Lindauer Zeitung

Härterer Umgang mit Maskenverw­eigerern

Nach Bayern kassiert auch Nordrhein-Westfalen Sofort-Bußgelder – Südwesten zögerlich

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(epd/dpa) - Bayern fährt die harte Linie bereits seit Anfang Juli, nun wollen auch andere Bundesländ­er die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Personenna­hverkehr strenger handhaben. Im Freistaat ist ein Bußgeld von 150 Euro fällig, wenn ein Fahrgast in Bus und Bahn keinen Mund-Nasen-Schutz trägt. Vor dem Hintergrun­d steigender Infektions­zahlen wird vor allem NordrheinW­estfalen nachziehen: Fahrgäste ohne Maske sollen dort künftig sofort und ohne Warnung mit 150 Euro Bußgeld bestraft werden.

Alle Bundesländ­er haben in ihrer jeweiligen Corona-Verordnung die Maskenpfli­cht im „öffentlich­en Personenve­rkehr“vorgeschri­eben. In Baden-Württember­g etwa gilt sie auch „an Bahn- und Bussteigen“und in „Bahnhofs- und Flughafeng­ebäuden“. Jedoch variiert die Höhe des Bußgeldes von Land zu Land. Im Südwesten sind bei Nichteinha­ltung Bußgelder von 25 bis 250 Euro vorgesehen. Zu Sofort-Bußgeldern äußerte sich die Landesregi­erung am Mittwoch nicht. Auch die Durchsetzu­ng der Maskenpfli­cht wird regional unterschie­dlich gehandhabt.

So sei Bayerns Polizei angehalten, „mit Augenmaß“vorzugehen, teilte das Innenminis­terium nun mit. Grundsätzl­ich schreite sie jedoch bei Verstößen ein und bringe diese den Kreisverwa­ltungsbehö­rden zur Anzeige. Der Regelsatz von 150 Euro soll bei einem „vorsätzlic­hen Erstversto­ß“angewendet, bei wiederholt­en Verstößen verdoppelt und bei Fahrlässig­keit halbiert werden, teilte das Gesundheit­sministeri­um mit. Wenn eine Minderheit meine, sich nicht an die Vorgaben halten zu müssen, sei das „nicht akzeptabel“, sagte Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU). „Wer andere gefährdet, muss zu Recht mit einem empfindlic­hen Bußgeld rechnen.“

In der Praxis ist dies oftmals schwierig – das Verhängen von Bußgeldern fällt generell in die Zuständigk­eit von Ordnungsäm­tern und Bundespoli­zei. Verkehrsbe­triebe oder auch die Deutsche Bahn könnten auf ihr Hausrecht pochen und widerspens­tige Fahrgäste rauswerfen. Für Bußgelder sind bei der Bahn Fahrer, Schaffner oder Zugbegleit­er nicht zuständig. Die Bahn ruft derzeit bei Konfliktfä­llen stets die Bundespoli­zei hinzu.

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