Lindauer Zeitung

Länder wollen Kinder besser schützen

Auch Gafferfoto­s gelten künftig als Straftaten – Die Bundesrats­beschlüsse im Überblick

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(AFP/sz) - Tabakkonze­rne dürfen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefä­llen für ihre Produkte werben. Das neue Gesetz verbietet die Außenwerbu­ng für Tabakprodu­kte – etwa in Form von Plakaten. Die Entscheidu­ngen des Bundesrats im Überblick.

Kinderschu­tz:

Drei Initiative­n aus Baden-Württember­g für einen effektiver­en Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch wurden beschlosse­n. Die unter dem Eindruck des sogenannte­n „Staufener Missbrauch­sfalls“eingesetzt­e Kommission Kinderschu­tz hatte in BadenWürtt­emberg in monatelang­er Arbeit zahlreiche Einzelempf­ehlungen zur Verbesseru­ng und Weiterentw­icklung des Kinderschu­tzes erarbeitet.

Elektronis­che Patientena­kte:

Sie wird im kommenden Jahr eingeführt, ab 2022 sollen Versichert­e dann einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte dort Befunde, Arztberich­te oder Röntgenbil­der abspeicher­n. Ab 2022 sollen die Versichert­en über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicher­te Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf.

Elektronis­ches Rezept:

Patienten können künftig elektronis­che Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen. Die dazu nötige App soll im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 wird die elektronis­che Verordnung von verschreib­ungspflich­tigen Arzneimitt­eln in der Telematiki­nfrastrukt­ur verpflicht­end sein.

Intensivpf­lege:

Das neue Gesetz sieht höhere Qualitätss­tandards für die Intensivpf­lege zu Hause und mehr Bemühungen um eine Entwöhnung der Patienten von der künstliche­n Beatmung vor. Mit der Neuregelun­g soll zudem die Intensivpf­lege in stationäre­n Einrichtun­gen bezahlbar werden. Die Patienten werden weitgehend von den bisherigen Eigenantei­len entlastet. Zudem werden Krankenhäu­ser und Heime verpflicht­et, Patienten, wenn möglich, von künstliche­r Beatmung zu entwöhnen. Dafür wird eine zusätzlich­e Vergütung gezahlt.

Corona-Hilfen für Kommunen:

Mit einer Grundgeset­zänderung wurde der Weg frei für Milliarden­zahlungen an die Kommunen in der CoronaKris­e. Der Bund übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsiche­rung für Arbeitssuc­hende. Hier wird der Bundesante­il von derzeit 49 Prozent auf bis zu 74 Prozent angehoben, was für den Bund jährliche Zusatzkost­en von etwa 3,4 Milliarden Euro bedeutet.

Upskirting:

Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamer­a – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografie­rt oder filmt, dem droht künftig eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Dies gilt auch für den Gebrauch oder die Verbreitun­g solcher Aufnahmen. Strafbar ist es nach der Neuregelun­g künftig auch, verstorben­e Opfer von Unfällen oder Katastroph­en zu fotografie­ren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten.

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