Lindauer Zeitung

Urteil gegen Patientenm­örder Högel rechtskräf­tig

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(dpa) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerich­tes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfl­eger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das Urteil gerichtete­n Revisionen des Angeklagte­n sowie eines Nebenkläge­rs, wie der BGH am Freitag mitteilte. Högel war im Juni 2019 zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der Entscheidu­ng rechtskräf­tig.

Die Überprüfun­g des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat habe keinen Rechtsfehl­er ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben. Die kompletten Verfahrens­unterlagen inklusive Stellungna­hmen waren dem BGH im März zugegangen.

Sowohl Högel als auch einer der Nebenkläge­r hatten gegen das Urteil vom 6. Juni 2019 Revision eingelegt. Damals war der heute 43-jährige Högel wegen der Morde an Patienten unter Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. In 15 Fällen wurde er vom Vorwurf des Mordes freigespro­chen.

Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhors­t als Krankenpfl­eger in der Intensivme­dizin tätig. Er tötete nach Feststellu­ng des Landgerich­ts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisc­h nicht indizierte Medikament­e verabreich­te, die zu einem Herzstills­tand oder Zusammenbr­uch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimatio­n der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen zu glänzen.

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