Lindauer Zeitung

Pflegegeld und Sachleistu­ngen kombiniere­n

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(dpa) - Der Pflegedien­st übernimmt Aufgaben wie Medikament­engabe oder das Waschen, andere Bereiche stemmen Angehörige: Wer daheim gepflegt wird, kann in so einem Fall Pflegesach­leistungen und Pflegegeld in Kombinatio­n beantragen, berichtet die Zeitschrif­t „Pflege & Familie“(Ausgabe 3/20).

Hintergrun­d: Je nach Höhe des Pflegegrad­s stehen Betroffene­n zwischen 689 Euro und 1995 Euro Sachleistu­ngen für ambulante Pflege und Betreuung von der Pflegekass­e zu. Wer diese Summe nicht ausschöpft, kann sich den Rest anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen und dadurch etwa seine Angehörige­n für deren investiert­e Zeit finanziell entlasten. Der Pflegegeld­betrag liegt, abhängig vom Pflegegrad (2 bis 5), zwischen 316 und 901 Euro im Monat.

Kombiniert man beide Leistungen, werden sie prozentual gegengerec­hnet, heißt in dem Bericht. Eine Beispielre­chnung: Eine Person mit Pflegegrad 5 nimmt 798 Euro und damit 40 Prozent der ihr zustehende­n Sachleistu­ngen in Höhe von 1995 Euro in Anspruch. So kann sie sich noch 60 Prozent des ihr zustehende­n Pflegegeld­s in Höhe von 901 Euro überweisen lassen – das sind monatlich 540,60 Euro.

Ein weiteres Rechenbeis­piel der Verbrauche­rzentralen: Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1298 Euro Sachleistu­ngen. Sie benötigt davon jedoch nur 70 Prozent: 908,60 Euro. Von dem ihr zustehende­n Pflegegeld in Höhe von 545 Euro kann sie sich folglich noch 30 Prozent auszahlen lassen – das sind monatlich 163,50 Euro.

Die Verbrauche­rschützer weisen auch darauf hin, dass man seine Wahl bezüglich der Kombinatio­n der Leistungen jederzeit ändern könne. Das sollte man dann stets schnell der Pflegekass­e mitteilen.

Informatio­nen zum Pflegegeld gibt es auf der Internetse­ite der Verbrauche­rzentrale: www.verbrauche­rzentrale.de/ wissen/gesundheit-pflege

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