Missbrauchsfall durch Pfarrer muss wohl neu vor Gericht
Priester soll Zwölfjährige missbraucht haben– Verteidigung und Staatsanwaltschaft legen Rechtsmittel ein
(epd) - Das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen gegen einen 43 Jahre alten katholischen Priesters wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, die Staatsanwaltschaft beantragte gleich ein Berufungsverfahren, wie der Direktor des Amtsgerichts, Reinhard Oberndorfer, am Donnerstag sagte. Oberndorfer war es auch, der den Fall vergangenen Donnerstag verhandelt und den Priester des Bistums Würzburg
zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt hatte.
Richter Oberndorfer sagte, er werde das schriftliche Urteil bis zum 11. September an Verteidigung und Staatsanwaltschaft schicken – danach hätten diese wieder mehrere Wochen Zeit, die eingelegten Rechtsmittel zu begründen. Laut Gericht soll es zwischen dem Kaplan und einem damals zwölfjährigen Mädchen in einem Fall zu einem Zungenkuss und in einem zweiten
Fall zu einem „heftigeren Petting“gekommen sein. Richter Oberndorfer nannte die Sachlage nach dem Urteil „verzwickt“, deshalb sei auch die Strafe bei einem Strafrahmen von einem halben Jahr bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe relativ mild ausgefallen.
Die Taten sollen sich in den Jahren 2010 und 2011 ereignet haben, teilweise also vor fast zehn Jahren. Die heute 22-jährige Frau hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie sich damals in den Geistlichen verliebt habe und „ziemlich hartnäckig“mit ihren Annäherungsversuchen gewesen sei. Die beiden hatten nach dem 18. Geburtstag der Frau noch eine sexuelle Beziehung – bis dann im Jahr 2019 die Vorwürfe gegen den Mann bekannt geworden waren. Der Fall ist bayernweit der einzige, bei dem es wegen der von der Kirche an die Ermittler ausgehändigten Personalakten zu einer Anklage und einem Prozess gekommen war.
Ob der Mann noch mal als Priester tätig sein darf, ist unklar.