Freistaat übernimmt Schmerzensgeld für 200 Beamte
Wenn der Angreifer nicht zahlen kann, übernimmt der Staat – Durchschnittlich fließen 1800 Euro
(lby) - Der Freistaat Bayern hat in den vergangenen fünf Jahren in rund 200 Fällen Schmerzensgeld für Beamte übernommen, das eigentlich jemand anderes hätte zahlen müssen. Durchschnittlich wurden dabei jeweils rund 1800 Euro gezahlt, wie das Finanzministerium in München auf Anfrage mitteilte. Das macht eine Gesamtsumme von etwa 360 000 Euro. Erfasst wurden dabei Fälle bis zum Juli dieses Jahres.
Der Freistaat muss einspringen, wenn Beamte im Dienst von jemandem verletzt werden – dieser Jemand das aufgebrummte Schmerzensgeld aber nicht zahlen kann. Das betrifft beispielsweise Polizisten, die von einem Angreifer attackiert werden, der zwar im Anschluss zu einem Schmerzensgeld verurteilt wird, aber nicht zahlungsfähig ist. Dann springt der Staat als verantwortungsvoller Dienstherr ein.
Grundlage dafür ist eine im Jahr 2015 in Kraft getretene Vorschrift nach Artikel 97 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG). Darin heißt es: „Hat der Beamte oder die Beamtin wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den er oder sie in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamter oder Beamtin erleidet, einen rechtskräftig festgestellten Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten, kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung dieses Anspruchs bis zur Höhe des festgestellten Schmerzensgeldbetrags übernehmen, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist.“
In der vergangenen Woche hatte ein solcher Fall das Verwaltungsgericht München beschäftigt. Ein Polizist
hatte 7000 Euro – und damit deutlich mehr als im Durchschnitt gezahlt – vom Freistaat verlangt. Er war 2017 bei einem Einsatz an einem Baggersee verletzt worden. Der Randalierer wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, konnte aber nicht zahlen. Darum verlangte der Polizist das Geld von seinem Dienstherrn.
Das Landesamt für Finanzen wollte jedoch nicht zahlen, da es das Schmerzensgeld für unangemessen hoch hält. Diese Beurteilung stand dem Amt aber nicht zu, entschied das Verwaltungsgericht nun. „Es besteht keine Kompetenz des Dienstherrn, die Angemessenheit des vom Landgericht titulierten Schmerzensgeldanspruchs zu überprüfen beziehungsweise diese infrage zu stellen“, sagte ein Sprecher.
Das Innenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Fall, betonte aber, die Regelung zu befürworten. „Die Regelung ist als Härtefallregelung für außergewöhnliche Sachverhalte konzipiert, in denen Beamte ein erhebliches Sonderopfer für die Allgemeinheit erbracht haben“, sagte ein Ministeriumssprecher.