Lindauer Zeitung

Raser kriegen durch neuen Bußgeldkat­alog entzogene Führersche­ine zurück

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(lby) - Wer im Freistaat nach dem neuen Bußgeldkat­alog seinen Führersche­in verloren hat, bekommt ihn nun zurück. „Sofern das Fahrverbot schon angetreten wurde, werden das Polizeiver­waltungsam­t, das Polizeiprä­sidium Mittelfran­ken und das Polizeiprä­sidium München die dort verwahrten Führersche­ine umgehend zurückschi­cken“, sagte Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München.

Ende vergangene­r Woche hatte Bayern den wegen eines Formfehler­s umstritten­en neuen Bußgeldkat­alog bereits außer Kraft gesetzt. Die bei anderen bayerische­n Polizeidie­nststellen verwahrten Führersche­ine könnten dort unter Vorlage des Bußgeldbes­cheides abgeholt werden. Herrmann betonte, dass es nun wichtig sei, dass der neue Bußgeldkat­alog in überarbeit­eter Fassung schnell wieder in Kraft treten könne:

„Denn viele Neuregelun­gen sind außerorden­tlich sinnvoll und wichtig für mehr Verkehrssi­cherheit.“Als Beispiele nannte er das Fahrverbot bei Rettungsga­ssensünder­n, das deutlich angehobene Bußgeld beim Parken in zweiter Reihe und die Schutzrege­lungen für Radfahrer. Verzichtet werden solle aber auf die drastische­n Fahrverbot­e bei überhöhter Geschwindi­gkeit. Herrmann appelliert­e an die anderen Bundesländ­er, die Neuregelun­gen nicht zu blockieren.

Hintergrun­d für die Aussetzung des neuen Bußgeldkat­alogs sind rechtliche Unsicherhe­iten. Laut Herrmann drohte ein Monat Führersche­inentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkil­ometer zu schnell – zuvor galt dies bei Überschrei­tungen von 31 Kilometern pro Stunde im Ort und 41 Stundenkil­ometern außerhalb.

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