In Lampertsweiler sind drei Wohnhäuser geplant
Der Gemeinderat will mit der Satzung die Voraussetzungen fürs Bauen im Außenbereich schaffen
- Eigentlich sollte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Lampertsweiler“samt Billigung und Auslegung beschließen. So stand es zumindest in der Tagesordnung. Doch dann zeigte sich nach der Präsentation des Vorhabens noch Rede- und Klärungsbedarf – vor allem in Sachen Immissionsschutz.
So sind im Bereich landwirtschaftlicher Flächen insbesondere Emissionen wie beispielsweise Geruch zu beachten. Offene Punkte sollen nun zwischen Gemeinde und Planungsbüro Sieber einerseits und dem Landratsamt Lindau andererseits besprochen und miteinander abgestimmt werden.
Erfordernis und Ziele der Planung seien die „Schaffung erleichterter Zulässigkeitsvoraussetzungen, um vorhandene Baupotenziale innerhalb gewachsener Siedlungsstrukturen zu entwickeln“, und zwar unter „Berücksichtigung und Erhalt bestehender Strukturen“, heißt es im Entwurf der Satzung. Konkret verbirgt sich dahinter der Wunsch zweier ortsansässiger Familien, im Weißensberger Ortsteil Lampertsweiler Wohngebäude für den Eigenbedarf zu errichten, wie Bürgermeister Hans Kern erklärte. Laut Stadtplaner Hubert Sieber sollen „insgesamt drei Häuser zwischen den bereits vorhandenen Gebäuden“entstehen.
Gleich zu Anfang stellte Sieber klar, dass „in Deutschland im Außenbereich nur ganz wenige bauen dürfen“. Dazu privilegiert seien vor allem Landwirtschafts-, Garten- und Forstbetriebe. Grundlage sei Paragraf 35 aus dem Baugesetzbuch. Dort heißt es unter anderem, dass eine „Beeinträchtigung öffentlicher Belange“vorliegt, wenn das Vorhaben „den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht“und „die
Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt“. Derlei „Widersprüche“lassen sich, so Sieber, durch eine Satzung, welche die Gemeinde beschließt, „ausschalten“. Absatz 6 desselben Paragrafen sei für derlei Ausnahmen maßgebend. Die geplante Außenbereichssatzung komme einer „Lückenverdichtungssatzung“gleich, da ja nicht außerhalb, sondern innerhalb der bestehenden Siedlung gebaut werde, sagte Sieber.
In der anschließenden Diskussion wies Ratsmitglied Andreas Baur (Freie Wählerschaft) auf die Problematik landwirtschaftlicher Emissionen hin. Da er in Lampertsweiler selbst einen Bauernhof betreibe, vertrete er in diesem Fall die Interessen der Landwirte. Er schlug vor, beim
Bau der geplanten Häuser einen entsprechenden Grundbucheintrag zu machen, um zu verhindern, dass künftige Eigentümer oder Bewohner gegen die Verursacher landwirtschaftlicher Emissionen rechtlich vorgehen. Darauf meinte Sieber, dass sich das wahrscheinlich nicht machen ließe. Vielmehr müsse in Gesprächen mit dem Landratsamt geklärt und abgestimmt werden, ob durch das Vorhaben landwirtschaftliche Betriebe in der Umgebung beeinträchtigt seien.
Sieber erklärte abschließend: „Der nächste Schritt wird sein, dass wir ins Verfahren gehen. Wichtige Mitentscheider werden dabei das Landwirtschaftsamt und die Immissionschutz-Abteilung des Landratsamtes sein.“