Radtour mit Folgen
Eine Franziskanerin von Maria Stern wurde von einem Hund gebissen
- Ihre Radtour von Immenstadt nach Fischen hatte sich Schwester Petra Grünert anders vorgestellt. Die Franziskanerin vom Orden Maria Stern in Augsburg, die Urlaub im Oberallgäu macht, zieht ihre Ordenstracht nach oben. Auf der Wade des rechten Beins ist der Abdruck von Hundezähnen und ein Bluterguss zu sehen. „Das sind die Folgen eines Bisses, den mir ein Hund zugefügt hat“, sagt die 45-Jährige.
Die sportliche Ordensfrau hatte gerade die Weidach-Sportanlage auf dem Radweg von Altstädten nach Fischen erreicht, als ein Hund sie ansprang. „Lass mich in Ruhe“, schrie die Franziskanerin. Nachdem der Hund, vermutlich ein Golden Retriever oder Hovawart, von der Radlerin abließ, dachte Schwester Petra zuerst, das Tier habe sie gekratzt. Als sie den Hundehalter zur Rede stellen wollte, suchte dieser zusammen mit dem Hund wortlos das Weite.
Zwei Frauen, die mit ihren Hunden unterwegs waren, schauten sich die blutende Wunde an und meinten, „der Hund hat zugebissen, ich soll eine Apotheke aufsuchen“, berichtet Schwester Petra. Doch der Apotheker in Fischen schickte die Urlauberin aus Augsburg zu Johannes Köberle. „Ich habe der Patientin die Wunde gespült und gereinigt, damit sich keine Bakterien ansiedeln“, erläutert der Arzt. Dann erhielt die Franziskanerin eine Spritze gegen Wundstarrkrampf und ein Antibiotikum. „Nach einem Hundebiss sollte man sofort einen Arzt aufsuchen, der die Wunde 24 Stunden später nochmals anschauen sollte“, sagt Köberle.
Geärgert hat sich Schwester Petra über den Hundehalter. Sie nennt ihn „einen rücksichtslosen Egoisten. Warum nehmen Hundehalter, die ihr Tier nicht im Griff haben, den Hund nicht an die Leine?“, fragt die 45-Jährige. In Fischen gibt es keinen Leinenzwang, sagt Bernward Lingemann von der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Generell könnte eine Gemeinde aber eine solche Pflicht anordnen, „wenn es die Sicherheitslage erfordert“. Lingemann appelliert stattdessen an die Halter, ihr Tier anzuleinen, wenn es Fußgänger und Radfahrer gefährde.
„Einen Leinenzwang gibt es wohl in keiner Oberallgäuer Gemeinde“, vermutet Andreas Kaenders, Pressesprecher beim Landratsamt. Falls es den für gewisse Abschnitte oder Plätze gebe, würde ein Schild auf die Verordnung hinweisen. Auch Kaenders setzt statt Verboten auf die Verantwortung der Hundebesitzer.
Ob ein Hund angeleint werden muss, liege im Ermessen der zuständigen Gemeinde, sagt Holger Stabik von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. Es gebe keine bayernweit einheitlichen Vorschriften. „Grundsätzlich herrscht keine Leinenpflicht“, macht Stabik deutlich.
Doch was soll man tun, wenn sich der Hundehalter entfernt, nachdem sein Tier zugebissen hat? Falls möglich, „dem Hundehalter folgen und den Standort der Polizei per Handy durchgeben. Oder sich die Person und den Hund gut einprägen und die
Beschreibung der Polizei weitergeben“, rät Stabik. Falls es lediglich um die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung wie zum Beispiel die zerrissene Kleidung oder Schmerzensgeld gehe, könne man dies auch direkt mit dem Hundehalter ausmachen. „Zusätzlich kann man den Vorfall auch an das Landratsamt melden. Dort kann eine Wesensprüfung des Hundes eingeleitet werden, um seine Gefährlichkeit einschätzen zu können.“Handyfotos vom Hund, der zugebissen hat, und dessen Besitzer könnten zu einer Eskalation beitragen, warnt der Polizeisprecher.
Bei einem Hundebiss handle es sich meist um eine Straftat, die sogenannte „Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen“. Der Strafrahmen liege zwischen einer Verfahrenseinstellung ohne Auflagen, einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen über einen Strafbefehl (Geldstrafe) bis zu einer Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung, sagt Stabik. „Als Gebissener würde ich mir rein vorsorglich immer die Personalien geben lassen, auch bei vermeintlich geringen Folgen, um auf der sicheren Seite zu sein“, rät der Polizist. Hilfreich sei es auch, Zeugen anzusprechen und sich deren Handynummer geben zu lassen, falls es zu einer Anzeige kommt.
Im Polizeipräsidium wurden 2020 bislang 58 Vorgänge registriert, die sich mit Hundebissen beschäftigen. In acht dieser Fälle hat ein Hund einen anderen gebissen, teilweise wurden dabei auch die Halter verletzt, als sie eingreifen wollten. Die Quote der flüchtenden Hundehalter liegt bei etwa 15 Prozent.