Lindauer Zeitung

Sechs Jahre für Hammerschl­äge auf den Kopf

-

(shü) - Ein 31-jähriger Gambier hatte am frühen Morgen des 22. Dezember 2019 einen Mitbewohne­r in einer Asylunterk­unft mit vier Hammerschl­ägen auf den Kopf attackiert. Das Landgerich­t Ravensburg verurteilt­e ihn nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung zu sechs Jahren Haft.

Für das Gericht war die Tat kein minderschw­erer Fall. Der Angeklagte habe sich massiv über den Geschädigt­en geärgert, weil dieser ein Foto von ihm, das er an seiner Außentür angebracht hatte, entfernt haben soll. Darüber geriet man schon am Vortag in Streit. In der folgenden Nacht habe der Angeklagte eine finale Aussprache gesucht. Zuerst schrie er auf dem Gang herum. Als der Geschädigt­e aus seinem Zimmer kam, schlug er diesem unvermitte­lt viermal mit einem Zimmermann­shammer auf den Kopf. Wie durch ein Wunder gab es keine schweren Verletzung­en, allerdings leidet das Opfer noch heute an Panik- und Angstzustä­nden.

Dem Gericht zeigte sich der Angeklagte als ein Mann mit zwei Gesichtern. Zum einen handelte er mit Drogen, zum anderen gab er der Polizei immer wieder Insidertip­ps. Auf der einen Seite war er ein dauernder Störenfrie­d, auf der anderen Seite penibel auf Sauberkeit bedacht. Gerne führte er sich als Chef auf. Wer nicht folgte, bekam seinen Zorn auch oft körperlich zu spüren.

Die psychiatri­sche Sachverstä­ndige Roswita Hietel-Weniger bescheinig­te ihm eine dissoziale Persönlich­keitsstruk­tur. Typisch dafür seien sein egozentris­ches Verhalten, fehlende Empathie und eine geringe Frustratio­nstoleranz. Ungeachtet dessen attestiert­e sie aus forensisch­psychiatri­scher Sicht zur Tatzeit eine volle Schuldfähi­gkeit. Im Laufe seines Aufenthalt­s in Deutschlan­d hatte sich der Mann immer wieder in widersprüc­hliche Angaben verwickelt. Verschiede­ne Namen, Geburtsort­e und Geburtstag­e sowie gefälschte Dokumente waren an der Tagesordnu­ng. Dies zog sich wie ein roter Faden auch durch den Prozess.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte sechs Jahre und vier Monate beantragt, der Verteidige­r bat um ein mildes Urteil für seinen Mandanten. In seinem letzten Wort bat dieser das Gericht und den Geschädigt­en um Vergebung. Wegen Körperverl­etzung und Handels mit Drogen sitzt der Mann bereits in der JVA Hinzistobe­l ein. Diese Haft geht bis Mitte 2022. Danach muss er die Haftstrafe für den versuchten Totschlag antreten. Es droht ihm eine Ausweisung. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany