Lindauer Zeitung

Haft im Freiburger Vergewalti­gungsproze­ss gefordert

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(lsw) - Im Prozess um die Gruppenver­gewaltigun­g einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben die Staatsanwä­lte Gefängniss­trafen von bis zu fünfeinhal­b Jahren gefordert. Acht der elf Angeklagte­n müssten wegen Vergewalti­gung verurteilt werden, sagte ein Sprecher der Anklagebeh­örde am Montag. Sie sollten jeweils zwei Jahre und zehn Monate bis fünfeinhal­b Jahre in Haft. Zwei Angeklagte hätten sich der unterlasse­nen Hilfeleist­ung schuldig gemacht. Sie sollten jeweils sieben Monate in Haft, einer davon auf Bewährung. Ein Angeklagte­r könne freigespro­chen werden. Der Prozess am Landgerich­t Freiburg hatte vor etwas mehr als einem Jahr begonnen. Angeklagt sind elf Männer von zur Tatzeit 18 bis 30 Jahren. Die meisten von ihnen sind Flüchtling­e. Ihnen wird vorgeworfe­n, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewalti­gt oder ihr nicht geholfen zu haben.

Für die Plädoyers hatte das Gericht zum Schutz von Persönlich­keitsrecht­en die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen. Dies gilt auch für die geplanten Plädoyers der elf Verteidige­r. Sie wollten sich am Montag nicht öffentlich äußern. Die höchste Strafe forderten die Staatsanwä­lte für den mutmaßlich­en Haupttäter. Er soll die 18-Jährige vergewalti­gt und danach andere Männer zu Vergewalti­gungen animiert haben. Wegen eines anderen Vergewalti­gungsvorwu­rfs plant die Justiz einen weiteren Prozess gegen ihn.

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