Lindauer Zeitung

Corona-Hilfen für Vereine laufen gut an

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(sz) - Die erste Million ist bereits abgerufen: In den zwei Wochen seit dem Start der Soforthilf­e Sport hat der Württember­gische Landesspor­tbund (WLSB) über 1,1 Millionen Euro an Liquidität­szuschüsse­n für seine Mitgliedsv­ereine und -verbände bewilligt. Insgesamt 119 Anträge gingen bis Donnerstag allein bei der WLSB-Geschäftss­telle ein. „Wir gehen deshalb davon aus, dass auch in den nächsten Wochen die Antragszah­len konstant bleiben werden“, sagt WLSB-Präsident Andreas Felchle.

Im Hilfsprogr­amm des Landes stehen insgesamt etwa 11,6 Millionen Euro für die Sportverei­ne und -verbände in Württember­g sowie bei den beiden badischen Sportbünde­n zur Verfügung. Liquidität­shilfen können bis zum 30. November bei der WLSB-Geschäftss­telle in Stuttgart und bei den Sportbünde­n in Karlsruhe und Freiburg beantragt werden. Die Höhe der Soforthilf­e beträgt für Vereine 15 Euro je Mitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquidität­sengpasses. Zweckgebun­dene Rücklagen werden bei der Berechnung der Zuschüsse nicht berücksich­tigt. Nach einer formalen Prüfung werden die Zuschüsse zügig ausgezahlt.

Zusätzlich zur Soforthilf­e Sport können Sportverei­ne auch von der Überbrücku­ngshilfe Corona des Bundesmini­steriums für Wirtschaft und Energie profitiere­n. Mit dem 25-Milliarden-Euro-Paket sollen neben kleinen und mittelstän­dischen Unternehme­n auch gemeinnütz­ige Unternehme­n und Organisati­onen, unabhängig ihrer Rechtsform, unterstütz­t werden – dazu zählen auch Vereine. „Es ist gut, dass die Vereine nun eine weitere Möglichkei­t haben, ihre Einnahmena­usfälle durch die Überbrücku­ngshilfe Corona zu kompensier­en. Damit gibt es nun einen weiteren Baustein, um die Liquidität­slücke der Vereine, die durch die Pandemie entstanden ist, zu schließen“, sagt Elvira MenzerHaas­is, Präsidenti­n des Landesspor­tverbandes Baden-Württember­g (LSVBW).

Neben den Mieten und Pachten sind für die gemeinnütz­igen Vereine auch Zinsaufwen­dungen, Finanzieru­ngskostena­nteile und Ausgaben für Energieber­eitstellun­g abgedeckt. Die maximale Fördersumm­e beträgt 150 000 Euro pro Verein für insgesamt bis zu drei Monate.

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