Identitätsprüfung ohne Behördengang
Agentur für Arbeit bietet Kunden Identifikation mithilfe eines Smartphones oder Tablets an
(lz) - Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Coronavirus-Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden, wird die Agentur für Arbeit KemptenMemmingen mitteilt.
Da nach wie vor persönliche Vorsprache so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Agentur für Arbeit, befristet bis zum 30. September, das sogenannte „SelfieIdent-Verfahren“an. Damit kann die Identifikation über Smartphone oder Tablet erfolgen. Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben, in dem das
Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden. Die Nutzung des SelfieIdent-Verfahrens ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren. Für die Online-Identifizierung brauchen Kunden ein Appfähiges Gerät mit Kamera, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument mit holographischem Merkmal.