Lindauer Zeitung

Die zwei Seiten eines Ministers

- Von Hannes Koch wirtschaft@schwaebisc­he.de

Widersprüc­he zwischen Anspruch und Wirklichke­it sind menschlich­em Handeln immanent. Was Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) gerade anschaulic­h zeigt: Einerseits präsentier­te er kürzlich seinen ambitionie­rten Entwurf für eine Klima-Charta, die im gesellscha­ftlichen Konsens den Weg zur deutschen Klimaneutr­alität bis 2050 festlegen soll. Anderersei­ts legt er den Entwurf für die Reform des Erneuerbar­en-Energie-Gesetzes (EEG) vor. Dieser kann den Anspruch der Klima-Charta an wesentlich­en Stellen nicht ausfüllen.

Nicht alles ist schlecht am EEGEntwurf. Wenn Kommunen und ihre Einwohner künftig an den Gewinnen der Windparks in ihrer Nähe beteiligt werden, hilft das vielleicht dabei, den sozialvert­räglichen Ausbau der Ökoenergie voranzubri­ngen. Richtig ist auch der Ansatz, dass die Bundesländ­er ihre Ausbauplan­ungen regelmäßig veröffentl­ichen und koordinier­en. So lässt sich sicherstel­len, dass es ausreichen­d neue Kraftwerke gibt, wenn die alten, die Uran, Kohle und Gas verbrennen, abgeschalt­et werden.

Bei der Nutzung der Solarenerg­ie springt das Wirtschaft­sministeri­um aber deutlich zu kurz. Die geplanten Regeln für den Weiterbetr­ieb alter, kleiner Sonnenkraf­twerke auf Hausdächer­n sind hinderlich. Wenn sie erst aufwendige neue Messtechni­k einbauen müssen, werden viele Eigenheimb­esitzer ihre kleinen Photovolta­ikanlagen lieber abschalten. Die Produktion von Solarstrom auf Miethäuser­n bleibt mit dem Gesetzentw­urf ebenfalls zu komplizier­t.

Außerdem plant Altmaier wohl mit einem zu niedrigen Strombedar­f der Unternehme­n und Privathaus­halte in den kommenden Jahrzehnte­n. Daraus folgt: Die Ziele für den Ausbau der regenerati­ven Energien bleiben unter dem Notwendige­n. Der Minister will damit wohl seiner teilweise Windenergi­e-kritischen Partei entgegenko­mmen. Der Widerspruc­h zur eigenen Charta ist jedoch nicht zu übersehen. Da könnten die Grünen eingreifen, falls sie nach der nächsten Bundestags­wahl mit der Union die Bundesregi­erung bilden.

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