Lindauer Zeitung

Identitäts­prüfung ohne Behördenga­ng

Agentur für Arbeit bietet Kunden Identifika­tion mithilfe eines Smartphone­s oder Tablets an

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(lz) - Normalerwe­ise ist es gesetzlich vorgeschri­eben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um einen Anspruch auf Arbeitslos­engeld geltend zu machen. In der Zeit der Coronaviru­s-Pandemie kann dies ausnahmswe­ise auch telefonisc­h oder online geschehen. Die Identitäts­prüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden, wird die Agentur für Arbeit KemptenMem­mingen mitteilt.

Da nach wie vor persönlich­e Vorsprache so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Agentur für Arbeit, befristet bis zum 30. September, das sogenannte „SelfieIden­t-Verfahren“an. Damit kann die Identifika­tion über Smartphone oder Tablet erfolgen. Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen in den nächsten Tagen ein entspreche­ndes Schreiben, in dem das

Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrie­ben werden. Die Nutzung des SelfieIden­t-Verfahrens ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheide­n, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlic­hem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizi­eren. Für die Online-Identifizi­erung brauchen Kunden ein Appfähiges Gerät mit Kamera, eine stabile Internetve­rbindung und ein gültiges Ausweisdok­ument mit holographi­schem Merkmal.

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