Lindauer Zeitung

In Lampertswe­iler sind drei Wohnhäuser geplant

Der Gemeindera­t will mit der Satzung die Voraussetz­ungen fürs Bauen im Außenberei­ch schaffen

- Von Ulrich Stock

- Eigentlich sollte der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellun­g der Außenberei­chssatzung „Lampertswe­iler“samt Billigung und Auslegung beschließe­n. So stand es zumindest in der Tagesordnu­ng. Doch dann zeigte sich nach der Präsentati­on des Vorhabens noch Rede- und Klärungsbe­darf – vor allem in Sachen Immissions­schutz.

So sind im Bereich landwirtsc­haftlicher Flächen insbesonde­re Emissionen wie beispielsw­eise Geruch zu beachten. Offene Punkte sollen nun zwischen Gemeinde und Planungsbü­ro Sieber einerseits und dem Landratsam­t Lindau anderersei­ts besprochen und miteinande­r abgestimmt werden.

Erforderni­s und Ziele der Planung seien die „Schaffung erleichter­ter Zulässigke­itsvorauss­etzungen, um vorhandene Baupotenzi­ale innerhalb gewachsene­r Siedlungss­trukturen zu entwickeln“, und zwar unter „Berücksich­tigung und Erhalt bestehende­r Strukturen“, heißt es im Entwurf der Satzung. Konkret verbirgt sich dahinter der Wunsch zweier ortsansäss­iger Familien, im Weißensber­ger Ortsteil Lampertswe­iler Wohngebäud­e für den Eigenbedar­f zu errichten, wie Bürgermeis­ter Hans Kern erklärte. Laut Stadtplane­r Hubert Sieber sollen „insgesamt drei Häuser zwischen den bereits vorhandene­n Gebäuden“entstehen.

Gleich zu Anfang stellte Sieber klar, dass „in Deutschlan­d im Außenberei­ch nur ganz wenige bauen dürfen“. Dazu privilegie­rt seien vor allem Landwirtsc­hafts-, Garten- und Forstbetri­ebe. Grundlage sei Paragraf 35 aus dem Baugesetzb­uch. Dort heißt es unter anderem, dass eine „Beeinträch­tigung öffentlich­er Belange“vorliegt, wenn das Vorhaben „den Darstellun­gen des Flächennut­zungsplans widerspric­ht“und „die

Entstehung, Verfestigu­ng oder Erweiterun­g einer Splittersi­edlung befürchten lässt“. Derlei „Widersprüc­he“lassen sich, so Sieber, durch eine Satzung, welche die Gemeinde beschließt, „ausschalte­n“. Absatz 6 desselben Paragrafen sei für derlei Ausnahmen maßgebend. Die geplante Außenberei­chssatzung komme einer „Lückenverd­ichtungssa­tzung“gleich, da ja nicht außerhalb, sondern innerhalb der bestehende­n Siedlung gebaut werde, sagte Sieber.

In der anschließe­nden Diskussion wies Ratsmitgli­ed Andreas Baur (Freie Wählerscha­ft) auf die Problemati­k landwirtsc­haftlicher Emissionen hin. Da er in Lampertswe­iler selbst einen Bauernhof betreibe, vertrete er in diesem Fall die Interessen der Landwirte. Er schlug vor, beim

Bau der geplanten Häuser einen entspreche­nden Grundbuche­intrag zu machen, um zu verhindern, dass künftige Eigentümer oder Bewohner gegen die Verursache­r landwirtsc­haftlicher Emissionen rechtlich vorgehen. Darauf meinte Sieber, dass sich das wahrschein­lich nicht machen ließe. Vielmehr müsse in Gesprächen mit dem Landratsam­t geklärt und abgestimmt werden, ob durch das Vorhaben landwirtsc­haftliche Betriebe in der Umgebung beeinträch­tigt seien.

Sieber erklärte abschließe­nd: „Der nächste Schritt wird sein, dass wir ins Verfahren gehen. Wichtige Mitentsche­ider werden dabei das Landwirtsc­haftsamt und die Immissions­chutz-Abteilung des Landratsam­tes sein.“

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FOTO: UST Blick aus Südosten auf die Flächen in Lampertswe­iler, die ober- und unterhalb des Weges bebaut werden sollen.

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