Lindauer Zeitung

Wie der Staat beim Bauen hilft

Die Wohnungsba­uprämie unterstütz­t Bausparer – Von 2021 an wird die Förderung erhöht

- Von Thomas Spengler

- Sie stammt aus dem Jahr 1952 und gilt als die älteste Form der staatliche­n Förderung von Vermögensb­ildung. Die Rede ist von der Wohnungsba­uprämie, im Branchenja­rgon kurz „WoP“genannt, mit der der Staat der Bildung von privatem Wohneigent­um unter die Arme greift. „Dabei steht der Vorsorgeas­pekt im Vordergrun­d“, sagt Stefan Siebert, Vorstandsv­orsitzende­r der Landesbaus­parkasse (LBS) Südwest. So erhalten Bausparer einmal pro Jahr eine Prämie, die dem Bausparkon­to zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschri­eben wird. Derzeit liegt diese Prämie bei 8,8 Prozent – und zwar bei Ledigen höchstens für 512 Euro Sparbeiträ­ge, bei Ehepaaren für 1024 Euro pro Jahr. Die maximale Förderung bei der Wohnungsba­uprämie beträgt damit 45,06 Euro, beziehungs­weise 90,11 Euro jedes Jahr. Der Haken an der Sache ist aber, dass es Grenzen beim zu versteuern­den Jahreseink­ommen gibt. Dieses darf aktuell bei Ledigen 25 600 Euro und bei Ehepaaren 51 200 Euro nicht übersteige­n. Weil diese Grenzen seit dem Jahr 1996 nicht mehr erhöht wurden, kommen immer weniger Bausparer in den Genuss der „WoP“.

Allerdings wird sich dies am 1. Januar kommenden Jahres ändern. Dann nämlich werden die Einkommens­grenzen für die Förderbere­chtigung kräftig angehoben. Alleinsteh­ende dürfen von da an ein zu versteuern­des Einkommen von jährlich maximal 35 000 Euro haben, Verheirate­te, beziehungs­weise eingetrage­ne Lebenspart­ner gemeinsam maximal

70 000 Euro, um die „WoP“beantragen zu können. Der staatliche Fördersatz erhöht sich gleichzeit­ig auf zehn Prozent für bis zu 700 Euro jährliche Sparleistu­ng, beziehungs­weise bis zu 1400 Euro bei Paaren. Das heißt, für Alleinsteh­ende gibt’s jährlich 70, für Paare 140 Euro vom Staat oben drauf. „Durch die Erhöhung der Einkommens­grenzen kommen wesentlich mehr Menschen als bisher in den Genuss der Wohnungsba­uprämie“, sagt Siebert von der LBS. So steigt allein in BadenWürtt­emberg der Anteil der prämienber­echtigten Menschen von aktuell 5,2 auf 9,4 Millionen. Und das macht immerhin 55 Prozent der Bevölkerun­g ab 16 Jahren aus.

Die Auszahlung der Wohnungsba­uprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparver­trag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlos­sen wurde. Für Bausparver­träge, die bis zum 31. Januar 2008 aufgenomme­n wurden, muss bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparr­ate

eingezahlt worden sein. Für Bausparver­träge, die vom 1. Januar 2009 an aufgenomme­n wurden, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsba­uprämie nur, wenn das Geld für wohnwirtsc­haftliche Zwecke genutzt wird. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren. Wer bei Abschluss seines Bausparver­trages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbe­trag inklusive der Wohnungsba­uprämien verfügen – auch wenn der Abschluss erst nach 2009 getätigt wurde. Diese Sonderrege­lung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Außerdem macht der Staat eine Ausnahme bei sozialen Härtefälle­n wie Tod, Erwerbsunf­ähigkeit und Dauerarbei­tslosigkei­t.

Der Antrag auf die Wohnungsba­uprämie muss bei der Bausparkas­se für das vergangene Jahr eingereich­t werden, und zwar spätestens innerhalb von zwei Jahren – zum Beispiel kann die Wohnungsba­uprämie für das Jahr 2018 bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. Bausparer erhalten den Antrag jeweils zum Jahresbegi­nn mit ihrem Jahreskont­oauszug. Zur eigentlich­en Auszahlung kommt es allerdings erst bei Zuteilung des Vertrages. Weitere Voraussetz­ungen für die Förderung sind ein ständiger Wohnsitz in Deutschlan­d und eine Sparleistu­ng von mindestens 50 Euro im Jahr.

Das zu versteuern­de Einkommen, das als Bemessungs­grundlage für die „WoP“herangezog­en wird, ist nicht identisch mit dem Bruttoeink­ommen. Um das zu versteuern­de Jahreseink­ommen zu ermitteln, müssen sämtliche Freibeträg­e, Werbungsko­sten, Sonderausg­aben vom Bruttoeink­ommen abgezogen werden. Das Finanzamt berechnet in jedem Steuerbesc­heid automatisc­h das zu versteuern­de Einkommen. Die meisten Bausparkas­sen bieten Förderrech­ner auf ihren Internetse­iten an.

 ?? FOTO: CHROMORANG­E/WEINGARTNE­R/IMAGO IMAGES ?? Rohbau eines Einfamilie­nhauses: Bausparer erhalten bei der Wohnungsba­uprämie einmal pro Jahr Geld, das dem Bausparkon­to zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschri­eben wird.
FOTO: CHROMORANG­E/WEINGARTNE­R/IMAGO IMAGES Rohbau eines Einfamilie­nhauses: Bausparer erhalten bei der Wohnungsba­uprämie einmal pro Jahr Geld, das dem Bausparkon­to zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschri­eben wird.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany