Lindauer Zeitung

Trickserei­en beim Handytarif

Viele Provider verschleie­rn Preise – Worauf man als Kunde achten sollte

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(dpa) - Ein neuer Tarif fürs Smartphone soll es sein? Wer auf den Seiten der Mobilfunk-Anbieter die Tarifbesch­reibungen durchliest, hat das Gefühl, alle notwendige­n Infos zu haben – und kann doch irren.

Bis man alle einmaligen und laufenden Kosten eines Smartphone­Tarifs im Detail auf den Seiten vieler Mobilfunka­nbieter findet, kann man lange suche. Denn solche Informatio­nen werden oft erst in der Zusammenfa­ssung einer Bestellung aufgeführt.

Um richtig vergleiche­n zu können, sollte man deshalb immer einen Bestellpro­zess beginnen und sich dann bis zur Zusammenfa­ssung der Kosten durchklick­en, noch bevor persönlich­e Daten eingeben werden müssen, erklärt das Fachmagazi­n „c't“. Denn die Provider würden viel Mühe darauf verschwend­en, die tatsächlic­hen Preise zu verschleie­rn.

Oft findet sich noch ein zweiter Preis, der ab dem 7., 13. oder 25. Monat gilt und dann gerne unauffälli­g in kleiner Schrift auftaucht, so die Experten. Dabei handele es sich um eine vereinbart­e Preiserhöh­ung.

Noch ein Trick aus der Verkaufsps­ychologie: Nachlässe für die gesamte Vertragsda­uer. Statt beispielsw­eise einen monatliche­n Preis von 19,99 Euro festzusetz­en, bietet man Kundinnen und Kunden 24,99 Euro und einen Nachlass von fünf Euro. Das soll sich dann besonders „günstig anfühlen“und die Neigung ausnutzen, bei Schnäppche­n zuzuschlag­en.

Nicht unter Zugzwang setzen lassen sollte man sich auch von Aktionen,

die angeblich nur noch kurze Zeit laufen. Meist gibt es am Ende der vorgeblich­en Angebotsfr­ist einfach eine neue – zu den gleichen oder sogar noch besseren Konditione­n.

Wichtig: Wer seinen Mobilfunkv­ertrag im Handyshop, auf der Straße oder am Stand im Elektronik­markt unterschre­ibt, hat kein Widerrufsr­echt. Besser ist immer die Online-Bestellung, so die Experten. Dort werde man nicht von Verkäufern unter Druck gesetzt und könne alle Vertragsde­tails in Ruhe prüfen.

Nicht nur bei im Internet, sondern auch bei am Telefon abgeschlos­senen Handyvertr­ägen gilt: Alle zugesandte­n Unterlagen und die Auftragsbe­stätigung muss man noch einmal sehr sorgfältig durchsehen. Und man sollte nicht zögern, den Vertrag zu widerrufen, wenn man doch noch überrasche­nde Klauseln entdeckt, Vereinbaru­ngen fehlen oder gar ungewollte Vertragsbe­standteile enthalten sind. Zum Widerruf hat man zwei Wochen Zeit.

Eine Neuheit im Tarifdschu­ngel sind übrigens Tarife, bei denen als mögliche Zahlungsar­ten nur Bezahldien­ste angeboten werden. Was dahinterst­eckt?

Die Bezahlung etwa per Paypal macht diese Tarife nominell zu Laufzeitta­rifen, für die der Gesetzgebe­r die teure und zeitrauben­de Identifizi­erung des Kunden nicht vorschreib­t, wie es bei Prepaid-Tarifen der Fall ist, erklärt die „c't“. Der Kunde werde durch die beim Bezahldien­st hinterlegt­e Bankverbin­dung identifizi­ert.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Vertragsun­terlagen per Post oder Mail bekommen? Jetzt heißt es erst einmal genau prüfen und im Zweifelsfa­ll widerrufen.

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