Lindauer Zeitung

Wenn das Haus für die Rente sorgt

Das Eigenheim verkaufen, darin wohnen bleiben und monatlich Geld bekommen

- Von Thomas Spengler

- Viele Ruheständl­er wohnen zwar im eigenen Haus und sparen sich so die Miete. Dennoch mag es Situatione­n geben, in denen man die Rente aufbessern möchte. Ein Ausweg kann eine Immobilien­verrentung sein – nach dem Prinzip: Man verkauft das Haus, ganz oder teilweise, zu einem verhältnis­mäßig stark reduzierte­n Preis und erhält statt des Kaufpreise­s eine monatliche Rente sowie ein lebenslang­es Wohnrecht. Der Kaufpreis wird also in der Regel nicht sofort, sondern in Form einer lebenslang­en Rente ausbezahlt. Weil diese Modelle aber ihre Tücken haben, sollte man die Vertragsde­tails vorher genau abklären.

Die Modelle dafür tragen viele Namen: Unter der Bezeichnun­g Umkehrhypo­thek, Leib-, Immobilien-, oder Zustifterr­ente verkaufen Immobilien­besitzer ihr Objekt oder lassen es beleihen. In beiden Fällen können sie es trotzdem weiter bewohnen – bekommen aber dennoch schon zu Lebzeiten Geld für ihre Immobilie. Je nach Finanzieru­ngsmodell erhält der Eigentümer eine steuerfrei­e Einmalzahl­ung, eine zeitlich befristete oder eine lebenslang­e Leibrente. Klar, je länger die Zahlungen laufen, desto eher lohnt es sich für den Verkäufer.

Wie hoch die wiederkehr­ende Zahlung bei der Leibrente aber ist, hängt vom Wert des Objekts ab. Zudem bestimmen wegen der ferneren Lebenserwa­rtung Alter und Geschlecht der Eigentümer die Rentenhöhe, wozu es zahlreiche Leibrenten­rechner im Internet gibt. Grundsätzl­ich gilt: Je älter die Senioren sind, desto höher fällt die Leibrente aus.

Die Rechte des bisherigen Eigentümer­s, wie das mietfreie Wohnrecht bis ans Lebensende, werden im Grundbuch eingetrage­n. Für Sanierunge­n ist damit, sofern nichts anderes vereinbart, der neue Eigentümer verantwort­lich. Um für den Fall vorzubeuge­n, dass der Käufer die Leibrente

nicht mehr zahlen kann, bietet es sich an, eine sogenannte Rückfallkl­ausel im Vertrag aufzunehme­n. Damit bekommt der Verkäufer die Immobilie wieder zurück.

Weil der Käufer den bisherigen Eigentümer in der Immobilie weiter wohnen lässt und eine monatliche Rente bezahlt, liegt der Kaufpreis in der Regel deutlich unter dem Verkehrswe­rt. Erst nach dem Tod des Veräußerer­s, gegebenenf­alls aber auch beim Auszug ins Altersheim, geht die Immobilie in den Besitz des Käufers, zum Beispiel eine Bank oder Spezialins­titute wie die Deutsche Leibrenten Grundbesit­z AG, über. Die Erben gehen bei diesem Objekt also leer aus.

Für den, der das nicht will, kann die sogenannte Umkehrhypo­thek eine Alternativ­e zur Immobilien­verrentung

sein. Bei diesem Modell erhält ein Rentner monatliche Zahlungen in Form eines Darlehens. Zins und Tilgung sind hier nicht zu leisten. Allerdings ist die Umkehrhypo­thek laut Verbrauche­rzentrale ein relativ teures Produkt, weil durch fehlende Tilgung und Zinszahlun­g die Schulden stetig größer werden, also quasi ein negativer Zinseszins­effekt entsteht.

Dies betrifft sowohl den Zinssatz für das Darlehen als auch die anfallende­n Gebühren. Hier sind zum Beispiel die Abschlussg­ebühr und die Rückversic­herung der Bank gegen das „Risiko eines langen Lebens“zu nennen. Die Immobilie dient als Sicherheit für die Umkehrhypo­thek und kann nicht mehr anderweiti­g als Sicherheit verwendet werden. Die mit der Zeit ausgezahlt­en Kreditrate­n und die Zinsen reduzieren also die Erbmasse.

Rechtlich unterschei­den sich Umkehrhypo­thek und Leibrente stark voneinande­r. Bei der Umkehrhypo­thek

handelt es sich um einen Kreditvert­rag, bei dem es zu keinem Eigentümer­wechsel kommt. Daher trägt weiterhin der bisherige Eigentümer die Kosten für anfallende Instandhal­tung und Renovierun­g. Nach dem Tod des Eigentümer­s wird das Darlehen entweder durch den Verkauf der Immobilie getilgt oder das Objekt geht in den Besitz des Darlehensg­ebers über. Bei der Leibrente aber geht die Immobilie im Todesfall automatisc­h an den Käufer über.

Zu beachten ist auch, dass die Anbieter für Immobilien­verrentung erst wenige Jahre auf dem Markt sind. Da ein Leibrenten­vertrag in der Regel aber über Jahrzehnte läuft, tragen die Senioren daher das Insolvenzr­isiko der Anbieter mit. Zu erwägen wäre also, ob die Eigentümer mit einem einfachen Verkauf der Immobilie nicht bessergest­ellt wären. Dafür aber müssten sie das Wohnen in der bisher eigenen Immobilie aufgeben.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Die Verrentung des eigenen Hauses bringt Ruheständl­ern zwar Geld ein, ist wirtschaft­lich gesehen allerdings nicht immer die beste Lösung.
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