Milliardenzuschuss für die Krankenhäuser
Erstmals seit Jahrzehnten investiert auch der Bund – Corona-Prämie für Pfleger beschlossen
(KNA/AFP/thg) - Deutschlands Krankenhäuser erhalten einen Investitionsschub von rund vier Milliarden Euro. Der Bundestag beschloss das Krankenhauszukunftsgesetz am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP. Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung am Freitag in Berlin mit der Kritik, dass die nötige Strukturreform nicht angepackt werde. Die AfD, die gefordert hatte, die sogenannten Fallpauschalen in den Kliniken komplett abzuschaffen, lehnte das Gesetz ab. Der Bund wird nun drei Milliarden Euro bereitstellen. Die Länder, die eigentlich für die Finanzierung der Krankenhäuser zuständig sind, sollen weitere 1,3 Milliarden Euro investieren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, dass diese Investitionssumme die höchste sei, die es je gegeben habe. „2021 wird so viel in Krankenhäuser investiert wie nie zuvor“, sagte Spahn. Er hob hervor, dass erstmals seit Jahrzehnten auch der Bund in Krankenhäuser investiere. Schwerpunktmäßig würden die Gelder für Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur und Cyber-Sicherheit eingesetzt. Ebenfalls am Freitag machte der Bundesrat den Weg frei für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ab 2021. Zusammen mit dem Bundesrats-Beschluss sei dies „ein starker Tag für die Digitalisierung im Gesundheitswesen“, sagte Spahn. In der Akte können Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden sowie künftig auch Angaben aus Impfausweis, Mutterpass oder zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Die Nutzung bleibt für alle Versicherten jedoch freiwillig.
Bei der Krankenhausfinanzierung betonten Abgeordnete mehrerer Parteien, dass das Gesetz die Bundesländer nicht aus der Pflicht nehme, die Krankenhäuser weiter bedarfsgerecht zu finanzieren. BadenWürttembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) reagierte am Freitag erfreut. „Die Co-Finanzierung der Bundesförderung haben wir bereits fest eingeplant“, sagte der Grünen-Politiker der „Schwäbischen Zeitung“. Im Südwesten sei man bei den Kliniken gut aufgestellt, Doppelstrukturen müssten indes vermieden werden. „Wir werden weiterhin in starke, zukunftsfähige Kliniken, in Digitalisierung, in Primärversorgungszentren investieren und damit für eine optimale, bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg sorgen“, erklärte Lucha weiter.
Das neue Gesetz sieht auch Verbesserungen für Eltern kranker Kinder und für pflegende Angehörige vor. Die Bezugsdauer für das sogenannte Kinderkrankengeld wird für das laufende Jahr von zehn auf 15 Tage verlängert, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Wer Angehörige pflegen muss, erhält nun bis Jahresende einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage.
Beschlossen wurde vom Bundestag auch die Corona-Prämie für Pflegekräfte, die durch die Versorgung von Corona-Infizierten besonders belastet waren: Die Kliniken mit vielen Corona-Patienten bekommen 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen. Die Krankenhäuser sollen selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten treffen. Die Prämienhöhe soll bis zu 1000 Euro betragen können.