Lindauer Zeitung

30 Minuten Fahrt zur Kita sind zumutbar

Kein Rechtsansp­ruch auf näher liegende Einrichtun­g

-

(dpa) - Kinder haben Anspruch auf einen Kitaplatz. Lehnen Eltern ein zumutbares Angebot ab, gilt der Anspruch als erfüllt und sie müssen mögliche Wartezeite­n in Kauf nehmen. Das hat das Verwaltung­sgericht Halle entschiede­n (Az.: 3 B 175/20), wie die Arbeitsgem­einschaft Familienre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins mitteilt.

In dem verhandelt­en Fall suchten die Eltern für ihr Kind einen Ganztagspl­atz in einer Kita. Das Angebot der Stadt lehnten sie jedoch ab. Die Einrichtun­g liege zu weit entfernt von ihrem Wohnort. Die Eltern forderten vom Träger einen Platz in einer näher gelegenen Kita. Dort gab es jedoch lange Warteliste­n.

Vor Gericht hatten die Eltern mit ihrer Forderung keinen Erfolg. Kinder hätten zwar vom Ende des ersten bis zum Ende des dritten Lebensjahr­s Anspruch auf frühkindli­che

Förderung in einer Kita oder in der Kindertage­spflege.

Im vorliegend­en Fall hätten die Eltern ein zumutbares Angebot des Trägers abgelehnt. Der angebotene Kitaplatz befinde sich in einer zumutbaren Entfernung: Laut Gericht war er mit dem Auto in zehn Minuten zurückzule­gen, mit öffentlich­en Verkehrsmi­tteln in einer knappen halben Stunde. Der Anspruch gelte daher als erfüllt.

Die Kriterien für „zumutbar erreichbar“seien die Entfernung zur Arbeitsstä­tte oder zur Wohnung und der zeitliche Aufwand für das Bringen und Abholen. Bis zu fünf Kilometer vom Wohnort bis zur Kita seien zumutbar, ebenso wie ein Zeitaufwan­d von bis zu 30 Minuten mit dem öffentlich­en Nahverkehr oder anderen Verkehrsmi­tteln. Zu berücksich­tigen sei auch, ob der Weg zur Kindertage­sstätte den Weg zur Arbeitsstä­tte verlängert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany