Verfügung regelt jetzt außerschulische Nutzung
Ab sofort klare Vorgaben, ob und wann Musik- und andere Vereine Schulaula oder Musiksaal nutzen dürfen
- Klar ist: Sportvereine und Volkshochschulen dürfen Räume und Hallen der LandkreisSchulen nutzen. Doch was ist mit dem Chor, den Musikern, Vereinen unterschiedlichster Art, mit Privatleute, gewerblichen Wünschen oder Parteien? Darüber haben Kreisräte und Verwaltung monatelang immer wieder diskutiert.
Jetzt ist das Thema vom Tisch: Der Bildungsausschuss hat einstimmig jene Allgemeinverfügung beschlossen, in der es ganz klare Regeln gibt, wer Musiksaal, Schulaula oder auch andere Räume „außerschulisch“nutzen darf. Wenn der Schulhausmeister bis nach Mitternacht Dienst schieben muss, wenn die Reinigungskräfte alle Hände voll zu tun haben, dann hat die Kreisverwaltung in der Vergangenheit öfter Probleme mit der so genannten außerschulischen Nutzung ihrer Schulen gesehen.
Kein Problem sei es, wenn Sportvereine die Sportmöglichkeiten auf einem Schulareal nutzen wollen, sagte Landratsamtsjurist Tobias Walch im Bildungsausschuss: Diese Mitbenutzung
habe das bayerische Kultusministerium ausdrücklich befürwortet. „Und diese Regelung sollten wir auch nicht antasten“, empfahl Walch. Auch Volkshochschulen, die ja auch als Bildungseinrichtungen gelten, dürfen Räume in den Schulhäusern außerhalb der Unterrichtszeiten weiterhin nutzen. Für alle anderen Interessenten gilt nun ein klares Regelwerk. Danach kann der Kreis gemeinnützigen Vereinen und Organisationen aus dem Landkreis die Nutzung erlauben – „explizit ausgenommen werden politische Parteien und Gruppierungen“, heißt es in der Verfügung. Denn die würden den überparteilichen Charakter der Schulen beeinträchtigen.
Inhaltlich beschränkt das Landratsamt die Nutzung auf „kulturelle Zwecke nichtgewerblicher Art“. Kreisrätin Petra Seidl beantragte zwar, dass auch eine Nutzung aus sozialen Zwecken möglich sein sollte, wenn etwa Kinderschutzbund oder Tierschutzverein Veranstaltungen in den Schulen wünschen. Doch das lehnte der Ausschuss mit sieben zu sechs Stimmen ab. Einhellig einer Meinung waren sich die Kreisräte dann wieder, dass „politische und gewerbliche Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen werden“.
Landrat Elmar Stegmann empfahl den Kreisräten, diese Regeln jetzt einfach ein Jahr lang zu testen und danach zu schauen, ob die außerschulische Nutzung nun besser läuft. Die Allgemeinverfügung dafür hat der Bildungsausschuss dann einstimmig beschlossen.