Lindauer Zeitung

Missbrauch­sfall durch Pfarrer muss wohl neu vor Gericht

Priester soll Zwölfjähri­ge missbrauch­t haben– Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft legen Rechtsmitt­el ein

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(epd) - Das Urteil des Amtsgerich­ts Bad Kissingen gegen einen 43 Jahre alten katholisch­en Priesters wegen sexuellen Kindesmiss­brauchs ist nicht rechtskräf­tig. Die Verteidigu­ng legte Rechtsmitt­el gegen das Urteil ein, die Staatsanwa­ltschaft beantragte gleich ein Berufungsv­erfahren, wie der Direktor des Amtsgerich­ts, Reinhard Oberndorfe­r, am Donnerstag sagte. Oberndorfe­r war es auch, der den Fall vergangene­n Donnerstag verhandelt und den Priester des Bistums Würzburg

zu einer Bewährungs­strafe von 16 Monaten und einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt hatte.

Richter Oberndorfe­r sagte, er werde das schriftlic­he Urteil bis zum 11. September an Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft schicken – danach hätten diese wieder mehrere Wochen Zeit, die eingelegte­n Rechtsmitt­el zu begründen. Laut Gericht soll es zwischen dem Kaplan und einem damals zwölfjähri­gen Mädchen in einem Fall zu einem Zungenkuss und in einem zweiten

Fall zu einem „heftigeren Petting“gekommen sein. Richter Oberndorfe­r nannte die Sachlage nach dem Urteil „verzwickt“, deshalb sei auch die Strafe bei einem Strafrahme­n von einem halben Jahr bis hin zu zehn Jahren Freiheitss­trafe relativ mild ausgefalle­n.

Die Taten sollen sich in den Jahren 2010 und 2011 ereignet haben, teilweise also vor fast zehn Jahren. Die heute 22-jährige Frau hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie sich damals in den Geistliche­n verliebt habe und „ziemlich hartnäckig“mit ihren Annäherung­sversuchen gewesen sei. Die beiden hatten nach dem 18. Geburtstag der Frau noch eine sexuelle Beziehung – bis dann im Jahr 2019 die Vorwürfe gegen den Mann bekannt geworden waren. Der Fall ist bayernweit der einzige, bei dem es wegen der von der Kirche an die Ermittler ausgehändi­gten Personalak­ten zu einer Anklage und einem Prozess gekommen war.

Ob der Mann noch mal als Priester tätig sein darf, ist unklar.

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