Lindauer Zeitung

Wenn Bargeld unerwünsch­t ist

Dürfen Händler die Annahme von Münzen und Scheinen verweigern?

- Von Katja Fischer

(dpa) - „Bitte zahlen Sie mit Karte“: steht derzeit an vielen Kassen der Supermärkt­e und Einzelhand­elsgeschäf­te. Auch in Restaurant­s wird Kartenzahl­ung gern gesehen. Wegen der Corona-Pandemie sollen Menschen direkten Kontakt vermeiden – also soll möglichst auch kein Bargeld von Hand zu Hand gehen.

Was passiert aber, wenn ein Kunde sich weigert, der Aufforderu­ng nachzukomm­en? Dürfen Händler oder Gastronome­n die Annahme von Bargeld in ihrem Geschäft vollständi­g ablehnen?

Händler müssen kein Bargeld annehmen

„Grundsätzl­ich gilt das Prinzip der Vertragsfr­eiheit“, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsver­band Deutschlan­d (HDE) in Berlin. Das bedeutet: Händler und Kunden können den Inhalt des Vertrages und damit auch die Art und Weise der Zahlung frei bestimmen.

Der Händler muss also keine Bargeldzah­lungen akzeptiere­n. Begründen muss er das nicht. „Eine andere Frage ist sicherlich, ob ein solches Verhalten besonders kundenfreu­ndlich ist.“

Voraussetz­ung für dieses Vorgehen ist, dass er Kunden vor dem Abschluss des Kaufvertra­gs explizit darüber informiert, welche Zahlung er nicht akzeptiert. Ein Hinweissch­ild vor dem Eingang oder spätestens an der Kasse genügt.

Auch bestimmte Banknoten dürfen Händler ablehnen

Händler können auch festlegen, dass sie bestimmte Banknoten nicht annehmen. „Man sieht dies recht häufig an Tankstelle­n, wo große Banknoten nicht akzeptiert werden“, nennt Binnebößel als Beispiel.

Dahinter stecke oft der Gedanke, dass man barzahlend­en Kunden möglichst das entspreche­nde Wechselgel­d wiedergebe­n möchte. „Das wäre kaum möglich, wenn früh morgens schon mehrere Kunden mit großen Scheinen bezahlen wollen“, so Binnebößel.

Der Händler darf auch Kunden wegschicke­n, die mit einem Beutel voller Münzen kommen. „Die Einzelhand­elsunterne­hmen sind nicht verpflicht­et, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“, erklärt Binnebößel. Das gehe aus einer EU-Verordnung hervor – und gilt in allen Ländern der Europäisch­en Währungsun­ion.

Bargeldlos­e Alternativ­en

Die Deutschen hängen an ihrem Bargeld. Dennoch nutzen viele zunehmend bargeldlos­e Zahlungsar­ten – gerade jetzt während der CoronaPand­emie.

„Wir beobachten aktuell einen weiter beschleuni­gten Trend zu bargeldlos­en Zahlungen“, erklärt Cornelia Schulz, Pressespre­cherin für die Deutsche Kreditwirt­schaft (DK).

Auch Händler, die bisher am Bargeld festhielte­n, stellen laut Schulz angesichts der Corona-Pandemie vermehrt auf kontaktlos­e Bezahlunge­n um – also auf Girocard oder Kreditkart­e.

So könne der Bezahlvorg­ang an der Kasse hygienisch, sicher und schnell vonstatten­gehen.

Neben der physischen Karte können Kunden immer häufiger auch kontaktlos zahlen. Dies entspreche „denselben hohen Sicherheit­sstandards der Deutschen Kreditwirt­schaft wie kontaktbeh­aftete Kartenzahl­ungen“, erläutert Schulz.

Kontaktlos bezahlen – teils auch ohne PIN möglich

Kontaktlos zahlen können Kunden auf vielfältig­e Weise, mit der Girokarte, der Kreditkart­e oder dem Smartphone. Einfach die Karte oder das Smartphone mit einigen Zentimeter­n Abstand an das Lesegerät halten, schon wird der Betrag abgebucht – wenn die entspreche­nde Funktion aktiviert ist.

Bei kleineren Beträgen ist die Eingabe einer PIN meist nicht notwendig. „Bisher waren in Deutschlan­d meist nur Zahlungen bis 25 Euro ohne PIN möglich“, sagt Michael Herte von der Verbrauche­rzentrale Schleswig-Holstein. „Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Grenze auf 50 Euro angehoben.“

Unabhängig von dem höheren Limit müssen Verbrauche­r allerdings zwischendu­rch ihre Geheimnumm­er wieder eingeben – spätestens nach fünf Transaktio­nen oder nach einer Gesamtsumm­e von maximal 150 Euro.

Kunden können Kosten entstehen

Ob Bargeld oder Karte – bei beiden Zahlungsar­ten entstehen dem Händler Kosten. Diese kann er an den Kunden weitergebe­n – etwa über die Preise. „Direkte Zusatzkost­en fallen für den Kunden aber nicht an, egal wie er zahlt“, sagt Binnebößel.

Allerdings kann es passieren, dass Kunden bei ihrer Bank für jede bargeldlos­e Zahlung eine Gebühr entrichten müssen. „Das kommt auf das persönlich­e Kontomodel­l an“, sagt Herte.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Einfach die EC-Karte an den Bezahlterm­inal halten – bei kleinen Beträgen ist kontaktlos­es Bezahlen sogar ohne PIN-Eingabe möglich.

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