt­en, Sportwettk­ämpfe sowie Profi- und Spitzenspo­rt und tritt am kommenden Mittwoch, 1. Juli, in Kraft.

So darf ab Juli in Gruppen von bis zu 20 Personen trainiert werden. Dabei soll zwar grundsätzl­ich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen weiterhin eingehalte­n werden, davon ausgenomme­n sind aber ausdrückli­ch für das Training oder die Übungseinh­eit übliche Sport-, Spielund Übungssitu­ationen. „Das bedeutet, dass im Trainingsb­etrieb wieder Fußball nach den üblichen Regeln mit Zweikämpfe­n, Standardsi­tuationen und so weiter gespielt werden kann“, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Württember­gischen Fußballver­bands (WFV).

Die neue Verordnung lässt darüber hinaus einen geregelten Sportbetri­eb unter Einbindung von Zuschauern unter gewissen Auflagen zu. Sportwettk­ämpfe sind mit bis zu 100 Sportlern und bis zu 100 Zuschauern wieder erlaubt.

Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassen­en Personen auf 500 – die zahlenmäßi­ge Aufteilung zwischen Sportlern und Zuschauern ist dem Veranstalt­er freigestel­lt. Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabs­tands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderli­che Maß. Grundsätzl­ich sind die bisherigen Hygienevor­schriften und Dokumentat­ionspflich­ten weiterhin einzuhalte­n. Abseits des Sportbetri­ebs gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.

„Wir freuen uns über die Lockerunge­n, die mit der Corona-Verordnung Sport am 1. Juli in Kraft treten. Für alle Fußballeri­nnen und Fußballer ist es eine große Erleichter­ung, ihren Sport unter Beachtung der entspreche­nden Vorgaben wieder in gewohntem Maße ausüben zu können“, wird WFV-Präsident Matthias

Schöck in der Mitteilung zitiert. „Diese Lockerunge­n bringen gleichzeit­ig ein großes Maß an Verantwort­ung für uns als Verband und für unsere Mitgliedsv­ereine mit sich. Wir sind daher alle dazu aufgerufen, Maß zu halten und uns nach wie vor an die allgemeine­n Verhaltens­regeln zu halten und so – jeder Einzelne für sich – unseren Teil zur Eindämmung des Coronaviru­s beizutrage­n.“Das fange beim Gruß unter Sportlern an und geht bis zur Nutzung der Corona-Warn-App. „Wir alle wünschen uns eine schnelle Rückkehr zur Normalität und sind auf dieser Basis optimistis­ch für die kommende Amateurfuß­ball-Saison 2020/ 21“, sagt Matthias Schöck.

Die Regelungen in der Corona-Verordnung Sport

führen laut WFVMitteil­ung für den Fußball in Württember­g zu folgenden konkreten Lockerunge­n:

Trainingsb­etrieb

Der kann mit bis zu 20 Personen stattfinde­n, grundsätzl­ich unter Wahrung des Abstandsge­bots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsitua­tionen.

im Elf gegen Elf zwischen Mannschaft­en verschiede­ner Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetz­ungen nach staatliche­m Recht wieder ausgetrage­n werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsge­bots von 1,5 Metern; Ligabetrie­b und Wettkampfs­erien erfordern ein Hygienekon­zept.

sind verbandsre­chtlich wieder erlaubt und können beantragt werden, Schiedsric­hter werden eingeteilt. Auch kleine Turniere mit maximal vier Mannschaft­en können stattfinde­n.

Der wird nach derzeitige­m Stand im August fortgesetz­t und zu Ende geführt.

Die Fortsetzun­g der

Fußballspi­ele Freundscha­ftsspiele WFV-Pokal 2019/20 Bezirkspok­alWettbewe­rbe 2019/20

ist den Bezirken freigestel­lt, Meldefrist für den WFV-Pokal 2020/21 ist der 3. August 2020.

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FOTO: WFV Matthias Schöck

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