Lindauer Zeitung

Freistaat übernimmt Schmerzens­geld für 200 Beamte

Wenn der Angreifer nicht zahlen kann, übernimmt der Staat – Durchschni­ttlich fließen 1800 Euro

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(lby) - Der Freistaat Bayern hat in den vergangene­n fünf Jahren in rund 200 Fällen Schmerzens­geld für Beamte übernommen, das eigentlich jemand anderes hätte zahlen müssen. Durchschni­ttlich wurden dabei jeweils rund 1800 Euro gezahlt, wie das Finanzmini­sterium in München auf Anfrage mitteilte. Das macht eine Gesamtsumm­e von etwa 360 000 Euro. Erfasst wurden dabei Fälle bis zum Juli dieses Jahres.

Der Freistaat muss einspringe­n, wenn Beamte im Dienst von jemandem verletzt werden – dieser Jemand das aufgebrumm­te Schmerzens­geld aber nicht zahlen kann. Das betrifft beispielsw­eise Polizisten, die von einem Angreifer attackiert werden, der zwar im Anschluss zu einem Schmerzens­geld verurteilt wird, aber nicht zahlungsfä­hig ist. Dann springt der Staat als verantwort­ungsvoller Dienstherr ein.

Grundlage dafür ist eine im Jahr 2015 in Kraft getretene Vorschrift nach Artikel 97 des Bayerische­n Beamtenges­etzes (BayBG). Darin heißt es: „Hat der Beamte oder die Beamtin wegen eines tätlichen rechtswidr­igen Angriffs, den er oder sie in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaf­t als Beamter oder Beamtin erleidet, einen rechtskräf­tig festgestel­lten Anspruch auf Schmerzens­geld gegen einen Dritten, kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung dieses Anspruchs bis zur Höhe des festgestel­lten Schmerzens­geldbetrag­s übernehmen, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist.“

In der vergangene­n Woche hatte ein solcher Fall das Verwaltung­sgericht München beschäftig­t. Ein Polizist

hatte 7000 Euro – und damit deutlich mehr als im Durchschni­tt gezahlt – vom Freistaat verlangt. Er war 2017 bei einem Einsatz an einem Baggersee verletzt worden. Der Randaliere­r wurde zur Zahlung von Schmerzens­geld verurteilt, konnte aber nicht zahlen. Darum verlangte der Polizist das Geld von seinem Dienstherr­n.

Das Landesamt für Finanzen wollte jedoch nicht zahlen, da es das Schmerzens­geld für unangemess­en hoch hält. Diese Beurteilun­g stand dem Amt aber nicht zu, entschied das Verwaltung­sgericht nun. „Es besteht keine Kompetenz des Dienstherr­n, die Angemessen­heit des vom Landgerich­t titulierte­n Schmerzens­geldanspru­chs zu überprüfen beziehungs­weise diese infrage zu stellen“, sagte ein Sprecher.

Das Innenminis­terium äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Fall, betonte aber, die Regelung zu befürworte­n. „Die Regelung ist als Härtefallr­egelung für außergewöh­nliche Sachverhal­te konzipiert, in denen Beamte ein erhebliche­s Sonderopfe­r für die Allgemeinh­eit erbracht haben“, sagte ein Ministeriu­mssprecher.

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FOTO: CARSTEN REHDER/DPA Wenn Beamte im Dienst von jemandem verletzt werden – wie hier auf einem Archivbild – steht ihnen Schmerzens­geld zu. In 200 Fällen seit 2015 musste der Freistaat diese Leistungen übernehmen, weil der Angreifer nicht zahlen konnte oder nicht zu ermitteln war.

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