Eine Schallschutzmauer für das Hotelprojekt in Hergensweiler
Gemeinderat bringt den Bebauungsplan Stockenweiler auf den Weg – Das ist geplant
- Der Umbau und die Erweiterung des früheren Stockenweiler Hofes sind seit längerem Thema im Gemeinderat. Seit Juli diesen Jahres liegen die konkreten Pläne auf dem Tisch. Jetzt hat das Gremium den notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, dass es zur Auslegung kommt. Damit haben nun auch Bürger die Möglichkeit, Einblick zu nehmen. Das Interesse an dem Projekt in der Öffentlichkeit scheint allerdings gering zu sein. Zur Gemeinderatssitzung, in der es fast ausschließlich um den Bebauungsplan ging, kam nicht ein einziger Zuhörer.
Für Rudolf Zahner vom Planungsbüro Sieber ist klar: Das Projekt ist das künftige „Aushängeschild“des Ortsteils. Neben der Belebung des Stockenweiler Hofes, dem Erhalt eines Wohngebäudes und eines landwirtschaftlichen Teils ist vor allem der Neubau eines Hotels mit 19 Zimmern geplant. Dort soll es auch einen Empfangspavillon, einen WellnessBereich und Konferenzräume geben. Auf dem Areal sind darüber hinaus ein Biergarten und ein Hofladen geplant. Entgegen der ursprünglichen Planung gehört nun auch der landwirtschaftliche Gebäudeteil zum Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans. Mit ihm gibt die Gemeinde den baurechtlichen Rahmen vor, an den sich der Investor zu halten hat. So ist beispielsweise festgelegt, dass der Hofladen eine maximale Größe von 75 Quadratmetern haben darf. Denn: „Einen Supermarkt soll es hier auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht geben“, so Zahner.
Insgesamt 47 Stellplätze sind rund um Hotel, Gastronomie und Hofladen vorgesehen. Ein Teil davon muss hinter einer Schallschutzmauer verschwinden, so das Ergebnis eines Gutachtens des Planungsbüros. Damit sollen Nachbargebäude vor den Geräuschen ankommender und abfahrender Fahrzeuge geschützt werden. Ratsmitglied Frank Wawrzyniak sprach angesichts der Höhe von 2,60 Metern von einem „Trümmer“, der das Ortsbild prägen werde. An anderer Stelle im Westallgäu sei es gelungen, eine solche Schallschutzmauer gut zu verbergen. Konkret nannte Wawrzyniak die hinter einer Bepflanzung verschwundene Mauer bei der Meckatzer Brauerei als Positivbeispiel. Denkbar sei auch eine Holzverkleidung, entgegnete Zahner und nahm die Verpflichtung zur Gestaltung noch in den Bebauungsplan auf. Gleichwohl zeigte sich Michael Rehm davon überzeugt, dass der Bauherr „wohl keine hässliche Betonwand hinstellen“werde.
Frank Wawrzyniak wollte wissen, ob spätere Änderungen durch den Bebauungsplan ausgeschlossen sind, beispielsweise auch rund um die geplante Pergola über dem Biergarten. Genau genommen setze das eine Änderung des Bebauungsplanes voraus, antwortete ihm Zahner. Doch Bürgermeister Wolfgang Strohmaier ergänzte: Gehe es um kleine Änderungen, sei in Abstimmung mit Gemeinde und Landratsamt auch eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich, um beispielsweise die Pergola durch ein Glasdach zu ersetzen.
Doch zunächst gilt es, einen gültigen Bebauungsplan zu haben. Den kann die Gemeinde erst beschließen, wenn Behörden, die so genannten Träger öffentlicher Belange, und die Öffentlichkeit gehört sind. Wann sich der Rat mit den Stellungnahmen beschäftigt, ist noch offen.