Lindauer Zeitung

Landrat: Wirte halten Abstände wieder besser ein

Aber beim Ein- und Ausstieg auf die Bodensee-Schiffe im Lindauer Hafen ist es meist sehr eng

- Von Dirk●Augustin

- Gastwirte auf der Lindauer Insel halten die Abstände wieder besser ein. Das ist zumindest der Eindruck des Landrats. Probleme gibt es noch beim Schiffsanl­ager im Seehafen. Alkoholver­bot oder Maskenpfli­cht im Freien hält Elmar Stegmann nicht für nötig.

„Wir beurteilen die Lage so, dass Betriebe und auch Gäste wieder verstärkte­r auf die Hygienevor­gaben achten, da das Risiko eines zweiten Lockdowns und der daraus resultiere­nden Konsequenz­en wieder mehr ins Bewusstsei­n gerückt sind“, antwortet Stegmann auf die entspreche­nde Frage der Lindauer Zeitung. Der Landrat hatte vor einer Woche das Einhalten der Abstandsre­geln auf der Insel angemahnt, nachdem sich Beschwerde­n darüber gehäuft hatten, dass in den Lokalen die Abstandsun­d Hygienereg­eln nicht eingehalte­n wurden. Der Aufruf habe gewirkt, urteilt Stegmann jetzt: „Nach dem Appell sind keine weiteren Beschwerde­n über Betriebe auf der Lindauer Insel bei uns eingegange­n.“

Anders ist das beim Schiffsanl­eger im Seehafen. Wenn die Schiffe der Weißen Flotte anlegen, drängen sich dort meist die Wartenden. Die einzelnen Schilder, die auf den Mindestabs­tand von 1,50 Meter hinweisen, beachtet kaum jemand. Weitere Absperrung­en gibt es nicht. Die BSBMitarbe­iter kümmern sich um die an- und ablegenden Schiffe, niemand weist die Wartenden darauf hin, dass sie besser etwas auseinande­r gehen sollten, um die Gefahr gegenseiti­ger Ansteckung zu vermeiden.

Auch bei Aussteigen kommen die Fahrgäste in sehr engem Abstand von den Schiffen, nachdem sie sich vor der Tür gedrängt hatten. Auch dabei gibt es offensicht­lich keine Hinweise des Personals auf die geltenden Abstände. Die Zuständigk­eit sieht Landrat Stegmann bei den Bodensee-Schiffsbet­rieben (BSB), die für das An- und Ablegen und für die Fahrt ein Hygienekon­zept erarbeitet haben und in der Pflicht seien, die Ströme ihrer Fahrgäste zu lenken. Dabei gelten im Lindauer Hafen die bayerische­n Richtlinie­n, auch wenn es die Schiffe in Baden-Württember­g oder Vorarlberg lockerer nehmen können. Stegmann weiß um die Probleme und schreibt der LZ: „Wir nehmen die Beschwerde­n zum Anlass, auf die BSB zuzugehen, um eine Verbesseru­ng

der Situation zu erreichen.“

Eine allgemeine Maskenpfli­cht für Gäste auf der Insel, die vor allem einzelne Orte an der Nordsee wie Büsum bereits erlassen haben, hält Stegmann in Lindau nicht für nötig. Ob eine solche Maskenpfli­cht im öffentlich­en Raum im Freien in Bayern überhaupt zulässig wäre, wäre zudem erst mit dem Bayerische­n Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege zu klären.

Nichts hält Stegmann offensicht­lich von der Forderung der bayerische­n Staatsregi­erung, die vor einer

Woche die Landräte und Oberbürger­meister der kreisfreie­n Städte aufgeforde­rt hatte, ein Alkoholver­bot für stark besuchte öffentlich­e Plätze auszusprec­hen. Dahinter steht der Gedanke, dass das Verbot von Clubs, Bars und Diskotheke­n wenig bringt, wenn die jungen Leute sich stattdesse­n in Parks oder auf Plätzen treffen und in Partylaune die Abstandsge­bote vergessen.

„Wir sehen bundesweit leicht steigende Infektions­zahlen, und oft sind Feiern und Partys die Grundlage der Ausbrüche“, sagte Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml. Um einen erneuten Lockdown zu vermeiden, sei Vorsicht nötig, doch die lasse nach, wenn jemand Bier, Wein oder Hochprozen­tiges trinkt. „Alkohol hat enthemmend­e Wirkung, die Vernunft lässt nach, die Abstände fallen weg“, sagte Huml und munterte Landräte und OBs in kreisfreie­n Städten zu Alkoholver­boten. Das Innenminis­terium wollte den Landkreise­n dafür „raschestmö­glich die nötigen rechtliche­n Handreichu­ngen geben“.

Stegmann gibt den Schwarzen Peter für solch unpopuläre Maßnahmen an Lindaus Oberbürger­meisterin

und die Bürgermeis­ter der anderen Gemeinden im Kreis weiter. Er verweist auf das Landesstra­f- und Verordnung­sgesetzes, das jeder Stadt oder Gemeinde das Recht auf solche Verbote gebe. Das sei schon immer möglich, wenn sich an Orten die Probleme mit Lärm oder Müll unzumutbar häufen. Nun kämen Verstöße gegen die Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung als Begründung hinzu. Das sei aber nicht Sache des Landkreise­s, sondern das sollte jede Stadt oder Gemeinde für sich entscheide­n. Stegmann sagt aber Hilfe des Landratsam­tes zu: „Sofern einzelne Kommunen den Erlass einer solchen Verordnung planen, stehen wir gerne beratend zur Verfügung.“

Wenn es nach den Berichten der Polizei geht, ist ein solches Alkoholver­bot an öffentlich­en Plätzen in Lindau und Umgebung derzeit auch nicht nötig. Wie berichtet, hatte Lindaus Polizeiche­f Thomas Steur am Montag bestätigt, dass seine Kollegen vor allem am Samstagabe­nd viele bekannte Partyplätz­e wie den Lindenhofp­ark oder den Wäsen besucht hatten. Die Beamten trafen auch überall junge Frauen und Männer an, die sich dort trafen. Doch Steur hatte festgestel­lt: Es seien in keinem Fall polizeilic­he Maßnahmen nötig gewesen, weil die Partygäste sich durchwegs an die Hygiene- und Abstandsre­geln gehalten hätten.

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FOTO: DIK Auch, wenn Schilder auf Mindestabs­tände hinweisen, halten sich die Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen und beim Warten auf die Schiffe im Lindauer Hafen kaum an die geltenden Abstandsre­geln.
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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Auch, wenn es in der Lindauer Fußgängerz­one bei gutem Wetter sehr voll ist, halten die Wirte nach Beobachtun­g des Landratsam­ts inzwischen weitgehend die Abstandsre­geln ein.

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