Lindauer Zeitung

Die Kneipen bleiben zu

Bayern lockert die Corona-Maßnahmen – Private Veranstalt­ungen dürfen nun mit mehr Menschen stattfinde­n

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(lby) - In Bayern sind von diesem Mittwoch an wieder etwas größere private Veranstalt­ungen und Familienfe­iern erlaubt. Bars und Kneipen müssen dagegen auch weiterhin geschlosse­n bleiben – auf noch unbestimmt­e Zeit. Das teilte Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettss­itzung am Dienstag in München mit. Herrmann betonte, das Corona-Infektions­geschehen sei insgesamt zwar stabil. Das Virus sei aber nicht besiegt. Deshalb fahre Bayern weiterhin einen „Kurs der Sicherheit, der Umsicht und Vorsicht, weil wir uns nicht verstolper­n wollen“. Folglich gebe es nun einige, aber keine grundlegen­den Lockerunge­n. Die neuen Erleichter­ungen im Einzelnen:

Privatvera­nstaltunge­n:

Private Feiern und Veranstalt­ungen wie Parteivers­ammlungen, Hochzeiten, Geburtstag­sfeiern und ähnliches dürfen nun mit doppelt so vielen Teilnehmer­n stattfinde­n wie bisher. In geschlosse­nen Räumen sind also jetzt bis zu 100 Personen erlaubt, im Freien bis zu 200 Personen. Auch Schulabsch­lussfeiern können in dieser Größenordn­ung stattfinde­n.

Kneipen, Bars und Clubs müssen vorerst geschlosse­n

Schankwirt­schaften:

bleiben. „Bei der klassische­n Schankwirt­schaft haben Sie eine Kombinatio­n von Faktoren, die einfach infektions­schutzmäßi­g problemati­sch sind“, sagte Herrmann. Der zuletzt sprunghaft­e Anstieg der Corona-Infektione­n im US-Bundesstaa­t Texas, in dem zunächst wiedergeöf­fnete Bars und Kneipen wieder schließen mussten, zeige die Unsicherhe­it der Lage. Weil das Infektions­geschehen unkalkulie­rbar sei, könne es für die Öffnungen der Lokale im Freistaat weiterhin keine konkrete Prognose geben. Zuletzt hatte Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) noch für den Juli Corona-Lockerunge­n für Bayerns

Kneipen in Aussicht gestellt. Betreiber aus der Branche drängen seit Wochen auf eine Perspektiv­e für ihre Lokale.

Freizeitei­nrichtunge­n:

Wieder öffnen dürfen hingegen Freizeitei­nrichtunge­n im Innenberei­ch wie beispielsw­eise Escape-Rooms oder Indoor-Spielplätz­e. Voraussetz­ung ist, dass die Besucher den Mindestabs­tand von eineinhalb Metern einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Innenberei­che von Zoos und botanische­n Gärten dürfen wieder öffnen.

Flusskreuz­fahrten:

Auch Flusskreuz­fahrtschif­fe können nun den Betrieb wieder aufnehmen. Hier gelten Herrmann zufolge die gleichen Hygienebes­timmungen wie in Gaststätte­n und Beherbergu­ngsbetrieb­en. Am Platz kann dann – wie auch im öffentlich­en Personenna­hverkehr – auf den Mindestabs­tand von eineinhalb Metern verzichtet werden.

Wettkämpfe in kontaktfre­ien Sportarten können nun auch wieder in geschlosse­nen Räumen durchgefüh­rt werden. Auch das Training mit Körperkont­akt ist zugelassen, wenn in festen Gruppen trainiert wird. In Kampfsport­arten darf die Trainingsg­ruppe bis zu fünf Personen umfassen.

Sport:

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Auch Clubs bleiben in Bayern weiterhin geschlosse­n – wie das „Harry Klein“in München.

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