Rote Karte für Masken-Muffel
Auf einem Bahnhof: Der Bahnsteig ist voll, die Fahrgäste warten auf die S-Bahn. Vier junge Leute tragen keine Maske. Die Security-Kräfte der Bahn schauen angestrengt weg, sind froh, als ihr Zug einläuft und sie sich absetzen. „Wir haben kein Hausrecht, können die Maskenpflicht nicht durchsetzen, haben keine Rückendeckung von oben“, reden sich die Sicherheitsmitarbeiter, heraus, als sie auf ihre Untätigkeit gegenüber den Masken-Muffeln angesprochen werden.
Damit ist es vorbei – zumindest in Bayern und nun auch in NordrheinWestfalen. Ab sofort werden die Maskenverweigerer dort auf der Stelle und in flagranti zur Kasse gebeten. Die Länder wollen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbahnen künftig unmittelbar, beim ersten Verstoß und ohne Diskussion ein Bußgeld von 150 Euro kassieren. Bundesweit gilt zwar eine Maskenpflicht im Handel und im Nahverkehr – die Ausgestaltung und Regelungen zu Sanktionen sind aber Ländersache und damit uneinheitlich.
Das konsequente und sofort spürbare Vorgehen ist richtig. Denn die oberste Pflicht des Staates besteht im Schutz der Bürger. Der Staat legitimiert seine Existenz mit der Sicherheitsgarantie für seine Einwohner. Und nimmt zuweilen Eingriffe in individuelle Freiheiten vor, um die Freiheit aller zu sichern.
Wer heute die individuelle Freiheit wahrnehmen und ohne Maske shoppen will, verschließt die Augen vor einer einfachen Wahrheit: Corona hat uns weiter im Griff. Und dieser Griff wird von Tag zu Tag wieder fester. Wer angesichts steigender Fallzahlen verharmlosend von einer Delle spricht, ignoriert die mögliche Wucht der zweiten Welle. Um den Schutz vor der Pandemie, der in Deutschland bisher gut gelingt, erfolgreich fortzusetzen, darf der Staat nicht nur drohen, sondern muss auch umsetzen. Heute bei Demonstrationen, im Supermarkt, im ÖPNV. Bald womöglich im Fußballstadion. Auch Baden-Württemberg täte gut daran, Bayern und Nordrhein-Westfalen als Vorbilder für den „starken, aber beschützenden Staat“zu nehmen.