Risikotouristen müssen draußen bleiben
Regierung von Baden-Württemberg greift Gastro-Branche unter die Arme – Ab Mittwoch können Anträge auf Stabilisierungshilfe gestellt werden
- Geld für die Gastround Hotelbetriebe in Baden-Württemberg: Ab Mittwoch können Anträge für die Corona-Hilfe gestellt werden. Das 330 Millionen Euro schwere Programm, das die Landesregierung von Baden-Württemberg wie berichtet vergangenen Dienstag beschlossen hatte, läuft bis Ende November und soll Hoteliers und Gastronomen dabei helfen, Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.
Allein im April sei der Umsatz der Branche im Vergleich zum Vorjahresmonat um drei Viertel eingebrochen, erklärte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) auf einer Pressekonferenz am Montag. Landestourismusminister Guido Wolf (CDU) bezeichnete das Förderprogramm als bundesweit einmalig in der Corona-Krise. Er hob die Dringlichkeit der Überbrückungshilfe für das Gastgewerbe hervor. Mit 57 Millionen Übernachtungen 2019 in Baden-Württemberg und einem Bruttoumsatzvolumen von mehr als 25 Milliarden Euro im Jahr „prägt es nach außen unser Image“, sagte Wolf.
Wie dramatisch die Lage ist, skizzierte Marjoke Breuning, die Vizepräsidentin des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags
(BWIHK): „Die Hotel- und Gaststättenbranche ist im Vergleich zu anderen Branchen besonders stark betroffen.“Die Umsätze in der Branche seien während der Corona-Krise nahezu vollständig ausgefallen und die Erholung setze erst langsam ein.
Um die Branche zu stützen, erhalten betroffene Betriebe eine einmalige Zahlung, die sie nicht zurückzahlen müssen. Wie viel Geld sie bekommen, ist vom jeweiligen Liquiditätsengpass abhängig. So gibt es bis zu 3000 Euro für den Betrieb plus maximal 2000 Euro pro rechnerischem Vollzeitmitarbeiter.
Wie schon bei den Soforthilfen werden die Industrie- und Handelskammern und die L-Bank die Umsetzung übernehmen. „Die Kammern in Baden-Württemberg rechnen mit einem Ansturm in den ersten Tagen und haben personelle Ressourcen bereitgestellt, um schnell eingereichte Anträge überprüfen zu können“, sagte BWIHK-Vizepräsidentin
Breuning. Ausgezahlt werden solle das Geld dann möglichst innerhalb weniger Werktage.
Neu ist laut Hoffmeister-Kraut, dass neben dem ausgefüllten Antragsformular und einer Liquiditätsplanung der Steuerberater bescheinigen muss, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. HoffmeisterKraut: „Um größere Sicherheit zu schaffen, sind wir jetzt den Weg über die Steuerberater gegangen.“Dabei lag die Zahl der Betrugsverdachtsfälle
schon bei den Soforthilfen laut der Ministerin „nur“im niedrigen zweistelligen Bereich. „Beim Missbrauch der Soforthilfen hat Baden-Württemberg mit eine der besten Bilanzen im Vergleich zu anderen Bundesländern“, sagte sie. Das führt die Ministerin auf das zweistufige Verfahren zurück, bei dem Anträge zuerst von den Kammern geprüft wurden.
Wie die Südwestgastronomie und -hotellerie mit Touristen aus Risikogebieten, beispielsweise aus dem nordrhein-westfälischen Gütersloh, umzugehen hat, erklärte Guido Wolf gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“: „Solange regional ein Infektionsherd über den Grenzwerten vorhanden ist, gilt für Gäste aus diesem Gebiet ein Beherbergungsverbot.“Eine andere Möglichkeit sei ein ärztliches Attest, das bestätige, dass keine Corona-Infektion vorliege. Bei der Einreise nach Baden-Württemberg dürfe dieses nicht älter als 48 Stunden sein. Wolf: „Das klingt alles ein bisschen hart, aber es dient der Eindämmung.“
Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Stabilisierungshilfe. „Wir beurteilen das Programm außerordentlich positiv, halten es für ein starkes Signal der Landesregierung für unsere Branche“, sagte ein Sprecher.