Gesundheitsamt rätselt wegen neuer Corona-Fälle
Bisher ist nicht klar, wo sich die Menschen aus dem oberen und unteren Landkreis angesteckt haben
- Corona ist nicht überstanden. Im Landkreis Lindau gibt es drei neue Fälle. Das Gesundheitsamt rätselt, weil bisher völlig unklar ist, wo sich die Betroffenen angesteckt haben.
Je einen neuen bestätigten Fall einer Infektion mit Covid-19 meldeten die Behörden am Freitag, Samstag und Sonntag im Landkreis Lindau. Und das, nachdem die Zahl der Infizierten im Landkreis zuvor sechs Wochen lang unverändert bei 241 geblieben war. Entsprechend verunsichert reagierten einige Lindauer, als die Zahlen im Lauf des Wochenendes bekannt wurden.
Auf Anfrage der Lindauer Zeitung berichtet Sibylle Ehreiser, Pressesprecherin des Landratsamtes, dass es sich um zwei voneinander unabhängige Infektionen handele. In einem Fall seien zwei Menschen einer Familie infiziert, der andere sei ein Einzelfall. In einem Fall leben die Betroffenen am bayerischen Bodensee, im anderen Fall im Westallgäu.
Aufgefallen sind die Infektionen offenbar eher zufällig. Ehreiser berichtet, dass es sich um routinemäßige Kontrollen gehandelt habe, die zum Ergebnis einer Corona-Infektion führten. Daraufhin seien Kontaktpersonen getestet worden, mit dem Ergebnis eines weiteren Befundes. Vier weitere Menschen seien derzeit in Quarantäne, die nachweislich mit den Infizierten in engem Kontakt waren. Das Gesundheitsamt ermittle aber noch, ob es weitere Infizierte gibt.
Den Infizierten gehe es derzeit so gut, dass sie daheim bleiben können, teilt Ehreiser auf Anfrage mit. Ein Klinikaufenthalt sei bis heute nicht erforderlich. Weitere Angaben zum Alter der Betroffenen gibt das Landratsamt aus Datenschutzgründen nicht heraus. Klar ist, dass jemand mit einer bestätigten Corona-Infektion 14 Tage unter Quarantäne steht, also daheim bleiben muss.
Die neuen Corona-Fälle geben dem Lindauer Gesundheitsamt Rätsel auf. Denn bisher ist nicht klar, wo die beiden neuen Fälle sich angesteckt haben. „Es wird aber weiterhin breit ermittelt, um möglichst alle Kontaktpersonen für eine Risikoabklärung zu erreichen“, erklärt Ehreiser, die nicht sagen kann, ob die Betroffenen sich im Landkreis oder außerhalb angesteckt haben. Ein Zusammenhang mit den bekannten Corona-Hotspots in Deutschland, also beispielsweise mit den Landkreisen Gütersloh und Warendorf, sei derzeit aber nicht erkennbar.
Froh sind die Behörden, dass es keinen Zusammenhang der Infizierten mit einem Kindergarten, einer Schule oder einer anderen öffentlichen Einrichtung gibt. Deshalb müssen die Behörden auch keine solche Einrichtung schließen. Unklar ist, ob sich die Betroffenen angesteckt haben, weil inzwischen wieder sehr viele Gäste in Lindau sind. Die Ermittlungen laufen in alle Richtungen. Ob das Gesundheitsamt eine Gefahr infolge dieser Lockerungen sieht, will Ehreiser ebenso wenig beantworten wie die Frage nach der Gefahr einer zweiten Welle im Landkreis: „Eine Antwort wäre Spekulation.“
Umso eindringlicher bittet Ehreiser die Menschen, bei den Schutzmaßnahmen nicht nachlässig zu werden: „Wir rufen nochmals nachdrücklich die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die Vorgaben zu halten, MundNasen-Bedeckungen zu tragen und den Sicherheitsabstand einzuhalten.“Denn strenge Maßnahmen, wie die Schließung von Schulen, Geschäften oder Gaststätten, wollen die Verantwortlichen unbedingt vermeiden.
Auf Anfrage der LZ teilt Ehreiser zudem mit, dass das Landratsamt bisher 589 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen zum Infektionsschutz bearbeitet hat. 457 Betroffene haben ihre Bußgelder bezahlt, in 19 Fällen gab es Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide. Wenn sich beide Seiten nicht noch einigen, werden diese Fälle vor Gericht landen.
Im Einzelnen ging es vor allem um Verstöße gegen die bis Mai geltenden Ausgangsbeschränkungen und den verpflichtenden Mindestabstand von anderthalb Metern. Aber auch Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske in Geschäften oder Bussen wurden mit Bußgeldern geahndet. Weitere Fälle betrafen Verstöße gegen die Quarantänepflicht nach der Einreise aus dem Ausland und das Öffnen einer Gaststätte, als dies noch verboten war.