Lindauer Zeitung

Fuhrbetrie­b will auf ehemaliger Gärtnereif­läche bauen

Bebauungsp­lan „Vogler Degermoos“nach langen Diskussion­en jetzt auf der Zielgerade­n

- Von Evi Eck-Gedler

- Mit zwei vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­länen will Hergenswei­ler das Erweitern zweier Gewerbebet­riebe ermögliche­n. Im Fall „Vogler Degermoos“geht dabei ein mehrjährig­es Verfahren auf die Zielgerade, an dem unter anderem Naturschüt­zer immer wieder Kritik geübt haben. Im Bereich „Im Baumgarten“will ein gewerblich­er Forst- und Fuhrbetrie­b auf den Flächen der früheren Gärtnerei Wilhelm erweitern – was nach Aussage des Landratsam­tes nur möglich ist, wenn die Gemeinde dafür einen sogenannte­n vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan erstellt.

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Es geht um ein knapp 6000 Quadratmet­er großes Grundstück: Dort plant die Firma Breg einen Fuhrbetrie­b, wie der Antragstel­ler in einer früheren Gemeindera­tssitzung gesagt hatte. Dabei gehe es um Unterstell­möglichkei­ten für die Fahrzeuge, ein Lagerplatz werde nicht benötigt, hieß es seinerzeit. Das Problem dabei: Das Grundstück liegt im Außenberei­ch, wo nur privilegie­rte Betriebe wie eben die frühere Gärtnerei erlaubt sind. Der Fuhrbetrie­b gilt jedoch als Gewerbe. Damit er jene Fläche nutzen darf, muss die Gemeinde dafür einen Bebauungsp­lan aufstellen. Darauf hat das Lindauer Landratsam­t hingewiese­n. Eine Mehrheit der Räte will dem einheimisc­hen Betrieb

diese Erweiterun­gsmöglichk­eit geben. „Und Hergenswei­ler verfügt nun nicht gerade über viele Gewerbeflä­chen“, gab Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier nach der Sitzung im Gespräch mit der LZ zu bedenken. Die Antragstel­ler wollen nach seinen Worten die alten Gewächshäu­ser abreißen und dort dann eine Halle für ihre Fahrzeuge errichten. Die Zufahrt zum Gelände sei gesichert, auch wenn die Straße klein sei. Wichtig sei dem Gemeindera­t,

dass nur der Antragstel­ler dort seinen Betrieb führen darf, betont der Bürgermeis­ter: „Wir werden im abzuschlie­ßenden Durchführu­ngsvertrag eine Regelung aufnehmen, dass eine Vermietung von Flächen oder Räumen nicht zulässig ist.“Den jetzt in der jüngsten Sitzung vorgelegte­n Entwurf des Bebauungsp­lans „Im Baumgarten“für die ehemalige Gärtnereif­läche hat der Gemeindera­t gebilligt. Nun soll dieser Plan öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und Träger öffentlich­er Belange ihre Stellungna­hmen dazu abgeben. Über dieses Stadium ist die seit über drei Jahren diskutiert­e Erweiterun­g des Bebauungsp­lans „Vogler Degermoos“hinaus. Denn dafür hat der Gemeindera­t nun mit acht zu zwei Stimmen den Satzungsbe­schluss gefasst. Die Anmerkunge­n der Träger öffentlich­er Belange hätten nur zu ergänzende­n Hinweisen und redaktione­llen Änderungen des Textes geführt, sodass keine weitere Auslegung des Bebauungsp­lans erforderli­ch sei.

Auch das Thema Ausgleichs­fläche ist nach Strohmaier­s Worten gelöst: Der Unternehme­r stelle dafür in der Nachbarsch­aft ein gut 5500 Quadratmet­er großes Grundstück zur Verfügung. Klar ist nach Aussage des Bürgermeis­ters in diesem Fall auch: Weitere Erweiterun­gen jenes Betriebes seien dann an dieser Stelle nicht mehr möglich.

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FOTO:ROI Wolfgang Strohmaier.

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