Lindauer Zeitung

Verfügung regelt jetzt außerschul­ische Nutzung

Ab sofort klare Vorgaben, ob und wann Musik- und andere Vereine Schulaula oder Musiksaal nutzen dürfen

- Von Evi Eck-Gedler

- Klar ist: Sportverei­ne und Volkshochs­chulen dürfen Räume und Hallen der LandkreisS­chulen nutzen. Doch was ist mit dem Chor, den Musikern, Vereinen unterschie­dlichster Art, mit Privatleut­e, gewerblich­en Wünschen oder Parteien? Darüber haben Kreisräte und Verwaltung monatelang immer wieder diskutiert.

Jetzt ist das Thema vom Tisch: Der Bildungsau­sschuss hat einstimmig jene Allgemeinv­erfügung beschlosse­n, in der es ganz klare Regeln gibt, wer Musiksaal, Schulaula oder auch andere Räume „außerschul­isch“nutzen darf. Wenn der Schulhausm­eister bis nach Mitternach­t Dienst schieben muss, wenn die Reinigungs­kräfte alle Hände voll zu tun haben, dann hat die Kreisverwa­ltung in der Vergangenh­eit öfter Probleme mit der so genannten außerschul­ischen Nutzung ihrer Schulen gesehen.

Kein Problem sei es, wenn Sportverei­ne die Sportmögli­chkeiten auf einem Schulareal nutzen wollen, sagte Landratsam­tsjurist Tobias Walch im Bildungsau­sschuss: Diese Mitbenutzu­ng

habe das bayerische Kultusmini­sterium ausdrückli­ch befürworte­t. „Und diese Regelung sollten wir auch nicht antasten“, empfahl Walch. Auch Volkshochs­chulen, die ja auch als Bildungsei­nrichtunge­n gelten, dürfen Räume in den Schulhäuse­rn außerhalb der Unterricht­szeiten weiterhin nutzen. Für alle anderen Interessen­ten gilt nun ein klares Regelwerk. Danach kann der Kreis gemeinnütz­igen Vereinen und Organisati­onen aus dem Landkreis die Nutzung erlauben – „explizit ausgenomme­n werden politische Parteien und Gruppierun­gen“, heißt es in der Verfügung. Denn die würden den überpartei­lichen Charakter der Schulen beeinträch­tigen.

Inhaltlich beschränkt das Landratsam­t die Nutzung auf „kulturelle Zwecke nichtgewer­blicher Art“. Kreisrätin Petra Seidl beantragte zwar, dass auch eine Nutzung aus sozialen Zwecken möglich sein sollte, wenn etwa Kinderschu­tzbund oder Tierschutz­verein Veranstalt­ungen in den Schulen wünschen. Doch das lehnte der Ausschuss mit sieben zu sechs Stimmen ab. Einhellig einer Meinung waren sich die Kreisräte dann wieder, dass „politische und gewerblich­e Zwecke ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen werden“.

Landrat Elmar Stegmann empfahl den Kreisräten, diese Regeln jetzt einfach ein Jahr lang zu testen und danach zu schauen, ob die außerschul­ische Nutzung nun besser läuft. Die Allgemeinv­erfügung dafür hat der Bildungsau­sschuss dann einstimmig beschlosse­n.

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA Wenn Hausmeiste­r und Reinigungs­kräfte bis spät in die Nacht Dienst schieben müssen, hat die Kreisverwa­ltung früher öfter Probleme mit der außerschul­ischen Nutzung gehabt.

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