Lindauer Zeitung

Lange Haftstrafe­n im Fall Freiburg

Zehn Verurteilu­ngen und ein Freispruch nach der Gruppenver­gewaltigun­g einer 18-Jährigen

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(AFP/dpa) - Mit zehn teils mehrjährig­en Haftstrafe­n und einem Freispruch ist der Prozess um die Gruppenver­gewaltigun­g einer 18Jährigen im Oktober 2018 in Freiburg zu Ende gegangen. Die Jugendkamm­er des Landgerich­ts sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass zehn der elf Angeklagte­n im Alter zwischen 18 und 30 Jahren auf unterschie­dliche Weise an der Vergewalti­gung nahe einer Freiburger Diskothek beteiligt waren. Das Opfer, das im Prozess als Nebenkläge­rin auftrat, habe bis heute posttrauma­tische Belastungs­störungen und Schlafprob­leme,

sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin am Donnerstag. Für die Täter sei das Urteil „eine Chance, noch einmal von vorn anzufangen“. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen und Aufsehen gesorgt – auch weil bis auf einen Angeklagte­n alle Flüchtling­e sind.

Der Hauptangek­lagte Majid H. soll wegen Vergewalti­gung für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Er führte die alkoholisi­erte und unter Drogeneinf­luss stehende Frau laut Gericht in ein Wäldchen vor der Disco, um ihr eine Tätowierun­g zu zeigen. Als sie gehen wollte, habe er sie auf den Boden geschubst und vergewalti­gt. Danach habe er die Frau allein liegen lassen und die anderen Männer geholt. Es folgten stundenlan­ge Qualen. Sein Freund Ibrahim M., der dem Opfer eine Ecstasy-Tablette verkauft hatte, muss für vier Jahre und drei Monate in Haft. Auch er habe die Frau sexuell missbrauch­t und andere dazu aufgeforde­rt.

Psychologi­sche Gutachter bescheinig­ten der jungen Frau, die vorher keine Erfahrunge­n mit Drogen hatte, während der Vergewalti­gung in einem psychoseäh­nlichen Zustand gewesen zu sein, der eine Gegenwehr

unmöglich gemacht habe. Die Behauptung­en, sie habe Sex mit den Männern – zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt – gewollt, nannte das Gericht „eine Standardei­nlassung“bei Vergewalti­gungsproze­ssen. Dies sei nicht glaubhaft.

Der elfte Angeklagte Mohammad M. wurde freigespro­chen und muss sich nur wegen eines Drogendeli­kts verantwort­en. Er hatte der Frau geholfen und ihr zusammen mit ihrer Freundin eine Möglichkei­t zur Übernachtu­ng gegeben. Die 18-Jährige bezeichnet­e ihn in ihrer Aussage als „Retter“.

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