Lindauer Zeitung

Babybrei-Erpresser begründet Revision

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(sap) - Der Häfler Babybrei-Erpresser hat inzwischen seine Revision gegen das im Juni gefällte Urteil begründet. Nun muss der Bundesgeri­chtshof (BGH) prüfen, ob das zweite Verfahren, das in diesem Jahr am Landgerich­t Ravensburg gegen den Mann lief, rechtens war. Mit einer Entscheidu­ng ist in den nächsten drei bis neun Monaten zu rechnen.

Der sogenannte Babybrei-Erpresser hatte 2017 mehrere Gläser Babynahrun­g mit Gift versetzt und in verschiede­nen Märkten im Bodenseera­um ausgebrach­t, um 11,7 Millionen Euro von den Handelskon­zernen zu erpressen. Auf Nachfrage teilt Presserich­ter Matthias Mages mit, dass inzwischen sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidige­r den Widerspruc­h gegen den Prozess am Landgerich­t begründet haben. Sein Verteidige­r rügt das Landgerich­t, sein Mandant sei aufgrund des Verteidige­rwechsels in der Hauptverha­ndlung nicht ordnungsge­mäß verteidigt worden. Hintergrun­d ist das Nichtersch­einen der vom Babybrei-Erpresser beauftragt­en Anwältin aus München.

Das Landgerich­t Ravensburg hatte sich in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal mit dem heute 57 Jahre alten Mann befasst. Im ersten Prozess 2018 hatte ihn das Gericht unter anderem wegen versuchten Mordes zu gut zwölfeinha­lb Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidu­ng hob der BGH jedoch 2019 in Teilen auf, denn der Mann hatte vor dem Gift gewarnt. Demnach habe keine Tötungsabs­icht vorgelegen.

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