Härterer Umgang mit Maskenverweigerern
Nach Bayern kassiert auch Nordrhein-Westfalen Sofort-Bußgelder – Südwesten zögerlich
(epd/dpa) - Bayern fährt die harte Linie bereits seit Anfang Juli, nun wollen auch andere Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr strenger handhaben. Im Freistaat ist ein Bußgeld von 150 Euro fällig, wenn ein Fahrgast in Bus und Bahn keinen Mund-Nasen-Schutz trägt. Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen wird vor allem NordrheinWestfalen nachziehen: Fahrgäste ohne Maske sollen dort künftig sofort und ohne Warnung mit 150 Euro Bußgeld bestraft werden.
Alle Bundesländer haben in ihrer jeweiligen Corona-Verordnung die Maskenpflicht im „öffentlichen Personenverkehr“vorgeschrieben. In Baden-Württemberg etwa gilt sie auch „an Bahn- und Bussteigen“und in „Bahnhofs- und Flughafengebäuden“. Jedoch variiert die Höhe des Bußgeldes von Land zu Land. Im Südwesten sind bei Nichteinhaltung Bußgelder von 25 bis 250 Euro vorgesehen. Zu Sofort-Bußgeldern äußerte sich die Landesregierung am Mittwoch nicht. Auch die Durchsetzung der Maskenpflicht wird regional unterschiedlich gehandhabt.
So sei Bayerns Polizei angehalten, „mit Augenmaß“vorzugehen, teilte das Innenministerium nun mit. Grundsätzlich schreite sie jedoch bei Verstößen ein und bringe diese den Kreisverwaltungsbehörden zur Anzeige. Der Regelsatz von 150 Euro soll bei einem „vorsätzlichen Erstverstoß“angewendet, bei wiederholten Verstößen verdoppelt und bei Fahrlässigkeit halbiert werden, teilte das Gesundheitsministerium mit. Wenn eine Minderheit meine, sich nicht an die Vorgaben halten zu müssen, sei das „nicht akzeptabel“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Wer andere gefährdet, muss zu Recht mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.“
In der Praxis ist dies oftmals schwierig – das Verhängen von Bußgeldern fällt generell in die Zuständigkeit von Ordnungsämtern und Bundespolizei. Verkehrsbetriebe oder auch die Deutsche Bahn könnten auf ihr Hausrecht pochen und widerspenstige Fahrgäste rauswerfen. Für Bußgelder sind bei der Bahn Fahrer, Schaffner oder Zugbegleiter nicht zuständig. Die Bahn ruft derzeit bei Konfliktfällen stets die Bundespolizei hinzu.