Kein Bedarf für Antidiskriminierungsstelle
Zahl der Beratungsanfragen steigt – Arbeitskreis fordert Gesetz im Freistaat
(lby) - Obwohl immer mehr Menschen in Bayern wegen Erfahrungen mit Diskriminierung Hilfe suchen, sieht das Sozialministerium für eine zentrale Anlaufstelle auf Landesebene keinen Bedarf. Eine solche Stelle schaffe „kostenintensive Doppelstrukturen“, weil deren Aufgaben schon auf kommunaler und auf Bundesebene abgedeckt würden, teilt das Ministerium mit.
Das sehen die fünf Antidiskriminierungsstellen, die es bislang in Bayerns Städten gibt, aber anders. Bei einem Vernetzungstreffen in Regensburg forderten deren Verantwortliche Anfang Oktober die Einrichtung einer Stelle auf Landesebene. In Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Rheinland-Pfalz sei das bereits geschehen. Zudem steige die Zahl der Beratungsanfragen jährlich. Viele Hilfesuchende kämen aus Kommunen, in denen es keine Antidiskriminierungsstelle gibt.
Auch die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) hält eine Antidiskriminierungsstelle im Freistaat für nötig. „Die kommunalen Stellen sind an einer Hand abzählbar“, sagt AGABY-Vorsitzende Mitra Sharifi. „Und selbst wenn wir überall eine hätten, bräuchten wir eine Stelle für die Koordination, ein Monitoring und die wissenschaftliche Aufarbeitung von Entwicklungen in Bayern.“Das seien wichtige Aufgaben, die weder Bund noch Kommunen übernehmen könnten.
Dass nun mehr Menschen Hilfe bei solchen Beratungsstellen suchten, liege zum einen daran, dass rassistische Taten im Alltag zugenommen hätten, sagt Sharifi. Zudem trauten sich Betroffene aber auch öfter, Erfahrungen mit Diskriminierung zu teilen. „Die Diskussion um Black Lives Matter hat zu mehr Sensibilität in der Gesellschaft beigetragen.“Damit sei aber auch klarer geworden, dass Strukturen kritisch geprüft werden müssten. „Dass alle Polizisten Rassisten sind, ist Quatsch“, sagt Sharifi.
Doch die Beamten arbeiteten in Strukturen, die nicht beim Abbau von Vorurteilen helfen.
Deshalb fordert der Arbeitskreis der Integrationsbeiräte auch ein Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild für Bayern – was die Staatsregierung ebenfalls ablehnt. Für die öffentliche Hand gebe es im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot, daher sei ein weiteres Gesetz dazu nicht nötig, teilt das Sozialministerium mit. „Das ist zwar richtig“, sagt Sharifi. „Aber wieso haben wir dann Zusatzgesetze für bestimmte Bereiche – wie Gleichstellung von Frauen oder Behinderten? Weil die Realität eine andere ist.“