Countdown für den Rabatt-Wumms
Ab Mittwoch gelten geringere Mehrwertsteuersätze – Handel kann selbst entscheiden, ob er Preise senkt
- Der Bundestag hat am Montag die Absenkung der Mehrwertsteuer für das zweite Halbjahr 2020 beschlossen. Der Mehrwertsteuersatz sinkt damit befristet von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt weitgehend die Steuerausfälle für Bund und Länder im Umfang von rund 20 Milliarden Euro. Am 1. Juli wird die Steuersenkung in Kraft treten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Was geschieht genau und wie viel können die Konsumenten sparen?
Es gibt in Deutschland zwei Mehrwertsteuersätze. Für Waren des täglichen Bedarfs, zum Beispiel Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften oder Bahntickets gilt ein niedriger Satz von sieben Prozent. Er sinkt Anfang Juli auf fünf Prozent. Rein rechnerisch verbilligt sich ein 50-Euro-Einkauf im Supermarkt um 93 Cent. Sinken wird auch der reguläre Satz für alle Produkte oder Dienstleistungen. Statt bisher 19 Prozent will der Staat nur noch 16 Prozent. Bei großen Anschaffungen kann sich dies deutlich bemerkbar machen. Eine neue Küche könnte statt bisher 10 000 Euro dann noch 9747 kosten, was 253 Euro Ersparnis bringt.
Wird der Handel jetzt überall und für jedes Produkt die Preise senken?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) gibt es keinen Zwang zur Anpassung der Preise. „Im Rahmen der üblichen Preisgestaltung steht es Unternehmen, Dienstleistern und Geschäftstreibenden frei, ihre Preise beizubehalten und dadurch ihre Gewinnspanne zu erhöhen“, sagt VZSprecherin Mechthild Winkelmann. Die Kunden könnten nicht unbedingt erkennen, ob ein Händler den Vorteil an seine Kunden weitergibt. Denn rechtlich muss er nur den Gesamtpreis auszeichnen. Anders ist es, wenn auf der Rechnung, dem Bon oder der Quittung die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Dann sieht der Käufer auf einen Blick, ob er von der Absenkung profitiert. „Auf keinen Fall darf der Kunde Rechnungen selbstständig mit Hinweis auf den reduzierten Satz kürzen“, warnt Winkelmann. Unter Umständen gerate der Kunde dann in Zahlungsverzug.
Müssen alle Preise in den Geschäften am 1. Juli neu ausgezeichnet werden?
Nein, das ist nicht der Fall. Geschäfte können den Nachlass zum Beispiel auch am Ende des Einkaufs an der Kasse abziehen. Die Kunden sollten sich nicht wundern, wenn der Rabatt etwas niedriger ausfällt als zwei oder drei Prozent. „Der Mehrwertsteuersatz für Auto oder Küche fällt zwar von 19 auf 16 Prozent, mathematisch entspricht das aber nur einem Rabatt von 2,5 Prozent“, erläutert Mechthild Winkelmann.
Wie steht es um Verträge, die schon vor der Absenkung geschlossen wurden?
Laut Verbraucherzentrale kommt es stets auf den Zeitpunkt an, an dem eine Ware geliefert oder ein Dienst verrichtet wurde. „Wird die Lieferung verschickt, gilt das Versanddatum“, ergänzt Winkelmann. Wird das im Januar bestellte Auto im zweiten Halbjahr ausgeliefert, gilt der verringerte Steuersatz. Anders verhält es sich, wenn der Maler im Juni den ersten Teil der Wohnung streicht und im Juli den zweiten Teil. Der Maler stellt beide Leistungen gesondert mit den jeweils geltenden Steuersätzen in Rechnung.
Gilt die Absenkung auch für die Wohnungsmiete?
Die Grundmieten für private Wohnungen sind ohnehin von der Mehrwertsteuer
Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt, die 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden. Beides soll die Liquidität der Unternehmen erhöhen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage. Emissionsfreie Dienstwagen: Der Steuerrabatt für Dienstwagen ohne CO2-Emissionen wird künftig bis zu einem Listenpreis von 60 000 Euro gewährt. Bisher lag der Grenzwert bei 40 000 Euro. (AFP)
befreit. Hier ändert sich folglich nichts. Allerdings sind einige Posten der Nebenkostenabrechnung mehrwertsteuerpflichtig. Es kann damit gut sein, dass sich dies in der Abrechnung im kommenden Jahr positiv niederschlägt.
Sind schon alle Details geklärt?
Es gibt noch offene Fragen. So fehlen noch Bestimmungen des Finanzministeriums, wie beispielsweise mit Handyverträgen verfahren werden soll. Auch überlegen Unternehmen, bei denen die Ermäßigung nur wenige Cent betragen wird, wie sie die Steuersenkung anders weitergeben können. Verkehrsbetriebe denken etwa darüber nach, als Bonus kostenlos Fahrräder zu transportieren. Vermutlich werden die Verbraucher eine Reihe kreativer Lösungen sehen.
Die Verbraucherzentrale informiert aktuell über neue Bestimmungen unter www.verbraucherzentrale. nrw/aktuelle-meldungen/ vertraege-reklamation/ mehrwertsteuersenkungwomit-verbraucher-rechnenkoennen-49040