Notwendig ist sie nicht
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war kurz nach seinem Amtsantritt noch der Ansicht, dass er mit weiß-blauem Patriotismus beim Wahlvolk punkten könnte. Inzwischen hat er die „Bayernvor“-Rhetorik zurückgefahren. Doch es bleiben fragwürdige Relikte aus der kurzen Ära des überbordenden bajuwarischen Patriotismus des Franken Söder. Eines davon ist die bayerische Grenzpolizei. Ob sie mit der Verfassung vereinbar ist, prüft derzeit der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Es ist offen, ob die Grünen, die das Verfahren angestrengt haben, letztlich einen Triumph davon tragen. Unabhängig von verfassungsrechtlichen Erwägungen ist festzuhalten: Notwendig war und ist die Grenztruppe nicht.
Ob man Personal aus der bayerischen Landespolizei herausnimmt, um sie zur Grenzpolizei mit eigenem Apparat und Häuptlingen zu machen, vermehrt die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte nicht, aber es macht den ganzen Sicherheitsapparat wieder ein wenig teurer. Natürlich hat die Grenzpolizei keine anderen Befugnisse als die Landespolizei des Freistaats. Es geht um Symbolpolitik: Der Eindruck soll erweckt werden, als sei Bayern ein Zwischending zwischen Bundesland und Nationalstaat. Das lässt die CSU die Steuerzahler auch gerne mal ein paar Millionen kosten.
Die neue freistaatliche Grenzpolizei ist erst seit zwei Jahren eingerichtet und kann so bald aus Gründen der politischen Gesichtswahrung keinesfalls wieder aufgelöst werden – schon gar nicht, weil die Grünen es wollen. Es sei denn, die Verfassungsrichter helfen ein wenig nach. Das erste Mal wäre es nicht, denn mit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens war schon die frühere bayerische Grenzpolizei seit 1998 Geschichte.