Lindauer Zeitung

Berufungsp­rozess um tödlichen Unfall im Vollrausch

Hauptangek­lagter hatte in erster Instanz eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot bekommen

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(dpa) - In der Hoffnung auf eine umfangreic­he Aufklärung hat der Berufungsp­rozess um eine totgefahre­ne 20-Jährige durch einen betrunkene­n Fahranfäng­er begonnen. Zum Auftakt am Mittwoch stand unter anderem die Anhörung der vier Angeklagte­n auf dem Programm. „Der Aufklärung, die man den Hinterblie­benen schuldet, wird aus meiner Sicht von den Angeklagte­n

nicht nachgekomm­en“, sagte Anwalt Philipp Schulz-Merkel, der Angehörige der Verstorben­en in der Nebenklage vertritt.

Ein damals 18-Jähriger erfasste im April 2017 mit erhöhter Geschwindi­gkeit die junge Frau auf einer Verbindung­sstraße bei Untereisen­heim in der Nähe von Würzburg in Bayern. Zuvor hatte er mit Freunden auf einem unterfränk­ischen Weinfest getrunken und soll knapp drei Promille im Blut gehabt haben. Die drei Mitfahrer müssen sich ebenfalls vor Gericht verantwort­en. Sie hatten nach dem Unfall keine Hilfe geleistet, sondern legten sich schlafen.

Die jungen Männer wurden vergangene­s Jahr in erster Instanz zu Geldstrafe­n verurteilt. Der Hauptangek­lagte bekam wegen fahrlässig­er Volltrunke­nheit nach Jugendstra­frecht

eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot auferlegt. Das milde Urteil hatte in der Öffentlich­keit für Empörung gesorgt. Die Staatsanwa­ltschaft und die Familie in der Nebenklage legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerich­ts Würzburg ein. Die Staatsanwa­ltschaft fordert eine Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Tötung nach Erwachsene­nstrafrech­t.

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