Zynische Abwägung
Zu „Niemand kann garantieren, dass keine Unfälle passieren“(8.9.) „Stabile Bauten zählen (...) nicht zu den Menschenrechten.“Der Satz von Herrn Welcker ist Ausdruck eines unerträglichen Zynismus angesichts fürchterlicher Ereignisse. Er ist nicht in der Lage, die Verantwortung als Weltmarktakteur zu akzeptieren. Es kommt kein Vorschlag , wie Kontrollen für ihn umsetzbar wären. Das Fairtrade-Siegel macht es seit Jahrzehnten vor. Hat er darüber noch nie nachgedacht? Firmen nutzen doch den Ausstieg aus einem Standort, um die Produktionskosten zu drücken. Welcker ist aber offenkundig nicht bereit, diese Marktmacht auch einzusetzen, um einem Subunternehmer zu zeigen: Dein Umgang mit Mensch und Umwelt passt nicht zu uns. Zerstörerische Produktionsbedingungen müssen in Zukunft gestoppt werden. Das Umdenken der Konsumenten wird gefordert. Aber Produzenten sind auch in der Pflicht: Auseinanderdividierte Produktionsketten sind kein Naturgesetz. Sie sind entstanden, um Herstellungskosten zu sparen. Wenn sie es erschweren, Menschen- und Umweltschutz zu gewährleisten, müssen sie verändert werden. Eindeutigkeit in den Gesetzesformulierungen zu fordern, ist berechtigt. Allerdings so zu tun, als sollte man Bremsbeläge kontrollieren, um Menschenrechte zu gewährleisten, ist eine Zuspitzung, die Herrn Welcker disqualifiziert für den schwierigen Gesetzesprozess. Er will einfach keine Kontrolle. Wie sagt er: „Der Überwachungsaufwand (...) stünde in keinem Verhältnis zum Fortschritt bei (...) den Menschenrechten“.
Was ist das für eine zynische Abwägung? Es geht hier nicht um Preis-Leistung. Der Aufwand für Menschenrechte wird erheblich sein in einer globalisierten Wirtschaft – und immer angemessen.
Antje Claßen, Baindt haben. Der Staat darf sich dieser Gewalt nicht beugen. Genau aus diesem Grund darf es keine Aufnahme geben.
Holger Maier,
Aulendorf
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