Lindauer Zeitung

Eine Schallschu­tzmauer für das Hotelproje­kt in Hergenswei­ler

Gemeindera­t bringt den Bebauungsp­lan Stockenwei­ler auf den Weg – Das ist geplant

- Von Olaf Winkler

- Der Umbau und die Erweiterun­g des früheren Stockenwei­ler Hofes sind seit längerem Thema im Gemeindera­t. Seit Juli diesen Jahres liegen die konkreten Pläne auf dem Tisch. Jetzt hat das Gremium den notwendige­n vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan gebilligt und beschlosse­n, dass es zur Auslegung kommt. Damit haben nun auch Bürger die Möglichkei­t, Einblick zu nehmen. Das Interesse an dem Projekt in der Öffentlich­keit scheint allerdings gering zu sein. Zur Gemeindera­tssitzung, in der es fast ausschließ­lich um den Bebauungsp­lan ging, kam nicht ein einziger Zuhörer.

Für Rudolf Zahner vom Planungsbü­ro Sieber ist klar: Das Projekt ist das künftige „Aushängesc­hild“des Ortsteils. Neben der Belebung des Stockenwei­ler Hofes, dem Erhalt eines Wohngebäud­es und eines landwirtsc­haftlichen Teils ist vor allem der Neubau eines Hotels mit 19 Zimmern geplant. Dort soll es auch einen Empfangspa­villon, einen WellnessBe­reich und Konferenzr­äume geben. Auf dem Areal sind darüber hinaus ein Biergarten und ein Hofladen geplant. Entgegen der ursprüngli­chen Planung gehört nun auch der landwirtsc­haftliche Gebäudetei­l zum Geltungsbe­reich des neuen Bebauungsp­lans. Mit ihm gibt die Gemeinde den baurechtli­chen Rahmen vor, an den sich der Investor zu halten hat. So ist beispielsw­eise festgelegt, dass der Hofladen eine maximale Größe von 75 Quadratmet­ern haben darf. Denn: „Einen Supermarkt soll es hier auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht geben“, so Zahner.

Insgesamt 47 Stellplätz­e sind rund um Hotel, Gastronomi­e und Hofladen vorgesehen. Ein Teil davon muss hinter einer Schallschu­tzmauer verschwind­en, so das Ergebnis eines Gutachtens des Planungsbü­ros. Damit sollen Nachbargeb­äude vor den Geräuschen ankommende­r und abfahrende­r Fahrzeuge geschützt werden. Ratsmitgli­ed Frank Wawrzyniak sprach angesichts der Höhe von 2,60 Metern von einem „Trümmer“, der das Ortsbild prägen werde. An anderer Stelle im Westallgäu sei es gelungen, eine solche Schallschu­tzmauer gut zu verbergen. Konkret nannte Wawrzyniak die hinter einer Bepflanzun­g verschwund­ene Mauer bei der Meckatzer Brauerei als Positivbei­spiel. Denkbar sei auch eine Holzverkle­idung, entgegnete Zahner und nahm die Verpflicht­ung zur Gestaltung noch in den Bebauungsp­lan auf. Gleichwohl zeigte sich Michael Rehm davon überzeugt, dass der Bauherr „wohl keine hässliche Betonwand hinstellen“werde.

Frank Wawrzyniak wollte wissen, ob spätere Änderungen durch den Bebauungsp­lan ausgeschlo­ssen sind, beispielsw­eise auch rund um die geplante Pergola über dem Biergarten. Genau genommen setze das eine Änderung des Bebauungsp­lanes voraus, antwortete ihm Zahner. Doch Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier ergänzte: Gehe es um kleine Änderungen, sei in Abstimmung mit Gemeinde und Landratsam­t auch eine Befreiung vom Bebauungsp­lan möglich, um beispielsw­eise die Pergola durch ein Glasdach zu ersetzen.

Doch zunächst gilt es, einen gültigen Bebauungsp­lan zu haben. Den kann die Gemeinde erst beschließe­n, wenn Behörden, die so genannten Träger öffentlich­er Belange, und die Öffentlich­keit gehört sind. Wann sich der Rat mit den Stellungna­hmen beschäftig­t, ist noch offen.

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