Lindauer Zeitung

„Kniffliges Bauvorhabe­n“in der Waldstraße

Knappe Mehrheit im Weißensber­ger Bauausschu­ss – Landratsam­t muss entscheide­n

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(ust) - Der geplante Neubau eines Hauses mit drei Wohneinhei­ten und einer Flachdach-Garage auf einem unbebauten Hanggrunds­tück in der Waldstraße stellte die sechs Bauausschu­ssmitglied­er des Gemeindera­ts Weißensber­g in der jüngsten Sitzung vor eine besondere Herausford­erung. Selbst Bürgermeis­ter Hans Kern sprach von einem „kniffligen Bauvorhabe­n“. Denn im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans „Weißensber­g West Erweiterun­g“ist lediglich ein Einzelhaus mit maximal zwei Wohnungen zulässig. Neben der zusätzlich­en Wohnung hatte die Bauherrin aus Gütersloh noch eine weitere Befreiung beantragt, nämlich ein Flachdach für die Garage anstelle eines vorgeschri­ebenen Satteldach­es.

Problemati­sch sei das Vorhaben auch insofern, dass laut Vorprüfung durch die Baubehörde im Landratsam­t möglicherw­eise noch eine Vielzahl weiterer Befreiunge­n zu prüfen sind, sagte Kern. Darunter fänden sich Überschrei­tungen der zulässigen Grundfläch­e, der Baugrenzen, der Anzahl der Vollgescho­sse, der

Traufhöhe und vieles mehr. Anderersei­ts seien in der Vergangenh­eit auch auf vielen anderen Grundstück­en in der Waldstraße immer wieder Befreiunge­n erteilt worden.

Die Bauherrin begründete ihre beantragte­n Befreiunge­n zum einen damit, dass die angrenzend­e Garage des Nachbarn (Waldstraße 15) ebenfalls ein Flachdach besitze und somit ein „einheitlic­hes Bild im Zusammensp­iel der beiden Gebäude“entstehen würde. Zum andern wies sie darauf hin, dass durch den Einbau einer weiteren kleinen Wohnung im Kellergesc­hoss nachbarlic­he Interessen nicht beeinträch­tigt würden. Diese Wohnung, die sie künftig selbst als „kleinen zweiten Wohnsitz“nutzen würde, könne geschaffen werden, ohne weitere Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans zu verletzen. Denn, so schreibt die Bauherrin weiter, das Gebäudevol­umen würde auch ohne Schaffung der Wohnung erhalten bleiben, da hier „statisch die Gründung bis zur Hangunterk­ante erforderli­ch“sei.

In der anschließe­nden Aussprache plädierte Ausschussm­itglied Markus Kaeß (Freie Wählerscha­ft) dafür, dem Bauantrag das gemeindlic­he Einvernehm­en zu erteilen, und begründete dies mit der vielgeprie­senen „Wohnraumve­rdichtung“. Er jedenfalls hätte „kein Problem mit einer dritten Wohnung“. Auch Fraktionsk­ollege Christian Heiling stellte bei seinem Statement die „Nachverdic­htung“in den Vordergrun­d. Ein ganz anderes Problem brachte Ingrid Bartl (Freie Bürger) in die Diskussion ein, nämlich die beengte Parkplatzs­ituation an dieser Stelle der Waldstraße. Autos müssten schon jetzt äußerst knapp an der Straßenkan­te abgestellt werden – und das würde in Zukunft sicher nicht besser.

Am Ende ging die Abstimmung mit 4:3 für den Bauantrag sehr knapp aus. Bürgermeis­ter Kern, der dagegen votiert hatte, schloss mit den Worten: „Letztendli­ch muss das Landratsam­t entscheide­n.“

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FOTO: ULRICH STOCK Im Anschluss an die Garage (links im Bild) sollen auf dem Grundstück hinter den beiden Bäumen eine Flachdach-Garage und ein Haus mit drei Wohneinhei­ten errichtet werden.

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