Landrat: Wirte halten Abstände wieder besser ein
Aber beim Ein- und Ausstieg auf die Bodensee-Schiffe im Lindauer Hafen ist es meist sehr eng
- Gastwirte auf der Lindauer Insel halten die Abstände wieder besser ein. Das ist zumindest der Eindruck des Landrats. Probleme gibt es noch beim Schiffsanlager im Seehafen. Alkoholverbot oder Maskenpflicht im Freien hält Elmar Stegmann nicht für nötig.
„Wir beurteilen die Lage so, dass Betriebe und auch Gäste wieder verstärkter auf die Hygienevorgaben achten, da das Risiko eines zweiten Lockdowns und der daraus resultierenden Konsequenzen wieder mehr ins Bewusstsein gerückt sind“, antwortet Stegmann auf die entsprechende Frage der Lindauer Zeitung. Der Landrat hatte vor einer Woche das Einhalten der Abstandsregeln auf der Insel angemahnt, nachdem sich Beschwerden darüber gehäuft hatten, dass in den Lokalen die Abstandsund Hygieneregeln nicht eingehalten wurden. Der Aufruf habe gewirkt, urteilt Stegmann jetzt: „Nach dem Appell sind keine weiteren Beschwerden über Betriebe auf der Lindauer Insel bei uns eingegangen.“
Anders ist das beim Schiffsanleger im Seehafen. Wenn die Schiffe der Weißen Flotte anlegen, drängen sich dort meist die Wartenden. Die einzelnen Schilder, die auf den Mindestabstand von 1,50 Meter hinweisen, beachtet kaum jemand. Weitere Absperrungen gibt es nicht. Die BSBMitarbeiter kümmern sich um die an- und ablegenden Schiffe, niemand weist die Wartenden darauf hin, dass sie besser etwas auseinander gehen sollten, um die Gefahr gegenseitiger Ansteckung zu vermeiden.
Auch bei Aussteigen kommen die Fahrgäste in sehr engem Abstand von den Schiffen, nachdem sie sich vor der Tür gedrängt hatten. Auch dabei gibt es offensichtlich keine Hinweise des Personals auf die geltenden Abstände. Die Zuständigkeit sieht Landrat Stegmann bei den Bodensee-Schiffsbetrieben (BSB), die für das An- und Ablegen und für die Fahrt ein Hygienekonzept erarbeitet haben und in der Pflicht seien, die Ströme ihrer Fahrgäste zu lenken. Dabei gelten im Lindauer Hafen die bayerischen Richtlinien, auch wenn es die Schiffe in Baden-Württemberg oder Vorarlberg lockerer nehmen können. Stegmann weiß um die Probleme und schreibt der LZ: „Wir nehmen die Beschwerden zum Anlass, auf die BSB zuzugehen, um eine Verbesserung
der Situation zu erreichen.“
Eine allgemeine Maskenpflicht für Gäste auf der Insel, die vor allem einzelne Orte an der Nordsee wie Büsum bereits erlassen haben, hält Stegmann in Lindau nicht für nötig. Ob eine solche Maskenpflicht im öffentlichen Raum im Freien in Bayern überhaupt zulässig wäre, wäre zudem erst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu klären.
Nichts hält Stegmann offensichtlich von der Forderung der bayerischen Staatsregierung, die vor einer
Woche die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte aufgefordert hatte, ein Alkoholverbot für stark besuchte öffentliche Plätze auszusprechen. Dahinter steht der Gedanke, dass das Verbot von Clubs, Bars und Diskotheken wenig bringt, wenn die jungen Leute sich stattdessen in Parks oder auf Plätzen treffen und in Partylaune die Abstandsgebote vergessen.
„Wir sehen bundesweit leicht steigende Infektionszahlen, und oft sind Feiern und Partys die Grundlage der Ausbrüche“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml. Um einen erneuten Lockdown zu vermeiden, sei Vorsicht nötig, doch die lasse nach, wenn jemand Bier, Wein oder Hochprozentiges trinkt. „Alkohol hat enthemmende Wirkung, die Vernunft lässt nach, die Abstände fallen weg“, sagte Huml und munterte Landräte und OBs in kreisfreien Städten zu Alkoholverboten. Das Innenministerium wollte den Landkreisen dafür „raschestmöglich die nötigen rechtlichen Handreichungen geben“.
Stegmann gibt den Schwarzen Peter für solch unpopuläre Maßnahmen an Lindaus Oberbürgermeisterin
und die Bürgermeister der anderen Gemeinden im Kreis weiter. Er verweist auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, das jeder Stadt oder Gemeinde das Recht auf solche Verbote gebe. Das sei schon immer möglich, wenn sich an Orten die Probleme mit Lärm oder Müll unzumutbar häufen. Nun kämen Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Begründung hinzu. Das sei aber nicht Sache des Landkreises, sondern das sollte jede Stadt oder Gemeinde für sich entscheiden. Stegmann sagt aber Hilfe des Landratsamtes zu: „Sofern einzelne Kommunen den Erlass einer solchen Verordnung planen, stehen wir gerne beratend zur Verfügung.“
Wenn es nach den Berichten der Polizei geht, ist ein solches Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen in Lindau und Umgebung derzeit auch nicht nötig. Wie berichtet, hatte Lindaus Polizeichef Thomas Steur am Montag bestätigt, dass seine Kollegen vor allem am Samstagabend viele bekannte Partyplätze wie den Lindenhofpark oder den Wäsen besucht hatten. Die Beamten trafen auch überall junge Frauen und Männer an, die sich dort trafen. Doch Steur hatte festgestellt: Es seien in keinem Fall polizeiliche Maßnahmen nötig gewesen, weil die Partygäste sich durchwegs an die Hygiene- und Abstandsregeln gehalten hätten.