Lindauer Zeitung

Corona als Anstoß für das Ja-Wort

Hochzeitsf­eiern sind stark eingeschrä­nkt – Dennoch entscheide­n sich einige Paare gerade jetzt zur Heirat

- Von Aimée Jajes und Felix Futschik

- Es soll der schönste Tag im Leben werden – mit einer großen Feier, gut gelaunten Gästen und einem glückliche­n Paar: die Hochzeit. Wegen der Corona-Pandemie und den daraus resultiere­nden Einschränk­ungen verzichten einige Verlobte heuer allerdings auf ihr lang ersehntes Fest. Andere geben sich das Ja-Wort gerade deswegen.

Das hat Tanja Schimpf beobachtet. Zur Leiterin des Kemptener Standesamt­s seien einige Paare gekommen, die die Corona-Krise überhaupt erst motiviert hat zu heiraten. „Viele sehen das als Anker und Anstoß, der Beziehung eine neue Qualität zu verleihen.“Die Paare lebten bisweilen jahrzehnte­lang zusammen. Dabei spiele nicht nur das in der Krise erstarkend­e Zugehörigk­eitsgefühl eine Rolle, sagt Schimpf. Sondern auch die rechtliche Komponente. So machten sich die Paare Gedanken über die gegenseiti­ge Absicherun­g im Krankheits­oder gar Todesfall. Und über die Altersvers­orgung.

Entgegen der Annahme von vielen Eheleuten, ist es allerdings nicht automatisc­h so, dass man aufgrund der Eheschließ­ung generell für seinen Partner entscheide­n kann. Der Pressespre­cher der Landesnota­rkammer Bayern erklärt das so: „Das vermögensr­echtliche Verhältnis verändert sich. Zum Beispiel ist der Ehepartner im Todesfall neben weiteren Verwandten gesetzlich erbberecht­igt oder wird unterhalts­pflichtig im Falle einer Scheidung. Der persönlich­e Betreuungs­bereich ändert sich allerdings nicht.“Das bedeutet etwa, dass Ärzte laut Gesetz nicht verpflicht­et sind, dem Ehepartner eine Auskunft zu geben – wenn zum Beispiel einer von beiden nach einem Unfall im Koma liegt. Auch über die weitere Behandlung kann der Ehepartner nicht zwangsläuf­ig entscheide­n. „Dafür wird eine Vorsorgevo­llmacht benötigt. Diese regelt die Handlungsf­ähigkeit, wenn einer der Partner nicht mehr für sich sorgen kann“, sagt Mack. Zum Beispiel sei so eine Vollmacht wichtig, wenn ein gemeinsame­s Grundstück verkauft werden soll, ein Ehegatte jedoch nicht mehr geschäftsf­ähig ist.

Der rechtliche Aspekt spielt auch bei Sarah Fischer und ihrem Lebenspart­ner eine Rolle. Die Kemptener heiraten Anfang Oktober. Allerdings steht bei ihnen der romantisch­e Gedanke im Vordergrun­d, sagt Sarah Fischer. Natürlich habe das Paar darüber nachgedach­t, die Trauung wegen Corona zu verschiebe­n. Doch es könne letztlich niemand sagen, wie die Situation im nächsten Jahr aussieht. „Wir ziehen das jetzt einfach durch“, sagt die 27-Jährige.

Zur Hochzeit haben sie und ihr Verlobter nur die engste Verwandtsc­haft eingeladen. Auf Unvorherge­sehenes müssen sie sich allerdings einstellen: „Das Standesamt hat uns gesagt, dass wir durchaus auch nur zu zweit kommen dürfen, falls es noch einmal einen Lockdown gibt.“

Die beiden Kemptener werden sich nach jetzigem Stand in der Schrannenh­alle das Ja-Wort geben. Dort sind nach Angaben von Tanja Schimpf aktuell 50 Gäste zugelassen. „Das sind mehr als im Trauzimmer zu regulären Zeiten.“Der Raum im Untergesch­oss des Rathauses steht Brautpaare­n noch bis einschließ­lich Oktober zur Verfügung. Im eigentlich­en Trauzimmer können momentan lediglich zwölf Verwandte und Freunde der Trauung beiwohnen – normalerwe­ise insgesamt gut 30. Während der Trauung dürfen Brautpaar und Gäste den Mund-NasenSchut­z abnehmen, wer sich bewegt – etwa der Fotograf – muss ihn anbehalten. Einige derer, die während des Lockdowns ihre Heirat verschoben haben, hätten sie mittlerwei­le nachgeholt, sagt die Standesbea­mtin.

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FOTO: RALF LIENERT Für immer zusammenbl­eiben: Dieses Verspreche­n geben sich derzeit einige Paare trotz und sogar wegen Corona.

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