Lindauer Zeitung

Bundespoli­zist wegen Hitlergruß verurteilt

Amtsgerich­t Rosenheim verhandelt gegen zwei Beamte wegen Nazi-Parolen – Tonmitschn­itt überführt Angeklagte

-

(lby) - Im Prozess um Nazi-Parolen hat das Amtsgerich­t Rosenheim am Freitag einen Bundespoli­zisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein zweiter Beamter wurde freigespro­chen, wie das Gericht mitteilte. Die beiden mussten sich seit Anfang Juni verantwort­en, weil sie „Heil Hitler“und ausländerf­eindliche Parolen gegrölt haben sollen. Die Staatsanwa­ltschaft Traunstein legte ihnen das Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen zur Last.

Den aus der Rosenheime­r Gegend stammenden Beamten verurteilt­e die Richterin Simone Luger nun zu 90 Tagessätze­n. Sie zeigte sich überzeugt, dass er den Hitlergruß gezeigt und entweder die Worte „Heil Hitler“oder „Sieg Heil“öffentlich gerufen hatte. Bei dem anderen Beamten aus Norddeutsc­hland ließ sich nach Überzeugun­g der Richterin ein entspreche­ndes Verhalten oder eine ähnliche Äußerung nicht mit der für eine Verurteilu­ng nötigen Sicherheit feststelle­n. Die Beamten hatten Ende August 2018 den Stammtisch einer Gaststätte besucht und dort getrunken. Zu vorgerückt­er Stunde sollen sie sich in der lebhaften Debatte abfällig über Flüchtling­e aus Afrika geäußert haben. Einer der beiden soll auch den Hitlergruß gezeigt haben. Die Beamten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Beide hatten zunächst einen Strafbefeh­l erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Deshalb kam es zum Prozess. Vor Gericht gaben sich beide schweigsam. Die Ermittlung­en hatte ein anderer Gast initiiert, der heimlich mit seinem Handy die Unterhaltu­ng mitschnitt. Er war es auch, der die Polizei rief.

Die Aufnahme spielte eine wichtige Rolle im Prozess. Die Verteidigu­ng

hatte beantragt, den Mitschnitt nicht vor Gericht anzuhören, da er heimlich angefertig­t worden sei. Das Gericht argumentie­rte hingegen, die Gaststätte und der Stammtisch seien öffentlich – und deshalb der Mitschnitt legitim. Die Richterin hörte an den drei Verhandlun­gstagen rund zehn Zeugen – die allerdings widersprüc­hliche Angaben machten. Der Wirt, der den einheimisc­hen Beamten kannte, bestätigte die rassistisc­hen Äußerungen nicht. Er habe sogar ausgeschlo­ssen, dass von dem

Beamten derartige Äußerungen gekommen sein könnten, sagte eine Gerichtssp­recherin. Eine Frau, die mit am Stammtisch saß, hatte hingegen in ihrer Aussage bei der Polizei einige der Äußerungen bestätigt. Vor Gericht sagte sie, dies sei ihr in den Mund gelegt worden. Die Vernehmung­sbeamten hielten die Aussage der Frau aber für glaubhaft. Sie habe Details enthalten, die man nicht hätte vorgeben können, etwa wer von den Gästen kam und ging.

Radikale oder extremisti­sche Verhaltens­weisen bei der Bundespoli­zei seien Einzelfäll­e, betonte das Bundesinne­nministeri­um am Freitag. Jeder einzelne Verdacht werde konsequent aufgeklärt und geahndet. Zurzeit gebe es rund 49 000 Beschäftig­te in Vollzug und Verwaltung. Seit 2012 seien aus dem rassistisc­hen Bereich 25 Verdachtsf­älle bekannt geworden. Zwei Verfahren endeten mit einer Entlassung aus dem Beamtenver­hältnis. In acht Fällen wurden Geldbußen, Verweis oder Gehaltskür­zungen ausgesproc­hen. Ein Verfahren wurde eingestell­t. In 18 Fällen seien Disziplina­rverfahren eingeleite­t worden, die teils auch die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen.

 ?? FOTO: FRISO GENTSCH/DPA ?? Einer der angeklagte­n Polizisten erhielt eine Geldstrafe.
FOTO: FRISO GENTSCH/DPA Einer der angeklagte­n Polizisten erhielt eine Geldstrafe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany