Babybrei-Erpresser begründet Revision
(sap) - Der Häfler Babybrei-Erpresser hat inzwischen seine Revision gegen das im Juni gefällte Urteil begründet. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) prüfen, ob das zweite Verfahren, das in diesem Jahr am Landgericht Ravensburg gegen den Mann lief, rechtens war. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten drei bis neun Monaten zu rechnen.
Der sogenannte Babybrei-Erpresser hatte 2017 mehrere Gläser Babynahrung mit Gift versetzt und in verschiedenen Märkten im Bodenseeraum ausgebracht, um 11,7 Millionen Euro von den Handelskonzernen zu erpressen. Auf Nachfrage teilt Presserichter Matthias Mages mit, dass inzwischen sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger den Widerspruch gegen den Prozess am Landgericht begründet haben. Sein Verteidiger rügt das Landgericht, sein Mandant sei aufgrund des Verteidigerwechsels in der Hauptverhandlung nicht ordnungsgemäß verteidigt worden. Hintergrund ist das Nichterscheinen der vom Babybrei-Erpresser beauftragten Anwältin aus München.
Das Landgericht Ravensburg hatte sich in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal mit dem heute 57 Jahre alten Mann befasst. Im ersten Prozess 2018 hatte ihn das Gericht unter anderem wegen versuchten Mordes zu gut zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung hob der BGH jedoch 2019 in Teilen auf, denn der Mann hatte vor dem Gift gewarnt. Demnach habe keine Tötungsabsicht vorgelegen.