„Hotellerie ist nicht das Kontrollorgan des Staates“
Lindauer Gastwirte verzweifeln an dem neuen Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Hotspots
- Seit Donnerstag gilt in Bayern ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Lindauer Gastronomen verzweifeln an dieser neuen Verordnung.
Seit 8. Oktober gilt: Hotels, Ferienwohnungen und ähnliche Beherbergungsbetriebe in Bayern und BadenWürttemberg dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem innerdeutschen Hotspot-Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben – es sei denn, diese Gäste können einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ausnahmen gelten allerdings für Gäste, die „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen oder einen sonstigen triftigen Reisegrund“haben. Darunter zählen insbesondere ein „Besuch bei Familienangehörigen, eines Lebenspartners oder Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft,
die Wahrnehmung eines Sorgeoder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen“.
Diese neuen Bestimmungen bringen Ludwig Gehring, Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) im Kreis Lindau, zum Verzweifeln. „Es ist langsam sehr schwierig, das zu überwachen. Wir müssen schon Polizei oder sogar Geheimdienst spielen“, befürchtet der Inhaber des Bayerischen Hofs in Lindenberg. „Die Hotellerie ist doch nicht das Kontrollorgan des Staates.“
Personen am Empfang würde bereits mit den Hygieneverordnungen sehr viel aufgebürdet. Nun sollten sie auch noch die Herkunft der Gäste kontrollieren. „Wenn man’s tipptopp machen will, müsste man eigentlich jeden Morgen schauen, welche Gebiete zu Risikogebieten geworden sind oder es noch sind“und dann bei allen Gästen eine Ausweiskontrolle machen. Jeder Gast müsse angeben, wo er wohne und woher er komme. Im
Zweifel müsse man ihn auffordern, zu gehen. „Personell ist das nicht machbar.“Und nicht nur das: „Wenn ein Gast eine Buchung hat, und sein Herkunftsort wird über Nacht zum Risikogebiet, müssen wir seine Buchung kurz vor knapp stornieren.“
Gehring versteht außerdem nicht, warum ein Beherbergungsverbot, aber kein Bewirtungsverbot gelte:
„Der Gast darf bei mir drinsitzen, aber nicht übernachten. Da fehlt mir die Logik.“
Schon als Vorarlberg am 24. September zum Risikogebiet erklärt wurde, haben man gesehen, wie die Deutschen reihenweise von dort ausgereist seien und die Hotels über Nacht leer gestanden seien. Im Kreis Lindau gebe es ebenfalls viele Urlauber aus Metropolen wie Berlin. Gehring macht sich deshalb große Sorgen: „Wenn diese Verordnung auch über die Herbstferien oder sogar über Weihnachten hinaus aufrecht erhalten wird, wird es für uns echt schwierig.“
Glücklicherweise habe er noch keinen Österreicher aus seiner Wirtschaft rausschmeißen müssen. Auch von seinen Lindauer Kollegen habe er nichts dergleichen gehört.
Angesichts der Probleme freuen sich die Lindaur Wirte darüber, dass der Stadtrat das Verbot der Heizpilze bis einschließlich März ausgesetzt hat. Wirte dürfen also Heizpilze aufstellen, um auch in der kühlen Jahreszeit
draußen Gäste bewirten zu können, die wegen Corona Innenräume meiden. Mit 23:5 Stimmen haben die Räte auf Antrag der JA die Erleichterung beschlossen. Vor Jahren hatte der Stadtrat die Heizpilze wegen des Klimaschutzes verboten.
Vor allem die Bunten forderten die Wirte aber auf, Ausgleichszahlungen für den Kohlendioxid-Ausstoß zu leisten. Einen Beschluss, der solche Zahlungen erzwingt, war aus formellen Gründen in der Stadtratssitzung nicht möglich. Daniel Obermayr kündigte daraufhin einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung an.
Am Montagvormittag, 12. Oktober, findet in Augsburg eine Versammlung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands statt, zu der alle Kreisvorsitzenden eingeladen sind. Auch der Lindauer DehogaVorsitzende wird dabei sein und das Thema Beherbergungsverbot ansprechen.