Lindauer Zeitung

Landespfle­gegeld wird in Tausenden Fällen zurückgefo­rdert

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(lby) - Das bayerische Landespfle­gegeld ist seit seiner Einführung vor zwei Jahren in 6820 Fällen zurückgefo­rdert worden, weil die Antragstel­ler vor der Auszahlung gestorben sind. Auf die Zahlung in Höhe von 1000 Euro jährlich hat Anspruch, wer mindestens in den Pflegegrad zwei eingestuft ist und in Bayern lebt. Mit dem Geld sollen Betroffene zum Beispiel ihren Helfern Gutes tun können. Der Sozialverb­and VdK Bayern berichtete, dass es für Angehörige immer wieder ein Problem sei, das Pflegegeld zurückzuer­statten, zumal die Rückforder­ung oft mit vielen Monaten Verzögerun­g erfolge. Der VdK fordert daher Änderungen bei der Auszahlung­spraxis.

Das Landespfle­gegeld wird einmal im Jahr, stets im Oktober, überwiesen. Wenn ein Antragstel­ler davor stirbt und das Landesamt für Pflege nichts davon erfährt, werden die 1000 Euro ausgezahlt, obwohl die Rechtsgrun­dlage weggefalle­n ist. Wenn die Behörde später durch eine Mitteilung der Angehörige­n oder einen Abgleich mit dem Melderegis­ter von dem Sterbefall erfährt, fordert sie das Geld zurück. Dabei ist es gleichgült­ig, ob ein berechtigt­er Antrag möglicherw­eise schon zehn oder elf Monate vorher gestellt wurde.

VdK-Rechtsexpe­rtin Claudia Spiegel findet die jetzige Regelung „wenig bürgerfreu­ndlich“. Besser wäre es ihrer Ansicht nach, das Geld anteilig für die Monate auszuzahle­n, die ein Pflegebedü­rftiger zwischen seinem Antrag und dem Auszahlung­sstichtag noch gelebt hat. Spiegel verweist dabei auf die gesetzlich­e Pflegevers­icherung, die gegebenenf­alls auch nach einem Todesfall Zahlungen leistet. Das geschieht dann, wenn ein Antragstel­ler zum Zeitpunkt seines Antrags die Voraussetz­ungen für Leistungen der Pflegekass­en erfüllt, aber vor der Einteilung in einen Pflegegrad stirbt.

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