Lindauer Zeitung

Risikogebi­et Vorarlberg: Erst ein Bußgeld verhängt

Für Verstöße gegen die „Einreise-Quarantäne­verordnung“sind bis zu 10 000 Euro fällig – Polizei kontrollie­rt stichprobe­nartig

- Von Jasmin Schnitzer

- Mal eben zum Spieleaben­d von Bregenz nach Lindau: Diese Aktion ist kürzlich einem 31-Jährigen zum Verhängnis geworden. Weil Vorarlberg zurzeit als Corona-Risikogebi­et gilt, müssen deren Einwohner triftige Gründe haben, um nach Deutschlan­d einzureise­n. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen die bayerische Einreise-Quarantäne­verordnung angezeigt. Vergangene­n Montag wurde diese Verordnung zwar gelockert – allerdings nur für Berufspend­ler.

Erwischt wurde der junge Vorarlberg­er bei einer Routinekon­trolle der Polizeiins­pektion Lindau. Denn an der Grenze zu Österreich gibt es aktuell keine gezielten Grenzkontr­ollen hinsichtli­ch der Covid-19-Pandemie. „Natürlich kontrollie­ren wir intensiver, wenn uns Schwerpunk­te auffallen“, räumt Holger Stabik vom Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West ein, „wenn etwa zu bestimmten Zeiten vermehrt österreich­ische Kennzeiche­n über die Grenze kommen oder wenn uns bestimmte Personen auffallen.“Autos mit österreich­ischem Kennzeiche­n würden aber ansonsten nicht explizit kontrollie­rt. Schließlic­h gebe es auch diverse Ausnahmen, die Österreich­er berechtige­n, über die Grenze zu fahren.

Stabik meint damit die bayerische Einreise-Quarantäne­verordnung, die es Berufspend­lern, Schülern, Selbststän­digen, Familienan­gehörigen, Lebenspart­nern oder Tierbesitz­ern erlaubt, von Vorarlberg nach Bayern einzureise­n. „Auch eine wichtige medizinisc­he Behandlung gilt als triftiger Grund, von Vorarlberg nach Bayern einzureise­n“, erklärt Sibylle Ehreiser vom Landratsam­t, der zuständige­n Verfolgung­sbehörde. „Einkaufsfa­hrten und Freizeitak­tivitäten von Österreich nach Deutschlan­d sind jedoch nur noch mit negativem Testergebn­is möglich oder wenn der vorherige Aufenthalt in Deutschlan­d weniger als 48 Stunden zurücklieg­t.“

Seit vergangene­m Montag gelten zudem gelockerte Regelungen: Unabhängig von der Länge des Aufenthalt­s im Ausland besteht für die Personen keine Quarantäne­pflicht, die zwingend notwendig und unaufschie­bbar beruflich veranlasst in das Bundesgebi­et einreisen. „Dies bedeutet, dass einzig der Arbeitgebe­r beurteilen muss, ob die Einreise notwendig ist“, heißt es in der Verordnung.

Jedoch bestätigt Ehreiser vom Landratsam­t: „Systematis­che Kontrollen, ob eine Einreise nur mit triftigem Grund erfolgt, können weder durch uns noch durch die Polizei durchgefüh­rt werden. Kontrollen erfolgen stichprobe­nartig, und Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.“Die Polizei nimmt Anzeigen auf und leitet diese sogenannte­n Verdachtsm­omente an das Gesundheit­samt im Landratsam­t weiter, welches über Bußgelder entscheide­t. „Wenn jemand etwa vorgibt, beruflich unterwegs zu sein, muss er das der Polizei gegenüber nicht nachweisen, sondern

Diese Strafen haben Ein- oder Rückreisen­de zu erwarten, wenn sie sich nicht an folgende Vorgaben der Einreise-Quarantäne­verordnung halten:

Häusliche Absonderun­g: 500 bis 10 000 Euro, Regelsatz 2000 Euro

Pflicht zur direkten Fahrt zu Wohnung oder Unterkunft: 150 bis 3000 Euro, Regelsatz 600 Euro

Besuchsver­bot: 300 bis 5000 Euro, Regelsatz 600 Euro

Pflicht zur Kontaktauf­nahme mit Behörde nach Einreise: 150 bis 2000 Euro, Regelsatz 1000 Euro

Pflicht zur Kontaktauf­nahme mit der Verfolgung­sbehörde“, erklärt Polizeispr­echer Stabik.

Das Gesundheit­samt orientiert sich dabei am Bußgeldkat­alog zur bayerische­n Einreise-Quarantäne­verordnung. Möglich sind Bußgelder von bis zu 10 000 Euro (siehe Infokasten). Laut Landratsam­t wurde allerdings seit 24. September, also seitdem Vorarlberg als Risikogebi­et gilt, nur ein einziges solches Bußgeld verhängt. „Nach den Spitzenmon­aten April, Mai, Juni hat sich das Verfahrens­aufkommen auf einem gleichblei­benden, verhältnis­mäßig niedrigem Niveau von circa zehn bis 15 Verfahren pro Monat eingepende­lt“, schreibt Sibylle Ehreiser vom Landratsam­t.

Auch im Hinblick auf die sprunghaft steigenden Infektions­zahlen appelliert Landrat Elmar Stegmann nochmals an alle Bürger und auch an die Nachbarn in Vorarlberg, sich an die Vorgaben zu halten. „Wir können nicht jegliches Risiko ausschließ­en, aber wir müssen die Risiken drastisch

Behörde bei Symptomen: 300 bis 3000 Euro, Regelsatz 1000 Euro

Pflicht zur unverzügli­chen Vorlage des Testergebn­isses auf Verlangen der zuständige­n Behörde: 150 bis 2000 Euro, Regelsatz 600 Euro

Unrichtige Bescheinig­ung durch Dienstherr­n/Arbeitgebe­r: 2000 bis 10 000 Euro, Regelsatz 5000 Euro

Pflicht zum Verlassen des Landesgebi­ets auf direktem Weg: 150 bis 3000 Euro, Regelsatz 500 Euro

Pflicht zur Duldung einer ärztlichen Untersuchu­ng: 500 bis 10 000 Euro, Regelsatz 2000 Euro reduzieren, um einen zweiten Lockdown verhindern zu können.“Jeder sei zu einem verantwort­ungsvollen Handeln aufgerufen, was auch bedeute, sich „kritisch zu hinterfrag­en, ob man persönlich­e Belange, wie beispielsw­eise einen grenzübers­chreitende­n Spieleaben­d, im Sinne des Infektions­schutzes zurückstel­len muss“.

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ARCHIVFOTO: CHRISTIAN FLEMMING Die meisten Vorarlberg­er halten sich offenbar an die Einreisebe­schränkung aus dem Risikogebi­et.

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