Risikogebiet Vorarlberg: Erst ein Bußgeld verhängt
Für Verstöße gegen die „Einreise-Quarantäneverordnung“sind bis zu 10 000 Euro fällig – Polizei kontrolliert stichprobenartig
- Mal eben zum Spieleabend von Bregenz nach Lindau: Diese Aktion ist kürzlich einem 31-Jährigen zum Verhängnis geworden. Weil Vorarlberg zurzeit als Corona-Risikogebiet gilt, müssen deren Einwohner triftige Gründe haben, um nach Deutschland einzureisen. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung angezeigt. Vergangenen Montag wurde diese Verordnung zwar gelockert – allerdings nur für Berufspendler.
Erwischt wurde der junge Vorarlberger bei einer Routinekontrolle der Polizeiinspektion Lindau. Denn an der Grenze zu Österreich gibt es aktuell keine gezielten Grenzkontrollen hinsichtlich der Covid-19-Pandemie. „Natürlich kontrollieren wir intensiver, wenn uns Schwerpunkte auffallen“, räumt Holger Stabik vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West ein, „wenn etwa zu bestimmten Zeiten vermehrt österreichische Kennzeichen über die Grenze kommen oder wenn uns bestimmte Personen auffallen.“Autos mit österreichischem Kennzeichen würden aber ansonsten nicht explizit kontrolliert. Schließlich gebe es auch diverse Ausnahmen, die Österreicher berechtigen, über die Grenze zu fahren.
Stabik meint damit die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung, die es Berufspendlern, Schülern, Selbstständigen, Familienangehörigen, Lebenspartnern oder Tierbesitzern erlaubt, von Vorarlberg nach Bayern einzureisen. „Auch eine wichtige medizinische Behandlung gilt als triftiger Grund, von Vorarlberg nach Bayern einzureisen“, erklärt Sibylle Ehreiser vom Landratsamt, der zuständigen Verfolgungsbehörde. „Einkaufsfahrten und Freizeitaktivitäten von Österreich nach Deutschland sind jedoch nur noch mit negativem Testergebnis möglich oder wenn der vorherige Aufenthalt in Deutschland weniger als 48 Stunden zurückliegt.“
Seit vergangenem Montag gelten zudem gelockerte Regelungen: Unabhängig von der Länge des Aufenthalts im Ausland besteht für die Personen keine Quarantänepflicht, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen. „Dies bedeutet, dass einzig der Arbeitgeber beurteilen muss, ob die Einreise notwendig ist“, heißt es in der Verordnung.
Jedoch bestätigt Ehreiser vom Landratsamt: „Systematische Kontrollen, ob eine Einreise nur mit triftigem Grund erfolgt, können weder durch uns noch durch die Polizei durchgeführt werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, und Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.“Die Polizei nimmt Anzeigen auf und leitet diese sogenannten Verdachtsmomente an das Gesundheitsamt im Landratsamt weiter, welches über Bußgelder entscheidet. „Wenn jemand etwa vorgibt, beruflich unterwegs zu sein, muss er das der Polizei gegenüber nicht nachweisen, sondern
Diese Strafen haben Ein- oder Rückreisende zu erwarten, wenn sie sich nicht an folgende Vorgaben der Einreise-Quarantäneverordnung halten:
Häusliche Absonderung: 500 bis 10 000 Euro, Regelsatz 2000 Euro
Pflicht zur direkten Fahrt zu Wohnung oder Unterkunft: 150 bis 3000 Euro, Regelsatz 600 Euro
Besuchsverbot: 300 bis 5000 Euro, Regelsatz 600 Euro
Pflicht zur Kontaktaufnahme mit Behörde nach Einreise: 150 bis 2000 Euro, Regelsatz 1000 Euro
Pflicht zur Kontaktaufnahme mit der Verfolgungsbehörde“, erklärt Polizeisprecher Stabik.
Das Gesundheitsamt orientiert sich dabei am Bußgeldkatalog zur bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung. Möglich sind Bußgelder von bis zu 10 000 Euro (siehe Infokasten). Laut Landratsamt wurde allerdings seit 24. September, also seitdem Vorarlberg als Risikogebiet gilt, nur ein einziges solches Bußgeld verhängt. „Nach den Spitzenmonaten April, Mai, Juni hat sich das Verfahrensaufkommen auf einem gleichbleibenden, verhältnismäßig niedrigem Niveau von circa zehn bis 15 Verfahren pro Monat eingependelt“, schreibt Sibylle Ehreiser vom Landratsamt.
Auch im Hinblick auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen appelliert Landrat Elmar Stegmann nochmals an alle Bürger und auch an die Nachbarn in Vorarlberg, sich an die Vorgaben zu halten. „Wir können nicht jegliches Risiko ausschließen, aber wir müssen die Risiken drastisch
Behörde bei Symptomen: 300 bis 3000 Euro, Regelsatz 1000 Euro
Pflicht zur unverzüglichen Vorlage des Testergebnisses auf Verlangen der zuständigen Behörde: 150 bis 2000 Euro, Regelsatz 600 Euro
Unrichtige Bescheinigung durch Dienstherrn/Arbeitgeber: 2000 bis 10 000 Euro, Regelsatz 5000 Euro
Pflicht zum Verlassen des Landesgebiets auf direktem Weg: 150 bis 3000 Euro, Regelsatz 500 Euro
Pflicht zur Duldung einer ärztlichen Untersuchung: 500 bis 10 000 Euro, Regelsatz 2000 Euro reduzieren, um einen zweiten Lockdown verhindern zu können.“Jeder sei zu einem verantwortungsvollen Handeln aufgerufen, was auch bedeute, sich „kritisch zu hinterfragen, ob man persönliche Belange, wie beispielsweise einen grenzüberschreitenden Spieleabend, im Sinne des Infektionsschutzes zurückstellen muss“.
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