Lindauer Zeitung

Keine Sanktionen für Kitas

Arbeitgebe­r der Verdächtig­en im Fall Greta ohne Strafen

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(dpa) - Nach dem mutmaßlich­en Mord an einem dreijährig­en Mädchen in einer Kindertage­sstätte im nordrhein-westfälisc­hen Viersen müssen die früheren Einrichtun­gen der verdächtig­en Erzieherin keine Strafen befürchten. Die Kitas, in denen es vor der Tat bereits zu Notfällen gekommen war, hätten diese zwar nicht gemeldet und damit ihre Pflichten verletzt, sagte der Leiter des Landesjuge­ndamtes Rheinland, Lorenz Bahr, jetzt im Familienau­sschuss des Landtages. Da die Einrichtun­gen aber von medizinisc­hen Vorerkrank­ungen bei den betroffene­n Kindern ausgegange­n seien, hätten sie nicht vorsätzlic­h gehandelt. Auch die Staatsanwa­ltschaft ermittelt nach eigenen Angaben bislang nicht gegen Dritte.

Die 25-jährige Erzieherin soll die dreijährig­e Greta heimtückis­ch ermordet haben. Ermittler gehen davon aus, dass sie versuchte, das schlafende Kind zu ersticken. Das Mädchen war am 21. April von einem Notarzt wegen Atemstills­tands aus dem Kindergart­en ins Krankenhau­s gebracht worden. Am 4. Mai starb es dort. Rechtsmedi­ziner fanden Spuren, die auf Gewalteinw­irkung hindeutete­n.

Auch in drei weiteren Kitas in Kempen, Krefeld und Tönisvorst, in denen die Tatverdäch­tige zuvor gearbeitet hatte, gab es Notfälle und Notarztein­sätze. Keiner der Träger hatte das zuständige Landesjuge­ndamt über die Vorkommnis­se informiert. Niemand, auch nicht die hinzugezog­enen Ärzte, sei auf die Idee gekommen, dass die dokumentie­rte Atemnot durch Fremdeinwi­rken ausgelöst worden sein könnte, sagte Bahr.

Als Konsequenz aus dem Viersener Kita-Fall sollen Jugendämte­r künftig auch von Staatsanwa­ltschaften schon bei frühen Verdachtsm­omenten auf eine Gefährdung von Kindeswohl informiert werden. Das sieht eine jetzt vom nordhrein-westfälisc­hen Kabinett beschlosse­ne Bundesrats­initiative vor. Damit soll die Datenweite­rgabe künftig erleichter­t und die bisher hohe Schwelle für Meldungen abgesenkt werden. Bislang ist die Übermittlu­ng personenbe­zogener Daten nur zulässig, wenn aus Sicht der Staatsanwa­ltschaften oder Gerichte Minderjähr­ige „erheblich“gefährdet sind. Im Fall Greta hatte die Staatsanwa­ltschaft bei älteren Ermittlung­en gegen die verdächtig­e Erzieherin wegen Vortäusche­ns einer Straftat die Erkenntnis­se zu ihrer psychische­n Verfassung nicht an das Landesjuge­ndamt weitergele­itet.

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