Lange Haftstrafen im Fall Freiburg
Zehn Verurteilungen und ein Freispruch nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen
(AFP/dpa) - Mit zehn teils mehrjährigen Haftstrafen und einem Freispruch ist der Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18Jährigen im Oktober 2018 in Freiburg zu Ende gegangen. Die Jugendkammer des Landgerichts sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass zehn der elf Angeklagten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren auf unterschiedliche Weise an der Vergewaltigung nahe einer Freiburger Diskothek beteiligt waren. Das Opfer, das im Prozess als Nebenklägerin auftrat, habe bis heute posttraumatische Belastungsstörungen und Schlafprobleme,
sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Donnerstag. Für die Täter sei das Urteil „eine Chance, noch einmal von vorn anzufangen“. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen und Aufsehen gesorgt – auch weil bis auf einen Angeklagten alle Flüchtlinge sind.
Der Hauptangeklagte Majid H. soll wegen Vergewaltigung für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Er führte die alkoholisierte und unter Drogeneinfluss stehende Frau laut Gericht in ein Wäldchen vor der Disco, um ihr eine Tätowierung zu zeigen. Als sie gehen wollte, habe er sie auf den Boden geschubst und vergewaltigt. Danach habe er die Frau allein liegen lassen und die anderen Männer geholt. Es folgten stundenlange Qualen. Sein Freund Ibrahim M., der dem Opfer eine Ecstasy-Tablette verkauft hatte, muss für vier Jahre und drei Monate in Haft. Auch er habe die Frau sexuell missbraucht und andere dazu aufgefordert.
Psychologische Gutachter bescheinigten der jungen Frau, die vorher keine Erfahrungen mit Drogen hatte, während der Vergewaltigung in einem psychoseähnlichen Zustand gewesen zu sein, der eine Gegenwehr
unmöglich gemacht habe. Die Behauptungen, sie habe Sex mit den Männern – zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt – gewollt, nannte das Gericht „eine Standardeinlassung“bei Vergewaltigungsprozessen. Dies sei nicht glaubhaft.
Der elfte Angeklagte Mohammad M. wurde freigesprochen und muss sich nur wegen eines Drogendelikts verantworten. Er hatte der Frau geholfen und ihr zusammen mit ihrer Freundin eine Möglichkeit zur Übernachtung gegeben. Die 18-Jährige bezeichnete ihn in ihrer Aussage als „Retter“.