Raser kriegen durch neuen Bußgeldkatalog entzogene Führerscheine zurück
(lby) - Wer im Freistaat nach dem neuen Bußgeldkatalog seinen Führerschein verloren hat, bekommt ihn nun zurück. „Sofern das Fahrverbot schon angetreten wurde, werden das Polizeiverwaltungsamt, das Polizeipräsidium Mittelfranken und das Polizeipräsidium München die dort verwahrten Führerscheine umgehend zurückschicken“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München.
Ende vergangener Woche hatte Bayern den wegen eines Formfehlers umstrittenen neuen Bußgeldkatalog bereits außer Kraft gesetzt. Die bei anderen bayerischen Polizeidienststellen verwahrten Führerscheine könnten dort unter Vorlage des Bußgeldbescheides abgeholt werden. Herrmann betonte, dass es nun wichtig sei, dass der neue Bußgeldkatalog in überarbeiteter Fassung schnell wieder in Kraft treten könne:
„Denn viele Neuregelungen sind außerordentlich sinnvoll und wichtig für mehr Verkehrssicherheit.“Als Beispiele nannte er das Fahrverbot bei Rettungsgassensündern, das deutlich angehobene Bußgeld beim Parken in zweiter Reihe und die Schutzregelungen für Radfahrer. Verzichtet werden solle aber auf die drastischen Fahrverbote bei überhöhter Geschwindigkeit. Herrmann appellierte an die anderen Bundesländer, die Neuregelungen nicht zu blockieren.
Hintergrund für die Aussetzung des neuen Bußgeldkatalogs sind rechtliche Unsicherheiten. Laut Herrmann drohte ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell – zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 Kilometern pro Stunde im Ort und 41 Stundenkilometern außerhalb.