Weißensberger müssen ihre Hausnummern künftig selbst beschaffen
Rat beschließt neue Satzung: Nummer darf frei gestaltet werden, aber Größe muss stimmen
(ust) - Bislang wurden die Hausnummernschilder im Weißensberger Gemeindegebiet nach der schriftlichen Zuteilung durch die Gemeinde von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Sigmarszell beschafft und dann dem jeweiligen Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Um diese Arbeitsschritte im Bauamt und in der Kasse einzusparen, muss „künftig die Beschaffung des Hausnummernschildes durch den Eigentümer selbst erfolgen.“Dieser Passus ist Bestandteil der neuen „Satzung über die Straßenbenennung
und Hausnummerierung der Gemeinde Weißensberg“, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat.
Wie Bürgermeister Hans Kern betonte, sei die bisherige Straßennamenund Hausnummernsatzung aus dem Jahr 1980 „nicht mehr zeitgemäß“. Denn neben der Änderung der Beschaffung sollten die Rätinnen und Räte auch darüber entscheiden, ob Beschaffenheit, Form und Farbe der Hausnummern durch die Gemeinde weiterhin vorgeschrieben werden soll oder nicht. In der alten
Satzung war festgelegt, dass die Hausnummernschilder in Weißensberg einheitlich groß sind und schwarze Ziffern auf weißem Grund aufweisen.
In der anschließenden Diskussion sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die bisherigen Bestimmungen zu lockern, sprich dem Eigentümer die Entscheidung über Beschaffenheit, Form und Farbe der Hausnummer zu überlassen. Das heißt, dass die Ziffer(n) auch auf der Hauswand aufgemalt werden kann (können). Zwingend vorgeschrieben in der neuen Satzung jedoch ist die Größe des Hausnummernschildes beziehungsweise der aufgemalten Nummer, nämlich „mindestens 150 Millimeter Mal 200 Millimeter“. Ebenso enthalten ist der Passus, dass die „Hausnummer von der Straße aus deutlich sichtbar“sein muss. Immer wieder gebe es Fälle, wo Rettungskräfte bei einem Einsatz nicht auf Anhieb die richtige Adresse finden, hieß es. Am Ende wurde die neue Straßennamen- und Hausnummernsatzung mit großer Mehrheit (bei zwei Gegenstimmen) beschlossen.