Sechs Jahre für Hammerschläge auf den Kopf
(shü) - Ein 31-jähriger Gambier hatte am frühen Morgen des 22. Dezember 2019 einen Mitbewohner in einer Asylunterkunft mit vier Hammerschlägen auf den Kopf attackiert. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft.
Für das Gericht war die Tat kein minderschwerer Fall. Der Angeklagte habe sich massiv über den Geschädigten geärgert, weil dieser ein Foto von ihm, das er an seiner Außentür angebracht hatte, entfernt haben soll. Darüber geriet man schon am Vortag in Streit. In der folgenden Nacht habe der Angeklagte eine finale Aussprache gesucht. Zuerst schrie er auf dem Gang herum. Als der Geschädigte aus seinem Zimmer kam, schlug er diesem unvermittelt viermal mit einem Zimmermannshammer auf den Kopf. Wie durch ein Wunder gab es keine schweren Verletzungen, allerdings leidet das Opfer noch heute an Panik- und Angstzuständen.
Dem Gericht zeigte sich der Angeklagte als ein Mann mit zwei Gesichtern. Zum einen handelte er mit Drogen, zum anderen gab er der Polizei immer wieder Insidertipps. Auf der einen Seite war er ein dauernder Störenfried, auf der anderen Seite penibel auf Sauberkeit bedacht. Gerne führte er sich als Chef auf. Wer nicht folgte, bekam seinen Zorn auch oft körperlich zu spüren.
Die psychiatrische Sachverständige Roswita Hietel-Weniger bescheinigte ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur. Typisch dafür seien sein egozentrisches Verhalten, fehlende Empathie und eine geringe Frustrationstoleranz. Ungeachtet dessen attestierte sie aus forensischpsychiatrischer Sicht zur Tatzeit eine volle Schuldfähigkeit. Im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland hatte sich der Mann immer wieder in widersprüchliche Angaben verwickelt. Verschiedene Namen, Geburtsorte und Geburtstage sowie gefälschte Dokumente waren an der Tagesordnung. Dies zog sich wie ein roter Faden auch durch den Prozess.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und vier Monate beantragt, der Verteidiger bat um ein mildes Urteil für seinen Mandanten. In seinem letzten Wort bat dieser das Gericht und den Geschädigten um Vergebung. Wegen Körperverletzung und Handels mit Drogen sitzt der Mann bereits in der JVA Hinzistobel ein. Diese Haft geht bis Mitte 2022. Danach muss er die Haftstrafe für den versuchten Totschlag antreten. Es droht ihm eine Ausweisung. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.