Berufungsprozess um tödlichen Unfall im Vollrausch
Hauptangeklagter hatte in erster Instanz eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot bekommen
(dpa) - In der Hoffnung auf eine umfangreiche Aufklärung hat der Berufungsprozess um eine totgefahrene 20-Jährige durch einen betrunkenen Fahranfänger begonnen. Zum Auftakt am Mittwoch stand unter anderem die Anhörung der vier Angeklagten auf dem Programm. „Der Aufklärung, die man den Hinterbliebenen schuldet, wird aus meiner Sicht von den Angeklagten
nicht nachgekommen“, sagte Anwalt Philipp Schulz-Merkel, der Angehörige der Verstorbenen in der Nebenklage vertritt.
Ein damals 18-Jähriger erfasste im April 2017 mit erhöhter Geschwindigkeit die junge Frau auf einer Verbindungsstraße bei Untereisenheim in der Nähe von Würzburg in Bayern. Zuvor hatte er mit Freunden auf einem unterfränkischen Weinfest getrunken und soll knapp drei Promille im Blut gehabt haben. Die drei Mitfahrer müssen sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Sie hatten nach dem Unfall keine Hilfe geleistet, sondern legten sich schlafen.
Die jungen Männer wurden vergangenes Jahr in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte bekam wegen fahrlässiger Volltrunkenheit nach Jugendstrafrecht
eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot auferlegt. Das milde Urteil hatte in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Die Staatsanwaltschaft und die Familie in der Nebenklage legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg ein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nach Erwachsenenstrafrecht.