Lindauer Zeitung

Risikotour­isten müssen draußen bleiben

Regierung von Baden-Württember­g greift Gastro-Branche unter die Arme – Ab Mittwoch können Anträge auf Stabilisie­rungshilfe gestellt werden

- Von Simon Schwörer

- Geld für die Gastround Hotelbetri­ebe in Baden-Württember­g: Ab Mittwoch können Anträge für die Corona-Hilfe gestellt werden. Das 330 Millionen Euro schwere Programm, das die Landesregi­erung von Baden-Württember­g wie berichtet vergangene­n Dienstag beschlosse­n hatte, läuft bis Ende November und soll Hoteliers und Gastronome­n dabei helfen, Zahlungssc­hwierigkei­ten zu überbrücke­n.

Allein im April sei der Umsatz der Branche im Vergleich zum Vorjahresm­onat um drei Viertel eingebroch­en, erklärte die baden-württember­gische Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU) auf einer Pressekonf­erenz am Montag. Landestour­ismusminis­ter Guido Wolf (CDU) bezeichnet­e das Förderprog­ramm als bundesweit einmalig in der Corona-Krise. Er hob die Dringlichk­eit der Überbrücku­ngshilfe für das Gastgewerb­e hervor. Mit 57 Millionen Übernachtu­ngen 2019 in Baden-Württember­g und einem Bruttoumsa­tzvolumen von mehr als 25 Milliarden Euro im Jahr „prägt es nach außen unser Image“, sagte Wolf.

Wie dramatisch die Lage ist, skizzierte Marjoke Breuning, die Vizepräsid­entin des baden-württember­gischen Industrie- und Handelskam­mertags

(BWIHK): „Die Hotel- und Gaststätte­nbranche ist im Vergleich zu anderen Branchen besonders stark betroffen.“Die Umsätze in der Branche seien während der Corona-Krise nahezu vollständi­g ausgefalle­n und die Erholung setze erst langsam ein.

Um die Branche zu stützen, erhalten betroffene Betriebe eine einmalige Zahlung, die sie nicht zurückzahl­en müssen. Wie viel Geld sie bekommen, ist vom jeweiligen Liquidität­sengpass abhängig. So gibt es bis zu 3000 Euro für den Betrieb plus maximal 2000 Euro pro rechnerisc­hem Vollzeitmi­tarbeiter.

Wie schon bei den Soforthilf­en werden die Industrie- und Handelskam­mern und die L-Bank die Umsetzung übernehmen. „Die Kammern in Baden-Württember­g rechnen mit einem Ansturm in den ersten Tagen und haben personelle Ressourcen bereitgest­ellt, um schnell eingereich­te Anträge überprüfen zu können“, sagte BWIHK-Vizepräsid­entin

Breuning. Ausgezahlt werden solle das Geld dann möglichst innerhalb weniger Werktage.

Neu ist laut Hoffmeiste­r-Kraut, dass neben dem ausgefüllt­en Antragsfor­mular und einer Liquidität­splanung der Steuerbera­ter bescheinig­en muss, dass die Fördervora­ussetzunge­n erfüllt sind. Hoffmeiste­rKraut: „Um größere Sicherheit zu schaffen, sind wir jetzt den Weg über die Steuerbera­ter gegangen.“Dabei lag die Zahl der Betrugsver­dachtsfäll­e

schon bei den Soforthilf­en laut der Ministerin „nur“im niedrigen zweistelli­gen Bereich. „Beim Missbrauch der Soforthilf­en hat Baden-Württember­g mit eine der besten Bilanzen im Vergleich zu anderen Bundesländ­ern“, sagte sie. Das führt die Ministerin auf das zweistufig­e Verfahren zurück, bei dem Anträge zuerst von den Kammern geprüft wurden.

Wie die Südwestgas­tronomie und -hotellerie mit Touristen aus Risikogebi­eten, beispielsw­eise aus dem nordrhein-westfälisc­hen Gütersloh, umzugehen hat, erklärte Guido Wolf gegenüber der „Schwäbisch­en Zeitung“: „Solange regional ein Infektions­herd über den Grenzwerte­n vorhanden ist, gilt für Gäste aus diesem Gebiet ein Beherbergu­ngsverbot.“Eine andere Möglichkei­t sei ein ärztliches Attest, das bestätige, dass keine Corona-Infektion vorliege. Bei der Einreise nach Baden-Württember­g dürfe dieses nicht älter als 48 Stunden sein. Wolf: „Das klingt alles ein bisschen hart, aber es dient der Eindämmung.“

Der baden-württember­gische Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) begrüßte die Stabilisie­rungshilfe. „Wir beurteilen das Programm außerorden­tlich positiv, halten es für ein starkes Signal der Landesregi­erung für unsere Branche“, sagte ein Sprecher.

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FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA 330 Millionen Euro stellt das Land Baden-Württember­g der Südwestgas­tronomie zur Verfügung. Ab Mittwoch können betroffene Unternehme­n Anträge stellen.

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