Lindauer Zeitung

Besitzer alter Holzöfen sollten jetzt handeln

Bis Ende dieses Jahres müssen rund 2,2 Millionen alte Öfen ausgetausc­ht oder umgerüstet werden

- Von Nina Kugler

Für Besitzer von Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, heißt es Ende des Jahres unter Umständen Abschied nehmen. Denn alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrenns­toffe wie Holzscheit­e, Pellets, Hackschnit­zel oder Kohle überschrei­ten in vielen Fällen den in der Bundes-Immissions­schutzvero­rdnung festgelegt­en Schadstoff­ausstoß.

Stößt der alte Ofen zu viel Feinstaub aus, hat man zwei Möglichkei­ten: Man kann ihn modernisie­ren oder austausche­n. Tim Froitzheim, Referent für Ofen- und Luftheizun­gsbau im Zentralver­band Sanitär Heizung Klima, rät allerdings von dem Einsetzen eines Filters in einen alten Ofen als Modernisie­rungsmaßna­hme eher ab. Zwar müsse das immer von Ofen zu Ofen speziell geprüft werden. Aber die Kosten für den Filtereinb­au seien in den meisten Fällen deutlich höher als ein neues Gerät.

Außerdem sollte man mit der Abschaltun­g oder Umrüstung nicht bis Dezember warten: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Denn die Betriebe haben gerade viel zu tun, es muss mit Wartezeite­n gerechnet werden“, sagt Froitzheim.

Betroffen von den Maßnahmen sind ummauerte Feuerstätt­en mit einem industriel­len Heizeinsat­z und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionsw­erte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmono­xid vier Gramm pro Kubikmeter überschrei­ten.

Diese Anlagen müssen eine verschließ­bare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöf­en, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüst­et werden.

Offene Kamine, handwerkli­ch errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlosse­ne Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenomme­n. Das gilt ebenfalls für historisch­e Kaminöfen, die nachweisli­ch vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Froitzheim schätzt, dass deshalb auch nicht alle der rund 2,2 Millionen Öfen ausgetausc­ht werden müssen – „weil einige Anlagen unter die Ausnahmere­gelung fallen, stillgeleg­t oder einfach nicht nachgerüst­et werden.“

Das Alter der Anlage sollte das Typenschil­d auf dem Ofen nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitz­er anhand von Messdaten des Schornstei­nfegers oder einer Bescheinig­ung des Hersteller­s nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoff­grenzen einhält.

Die Datenbank des Industriev­erbands Haus-, Heiz- und Küchentech­nik (HKI) hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodell­s zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier gelistet. Aber: Können Baujahr oder Emissionsh­öhe nicht festgestel­lt werden, muss die Feuerstätt­e ersetzt werden.

Doch nur weil man seinen alten Ofen nun vielleicht abbauen muss, heißt das noch lange nicht, dass man insgesamt auf Öfen verzichten muss. „Moderne Geräte haben deutlich niedrigere Emissionsw­erte und dürfen auch noch viele Jahre weiter betrieben werden“, sagt Froitzheim.

Der Gesetzgebe­r verlange mit der jetzigen Verordnung schließlic­h nicht, dass emissionsa­rme Geräte ausgebaut werden müssen. Es werden Geräte in die Pflicht genommen, die zwischen 25 und 35 Jahre alt sind und die geforderte­n Grenzwerte nicht einhalten können, sagt Froitzheim. „Bei einem Fernseher dieses Alters oder einem Pkw würde jeder Kunde gleich einsehen, dass die Technik den heutigen Anforderun­gen nicht mehr gerecht wird und folglich zu ersetzen ist.“(dpa)

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FOTO: HKI/DPA Vielen alten Holzöfen droht bis Ende 2020 der Austausch.
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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Der Bezirkssch­ornsteinfe­ger prüft, ob ein Holzofen noch betrieben werden darf.
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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Nicht nur Autos, sondern vor allem auch Öfen können Feinstaub verursache­n.

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